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"Eine Zensur findet nicht statt,
... oder?" (Teil 2) Zurück
zu Teil 1
4) Musik:
Im Musikbereich reichen die Zensurmöglichkeiten z.B. von selbstzensorischen
Pieptönen bzw. entschärften Covern, über Spielboykotte
durch Radio-/Musiksender/Kaufhausketten bis hin zu Indizierung oder Verbot.
Dabei können sowohl Texte als auch Cover sowie Beilagen, Insleeves
oder Werbung jugendschutz- bzw. strafrelevant sein.
Wir möchten hier auf unser Buch "Nur
für Erwachsene" und die entspr. Partner-Website www.rockundzensur.de
hinweisen, das viele Vorher-Nachher-Versionen enthält. Vom 30.01.-16.05.2005
war die gleichnamige Ausstellung im Rock'n'Popmuseum
Gronau zu sehen; später war sie u.a. im Dt.
Zeitungsmuseum. Hier ein Beispiel aus dem Buch/der Ausstellung (einige
weitere folgen unten):
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Einer der bekanntesten Klassiker ist das sog. "Butcher"-Cover
der Beatles-Platte "Yesterday and Today" (li.) von 1966.
In der Original-Version posierten die Pilzköpfe mit Teilen
von nackten Spielzeugpuppen und Fleischstücken. Der daraufhin
losbrechende Protest gefiel allerdings dem Label nicht. So wurde
die Platte zurückgezogen und durch ein neues Motiv (re., das
"Trunk-Cover") ersetzt. Dass den Beatles dies nicht passte,
sieht man ihren betont gelangweilt-genervten Gesichtern an.
Für das sehr seltene Original zahlen Sammler übrigens
ein kleines Vermögen.
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Nun aber zur bundesdeutschen Musikzensurgeschichte.
Nachdem in früheren Jahrzehnten vor allem schlüpfrige Herrenabend-Schlager
einer Helen Vita Jugendverbot erhielten, kamen in den 1980er Jahren auch
Punk-Songs (z.B. "Polizei SA-SS" von Slime) auf den Index. Selbst
die "Schlumpf-Techno-Version" von Slimes "Bullenschweine"
durch die HipHop-Band "Fischmob" führte Ende der 1990er
Jahre zu Haussuchungen, Beschlagnahmen und Anzeigen gegen das Label Plattenmeister.
Und 2003 verklagte ein Polizist einem Mann, der Slimes Stück "Bullenschweine"
bei einer Demonstration spielte, in Hamburg wegen Beleidigung und konfiszierte
die Platte. Der Sampler "Kampflieder-Deutschpunk" wurde am 31.12.2003
indiziert, u.a. weil dort auch die beiden Slime-Tracks drauf ist.
Bislang ist die Musikbranche einer der wenigen Medienbereiche,
wo es keine Institution der Freiwiligen Selbstkontrolle gibt, wie die
deutsche Phonoindustrie
bestätigte. Das könnte sich bald ändern. Jetzt, da selbst
die Internet-Suchmaschinenbetreiber ein solches Gremium gründen,
dürfte es nur noch eine Frage der Zeit bis, bis es eine Musik-FSK
gibt. Dies hätte zwar den Vorteil, dass freigegebene Sachen nicht
mehr indiziert werden könnten, brächte aber auch die bekannten
Nachteile mit sich. So wäre die Bewertung - wie z.B. bei der Filmkontrolle
- vermutlich kostenpflichtig für das Label und das Prüfverfahren
würde auch dazu führen, dass es länger dauert, bis die
CDs auf den Markt kämen. Und nicht zuletzt stellt sich die Frage
nach der Objektivität und nach der Zusammensetzung eines solchen
Gremiums. So dürfte es bald auch in Deutschland Sticker à
la "Parental Advisory - Explicit lyrics" wie in den USA geben.
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Mehrere Tonträger der Berliner Fun-Punk-Band "Die Ärzte"
wurden wegen Texten wie "noch sitzen wir hier und spielen Schach,
aber gleich lege ich dich flach" ("Geschwisterliebe",
re.) indiziert. 'Schon' 17 Jahre nach der Indizierung wurde ihre
Debüt-LP "Debil" am 30.11.2004 wieder vom Index gestrichen
und unter dem Titel "Devil" neu veröffentlicht. "Geschwisterliebe"
allerdings bleibt dort bis auf weiteres.
Obwohl selbst nicht indiziert, prangte auf dem Cover ihres Concert-Video-Mitschnittes
"Die beste Band der Welt - und zwar live, Teil 2" (1989)
dann auch dieser Stempel (li. oben). Das böse "Geschwisterliebe"-Lied
spielten sie nur instrumental und nannten es "Der Ritt auf
dem Schmetterlingsflügel", während die Fans mitsangen.
Das führte übrigens auch zu Prozess und Verurteilung der
Band wegen Verbreitung jugendgefährdender Medien, da sie beim
Einlass keine Alterskontrolle gemacht hätten.
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Selbst von den deutschen Vorzeige-HipHoppern der ersten
Stunde, den "Fantastischen Vier", steht seit Ende 1993 eine
Platte (bzw. Single) auf dem Index: "Frohes Fest":
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Als jugendgefährdend wurde vor allem die folgende Textpassage
gewertet:
"mein dealer freut sich daß ich an der nadel häng
mir ist das scheißegal das seh ich nicht so eng
die kohlen für den stoff verdien ich aufm strich
warum ich das so mach daß weiß ich selber nicht
wo komm ich her wo geh ich hin
das hat doch alles keinen sinn
freie tage feiertage sind für mich nicht drin
ich mach die beine breit für geld auch am fest der liebe
und befriedige damit ungehemmte männertriebe
wenn ich mir was spritze dann will das keiner sehn
doch der hat einen sitzen und auch noch einen stehn
manche denken sicherlich ich wäre kerngesund
manchen mach ichs mit der hand und manchen mit dem mund doch der
typ der wollte für zweihundert mark
mit allem und vor allem ohne fand er stark
und dabei war ich letzte woche erst beim test
und wie war er - positiv - frohes fest"
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Auch stoßen vor allem viele Coverdesigns von Heavy
Metal- und Hard Rock-Bands den Jugendschützern moralinsauer auf.
So ist z.B. die Plattenhülle des "Anthrax"-Albums "Fistful
of Metal" (li.) seit Juli 1986 indiziert. Obwohl es sich dabei um
einen durchaus sprechenden Titel handelt, steht im BPjM-Index allerdings
bis heute ein falscher Plattenname, nämlich "Festival of metal".
Seit 1985 ist das Cover von "Deflorator: T.N.T." (re.) indiziert.
Neben "Gewalt" ist es vor allem "Sex",
der zu Ärger führen kann. Selbst bei alten LPs wie "Virgin
Killer" von den Scorpions von 1976 kann nach all der Zeit wieder
ein Skandal hochkochen. Nun droht eine Indizierung wegen angeblicher "Kinderpornographie",
die damals nicht verfügt worden war (siehe z.B. welt.de).
Recht schwer nachzuvollziehen sind die Indizierungen der LP-Covers "Child"
von "Haunted Henschel" am 31.10.1990 (li.) und "Let Them
Eat Metal" von "The Rods" (re.) am 31.8.1985. Ob eine bestrapste
Dame, die tatsächlich bei genauer Betrachtung einen Metalldildo in
einer Bananenschale in der Hand hält, jugendgefährdend ist,
erscheint durchaus fraglich. Auch die 1981 beim umstrittenen und später
rechten Label Rock-o-Rama erschienene LP "Jedem das Seine" der
Punk-Band "Cotzbrocken"
wurde 1986 indiziert, vermutlich, da der Titel auf ein Motto verweisen
könnte, das die Nazis für ihre KZs verwendeten. Andererseits
ist der Spruch eigentlich viel älter und geht auf das Motto des preußischen
Adlerordens Friedrichs II. zurück: "Suum cuique".
Im April 2010 sind rund 1000 Tonträger indiziert (die
meisten wegen rechtslastiger Texte; aktuell aber auch vermehrt aus dem
Bereich Rap/HipHop); ungefähr 50 sind wegen Volksverhetzung sowie
drei wegen Pornographie (u.a. "NOFX"), rund 10 wegen Gewalt
(u.a. "Böhse
Onkelz", "Cannibal Corpse" und einige "Hirntot-Records")
und einer wegen Beleidigung ("Die Angefahrenen Schulkinder")
verboten. Während ihr Song "Tötet Onkel Dittmayer"
vom Vorwurf der Gewaltaufforderung freigesprochen wurde, beschlagnahmte
das Hannoveraner Amtsgericht 1992 deren ulkig gemeinten Country-Song "I
wanna make Love to Steffi Graf". Alle Platten mit diesem Stück
sind seitdem verboten. Die Osnabrücker Comedy-Show "Die
Angefahrenen Schulkinder" musste DM 60.000 Schmerzensgeld an
den Tennisstar zahlen und die Gerichtskosten tragen (Abdruck des Beschlagnahmebeschlusses
und des Urteils in "Ab 18" - Band 1).
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Selten sind die Beispiele, wo unterschiedliche
Versionen auf den Markt kamen, so z.B. "Virgin Killer" von
den "Scorpions", die ihr Cover wegen des Pädophilievorwurfs
umänderten, oder "Country Live" von "Roxy Music"
(Abb. li.), auf der statt lasziver Bikini-Girls in der überarbeiteten
(für den US-Markt gedachten) Version 1974 nur noch die Vegetation
übrigblieb (re.). |
Sex and Drugs and Rock'n'Roll erregten schon
immer die Moralapostel, auch wenn heute die Grenzen weiter gesteckt sind.
Als die Blues-Rock-Band "Great White"
1991 ihr Studio-Album "Hooked" (s.o.) veröffentlichte,
saß auf dem Cover eine unbekleidete Blondine auf einem Anker bzw.
überdimensionalen Angelhaken (li.). Dies und wohl auch der weiße
Hai auf der Rückseite des Covers (siehe Rolloverbild links) schienen
einigen Sittenwächtern dann doch als zu gewagt, woraufhin Capitol
Records die Ursprungsversion nach nur wenigen Wochen vom Markt nahm und
durch ein entschärftes Motiv ersetzte (re.). Die Frau am Anker gab's
zwar immer noch - dafür war sie fast vollständig unter Wasser
verschwunden. Nur noch Kopf, Schultern und Arme schauen nach dieser Selbstzensuraktion
heraus. Da aber beide Fassungen doch relativ verbreitet sind, sind die
Preisunterschiede nicht so erheblich wie bei sonstigen zensierten Medien.
Nicht wenige Zensurgegner in den USA bezeichnen Beschränkungen
der Meinungsfreiheit als "unamerikanisch", wie z.B. auf der
Verpackung einer CD von "diVINYLS" (Virgin, 1990) zu lesen ist:
Doch gerade im konservativ-religiösen
Bush-Land blüht auch die Zensur von Pop-Musik, wie z.B. der Autor
Eric Nuzum und FreeMuse dokumentieren (siehe TAGESSPIEGEL).
1996 verbot das AG Münster das LP-Cover
(li.) der US-Punk-Band NOFX, das im Schaufenster eines Plattenladens stand.
Nach Zahlung einer Geldbuße in Höhe von rund DM 3.000,- wurde
das Verfahren gegen die Besitzer zwar eingestellt, die LP-Version von
"Heavy Petting Zoo - Eating Lamb" blieb aber verboten, während
das ähnliche CD-Motiv (re.) "Heavy Petting Zoo" weiterhin
erlaubt ist. Der Beschlagnahmebeschluss ist in "Ab 18" - Band
2 abgedruckt. Da das Album offenbar auch in anderen Ländern "banned"
ist, entwarf die Band den "Fuck Parental Advisory"-Sticker (li.).
Wie relativ willkürlich einzelne Verbote
exerziert werden, zeigen diese Fälle: Während seit gut 10 Jahren
der Tonträger "Butchered at Birth" (Cover und Texte) der
Death Metal-Gruppe "Cannibal Corpse" (li. oben) wegen Pornographie
und Gewaltdarstellung verboten ist, wurde die CD "Misanthropic Carnage"
(re. oben) der Death-Metal-Band "Severe Torture" aus dem Jahr
2002 (noch) nicht belangt. Für den Verkauf gibts eine zensierte Fassung.
Von Cannibal Corpse dürfen LP/CD-Cover und das Werbematerial nicht
mehr verbreitet werden, die andere Platte ist frei über den Handel
und im Internet zu beziehen. Die Installation "Sex" von Jake
und Dinos Chapman in Anlehnung an Goya (oben Mitte; Abb. aus: SZ, 8.11.2003)
hingegen zählt zur echten Kunst und zählte zu den Aspiranten
des angesehenen englischen Turner-Preises.
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Die notorische Death-Metal-Combo "Cannibal Corpse" bleibt
auch 2005 im Bannstrahl der Bundesprüfer: am 29.1. wurde die
CD "Worm Infested" (Metal Blade Records, Salach) indiziert.
Offenbar erregten aber eher die Texte als dieses Cover-Artwork
den Unbill der Jugendschützer, denn das Cover scheint nicht
indiziert worden zu sein.
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Zwar mutet es ungerecht an, dass nur manche
Fälle verfolgt werden (z.B. "MC Basstards" Song "Bullenjagd",
der vom LKA Brandenburg beharkt wurde oder die CD "Battle Reimpriorität
Nr. 7" von "Taktlos", die indiziert wurde; siehe ein HipHop-Forum),
andererseits ist es beruhigend, dass nicht alles fragwürdige Material
gerichtsnotorisch wird, denn sonst läge die Vermutung eines Überwachungsstaates
nahe. Einige Labels wollen Ärger vermeiden, und bringen gelegentlich
zwei Versionen heraus: Ein Original und eine harmlose Fassung für
den deutschen Markt (Bildbeispiele in "Ab 18 - Band 2). Zum Bereich
Musikzensur sei auf Reto Wehrlis Buch "Verteufelter
Heavy Metal" und auf die von Werner Pieper herausgegebenen Bücher
verwiesen.
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Andere Formen der Selbst-Zensur wie der
Aufkleber des CD-Covers von "'Till Death Do Us Unite" (li.)
der Gruppe "Sodom" reizen aber eher die Neugier, anstatt
wirklich ernsthaft zu wirken.
Gleichwohl lehnten Plattenläden auch das entschärfte Motiv
ab, so dass es durch ein neues (re.) ersetzt werden musste. |
Unzensierte Originalcover erzielen bei Sammlern
höhere Preise als die für den nivellierten Mainstream-Markt
entschärften harmlosen Versionen.
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Auch "satanistische" Inhalte können
als jugendgefährdend eingestuft werden und zu einer Indizierung
führen.
Wegen entsprechender Texte und Abbildungen im Booklet
der CD "Lucifer Incestus" von Belphegor strengte das bayrische
Landesjugendamt 2004 ein Verfahren vor der Bundesprüfstelle
an. Deren 12er-Gremium entschied nun jedoch, weder CD noch Booklet
auf den Index zu setzen.
Weitere Infos dazu findet man auf der Homepage der
österreichischen Band: www.belphegor.at
Quelle: Andreas Jur von www.buchwurm.info
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Neben Indizierung, Verbot und Selbstzensur
gibt es auch noch den Spielboykott durch Radio- und Musiksender, wenn
die Titel etwa gegen den Rundfunkstaatsvertrag oder die Senderrichtlinien
verstoßen. Der Musiksender "Viva
Plus" startete am 20.1.2005 ein Format namens "X-Rated",
bei dem um mitternächtlicher Stunde ausnahmsweise unzensierte Clips
gezeigt werden. Zuschauer können per SMS abstimmen, ob die Clips
bis zu Ende gesendet werden sollen oder nicht.
Denn auch Animositäten von Intendanten oder Redakteuren können
dazu führen, dass Titel auf interne "Schwarze Listen" (siehe
auch die Beispiele bei "Liebe
Sünde") kommen.
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Natürlich ist das Reizwort "Zensur" immer auch ein
Eye-catcher, wie beim österreichischen Pop-Sternchen Xenia.
Das Zeitgeistmagazin "Wiener (Deutschland)" schrieb:
"Die österreichische Pop-Sängerin Xenia bannt ihre
feucht-fröhlichen Jungmädchen-Träume auf CD. "Ohne
Zensur" heißt ihr erstes Werk. In selbstverfassten Titeln
wie "Mach mit mir Liebe", "Lieb mich auf dem Rücksitz"
und "Fellatio" singt Xenia gnadenlos Klartext. Für
den Sender Ö3 etwas zuviel des Guten: Die klangvollen Frivolitäten
des Wiener Madls wurden mit strengem Sendeverbot belegt."
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Selbst Rockgrößen wie die "Rolling
Stones" haben immer mal wieder mit Zensur zu tun, wenn sie etwa im
prüden Amerika beim Super-Bowl auftreten, dessen Übertragung
seit Janet Jacksons Nipplegate mit leichter Zeitverzögerung übertragen
wird, und dann zwei ihrer Songs ("Start me up" und "Rough
Justice") zensiert wurden, weil sie Wörter aus dem sexuellen
Sprachgebrauch enthielten (siehe SPIEGEL).
Weniger erstaunlich aber, dass ihr Concert in Shanghai zensiert wurde
(siehe SPIEGEL).
Während Sendeboykotte und entschärfende einer redaktionellen
Animosität geschuldet sind, führen in Deutschland Indizierungen
zu einem offiziellen Sendeverbot aus Jugendschutzgründen bei allen
deutschen Radio- und TV-Sendern.
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Tatsächlich indiziert wurden am 31.12.2004 die HipHop-Compilation
"Ansage Nr. 3" und am 31.5.2005 "Ansage Nr. 2"
des
Labels Aggro Berlin, u.a. wegen Drogenverharmlosung und Sexismus
(vgl. SPIEGEL),
vor allem in den Songs "(Neger), bums mich", "Pussy"
und "Psycho Neger B" (Begründung in: "BPjM-Aktuell",
3/2005, S. 3-13).
Nachdem sich die Bundesprüfer auf das Label und ihren betont
(und gelegentlich bemüht) tabubrechenden HipHop eingeschossen
hatten, traf es auch die CD "King of Kingz" von Bushido
(siehe "Kulturzeit"),
und am 30.9.2005 "AGGRO Ansage Nr. 4" (Abb. li.), "Maske"
von Sido, "Obscuritas Eterna" von MC Basstard und "Vom
Bordstein bis zur Skyline" von Bushido; im Januar 2007 dann
"Mixtape 90210" von Fler, "Berliner Schnauze"
von Bass Sultan Hengzt und "Der neue Standard" von Beathoavenz.
Über 20 HipHop-Alben wurden bislang indiziert. Das Label Aggro
Berlin gibt es nicht mehr.
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Mitarbeiter der Ordnungsämter überwachen
bei Konzerten von Bushido (z.B. in Düsseldorf im Februar 2007), dass
er keine seiner als jugendgefährdend eingestuften Lieder spielt.
Auch der CD-Verkauf wird überwacht.
In den USA führte der 11. September 2001
u.a. auch dazu, dass viele Titel nicht mehr im Radio gespielt wurden.
Selbst Cover mussten geändert werden, wie beim Album "Party
Music" der Rap-Band "The Coup", obwohl die Illustration
schon 18 Monate vor dem Terror-Attentat entworfen worden sein soll:
Dass die "Battles" der Rap- und HipHop-Gangs in
den USA auch zu tatsächlichen Toten untereinander führen, zeigten
etwa die Morde an einem "Run DMC"-Mitglied und Rapper Tupac
Shakur. Auch zwischen "50 Cent" und "The Game" herrscht
so etwas wie ein Bürgerkrieg, der unlängst in eine Schießerei
mündete. Angesichts dieser Eskalation wollen die Rivalen einen Waffenstillstand
schließen (siehe SPIEGEL).
Zur deutschen HipHop-Szene um Sido, Bushido, Kool Savas u.a. siehe Der
SPIEGEL.
Weniger der betont provokante Name "Terrorgruppe",
als vielmehr Urheberrechtsstreitigkeiten sorgten im Dezember 2004 für
das Aus dieser Punkrock-CD:
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Bastei (Abb. rechts) erwirkte wegen dieses Covers des Booklets
der CD "Schöne Scheisse" eine einstweilige Verfügung
vor dem OLG Köln, da offenbar eine zu große Ähnlichkeit
mit den Hervorbringungen des Romanheftverlages bestand. Im Juli
2005 einigte man sich auf einen Vergleich. Damit ist das Werk wieder
frei (siehe Ox).
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Achtung! Nicht zu verwechseln mit der CD "Schöne Scheisse"
der Punkband "Terrorgruppe" (Abb. links).
Nähere Infos zu dem Fall finden Sie bei triggerfish
und terrorgruppe.com
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And now for something completely different:
In Deutschland werden vor allem rechtsideologische Musiktitel seit den
1990er Jahren verstärkt indiziert und verboten, da deren eingängige
Propaganda als Einstiegsdroge vor allem für anfällige Jugendliche
zu rechten Ideologien insbesondere der NPD gelten. Die rechtsradikale
Skinhead-Band "Landser" wurde Ende Dezember 2003 zwar als
kriminelle Vereinigung verurteilt, deren Sänger Michael Regener
soll sich aber nun in der NPD verdingen. Da das BGH jüngst die Haftstrafe
bestätigte, muss er allerdings erstmal für gut 3 Jahre ins Gefängnis.
Eine informative Zusammenfassung zum Thema Rechtsextremismus und Jugendkultur
- inkl. Abbildung der strafbaren Symbole, Parolen, Platten, Fanzines,
Logos und sonstiger Inhalte - stellt übrigens die kostenlos erhältliche
Info-Broschüre des Innenministeriums
NRW "Musik - Mode - Markenzeichen" (Düsseldorf 2004)
dar. Als zwei von vielen verbotenen Musikbeispielen möchten wir folgende
vorstellen:
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Weder der programmatische Bandname "Zensur" noch der
Titel der Platte "Wir sind dagegen" nutzte der Heavy-Metal-Skinhead-Band
im Stil der "Böhsen Onkelz", da ihr Debütalbum
(li.) wegen Gewaltverherrlichung (lt. § 131 StGB) 1998 vom
AG Koblenz beschlagnahmt und 1999 vom AG Sinzig eingezogen wurde.
Auch ihr Tonträger "Politiker auf Kneipentour" wurde
1999 vom AG Oldenburg beschlagnahmt - allerdings wegen Volksverhetzung
(lt. § 130 StGB).
Die rechte Propaganda-CD "Anpassung ist Feigheit" (re.),
die 2004 gratis auf Schulhöfen verteilt werden sollte, wurde
im August 2004 beschlagnahmt (aktuell siehe SPIEGEL).
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Aktuell wurden Ende 2006 die CDs "Tribute
to Skrewdriver Vol. 2" (wegen Rassismus) und "Sexkönig"
(2004) von "King Orgasmus" (wegen Pornographie) beschlagnahmt.
Schwarze Listen hinsichtlich des Verkaufes hat eBay natürlich auch
für indizierte oder verbotene Tonträger (bitte
hier klicken für einige Beispiele). Bekannte Schockrocker, die
als die üblichen Verdächtigen immer mal wieder in der Diskussion
stehen, sind vor allem Rammstein, Slipknot, Marilyn Manson, diverse DeathMetaller
und Hardcore Rapper (siehe dazu den Beitrag "Böse
Buben der Musik").
Zu weiteren Fällen von Musik-Zensur siehe
unser Buch "Nur für Erwachsene"
5) Film/Video:
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Von den Dreharbeiten bis zur Fernsehausstrahlung - wegen seiner
Suggestivkraft stellt das Medium Film den wohl am umfassendsten
reglementierten Bereich dar. Alle Filme/Werbematerialien, die kommerziell
erfolgreich sein wollen, müssen von der Freiwilligen
Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vor der Aufführung
geprüft und freigegeben werden. Eine FSK-Prüfung, die
eine Freigabe "ab 18 Jahren" bescheinigt, bietet indes
keine wirkliche Sicherheit vor Indizierung oder Beschlagnahme. Außerdem
kann die Juristen-Komission der FSK ein Medienobjekt an die Staatsanwaltschaft
weiterleiten, wenn es gegen §§ 131 oder 184 verstößt.
"Ab 16" freigegebene werden seit Mitte der 1980er Jahre
nicht mehr indiziert oder verboten. Filme ohne Prüfung/Freigabe
(was bei kommerziellen Filmen sehr selten vorkommt, außer
sie erscheinen als Re-Issues auf Video/DVD in semilegalen Underground-Labels
wie Astro) sind wie "ab 18" zu behandeln. "Ab 18"-Medien
- auch ohne Indizierung - unterliegen letztlich den gleichen Vertriebsbeschränkungen
wie indizierte, d.h. sie dürfen u.a. nicht per Post verschickt
oder bei eBay gehandelt werden. Selbst Bücher über indizierte
Filme können, wie es Andreas Bethmanns "Deep Wet Torture
Handbook" am 31.12.2003 passierte, indiziert oder verboten
werden.
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Tempora mutantur - Wie sich die Zeiten ändern:
Als erster Film-Skandal der jungen Bundesrepublik erregte die kurze Nacktszene
der Knef in Willi Forsts Melodram "Die Sünderin" (li. unten)
die Öffentlichkeit. 1950 erfolgte ein kurzzeitiges polizeiliches
Aufführungsverbot. Die (damals klerikal dominierte) FSK kritisierte
vor allem die "Verharmlosung von Prostitution und Selbstmord."
Die katholische Kirche forderte ihre Schäfchen auf, den Film zu boykottieren.
Heute hat der Film als "moderner Klassiker" auf Video eine FSK-Freigabe
"ab 12 Jahren" und lief mehrfach im öffentlich-rechtlichen
Fernsehen.
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(C) CineArt Reproduction
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Ein Zeichen von Sittenverfall? Fünfzig Jahre später ist
vor allem "harte Pornographie" (z.B. mit Gewaltelementen
wie in "A Dirty Western" (mitte) oder mit Sodomie (Abb.
re. aus einem holländischen Video) in Deutschland verboten.
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Von "Das Schweigen" von Ingmar Bergman,
über Nagisa Oshimas "Im Reich der Sinne" und Pasolinis
"Salò oder die 120 Tage von Sodom" bis hin zur Jörg
Buttgereits "Nekromantik 2" und Peter Jacksons "Braindead"
- zahlreiche Filme erregten bei ihrer Premiere Skandale, Missverständnisse
und Verbote. Viele seinerzeit umstrittenen Filme wurden später als
Meisterwerke ihres Genres gewürdigt; manche sind bis heute verboten.
So kam "Salò" jetzt nach 25 Jahren wieder in die Kinos
und wurde von der SZ (12.5.2003) als "Werk von unerbittlicher Schönheit
und grausamer Genauigkeit" gefeiert. Indiziert bleibt er dennoch.
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Aber auch vermeintlich harmlose Filme wie die James-Bond-Streifen
können Unmut erregen. Auch wenn in dieser erfolgreichsten Kino-Serie
die oftmals als legitimes Mittel verharmloste Gewaltanwendung kaum
jemanden stört, so darf es in Punkto Erotik nicht zuviel des
Guten sein.
Gerade in den prüden USA gilt im Zweifel das Motto "No
sex, please!", wie diese Retusche auf einem Kinoplakat für
den Film "For Your Eyes Only" zeigt. Auf die wohl schönsten
Beine bzw. Hintern der Filmgeschichte (li.) pinselten die Amis kurzerhand
ein paar Hosen drüber (re.) (Abb. aus "Steady Cam"
Nr. 45, Frühjahr 2003, S. 55).
Da erstaunt auch "Nipplegate" nicht.
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Wesentlich handfestere Zensureingriffe in Deutschland
lassen sich bei heftigeren Filmen beobachten, auch wenn sie eigentlich
viel unrealistischer und bizarrer übertrieben daherkommen, wie das
folgende Beispiel zeigt.
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Der neuseeländische Regisseur Peter Jackson wurde einem großen
Publikum erst durch seine "Herr der Ringe"-Verfilmungen
und aktuell durch "King Kong" bekannt. Seine Anfänge
liegen indes im Splatter-Genre mit Filmen wie "Bad Taste"
(den die BPjM erst jetzt entdeckte und am 31.12.2005 indizierte),
"Meet the Feebles" und eben "Braindead" (re.).
Diese groteske Splatter-Komödie wurde von der deutschen Justiz
verkannt, die ihn in verschiedenen Releases indizierte, zensierte
und beschlagnahmte. Selbst die unter dem albernen Titel "Braindead
- der Zombie-Rasenmähermann" veröffentlichte und
vermutlich gekürzte deutsche Fassung ist seit 1995 indiziert.
Die Originalversionen sind seit 1999 beschlagnahmt. Lediglich eine
um über 20 Minuten gekürzte (vulgo verhunzte) Fassung
ist mit einer "ab 16"-Freigabe frei erhältlich. "Party
is over!"
Die rund 100-minütige Originalversion ist sowohl in englischer
Sprache als in deutscher Übersetzung auf Video bzw. LaserDisk
(und später auf DVD) seit 1993 indiziert und seit 1999 verboten.
Nähere Informationen über die verschiedenen Fassungen,
den FSK-Bericht und den Beschlagnahmebeschluss finden Sie in der
Online-Filmdatenbank.
Unter www.schnittberichte.com
kann man nach den fehlenden Szenen suchen.
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Aber auch ernsthafte Mainstream-Beiträge
können Konsequenzen haben. Als aktuelles Beispiel sei "Der Soldat
James Ryan" erwähnt, für dessen Ausstrahlung Anfang 2003
um 20.15 Uhr Pro7 Euro bis zu EUR 500.000 Strafe (+ Rückzahlung der
Werbeinnahmen) zahlen soll. Der Film hatte trotz einer siebenminütigen
Kürzung durch den Sender eine "ab 16"-Freigabe, dessen
Ausstrahlung nach den Fernsehrichtlinien erst ab 22 Uhr erlaubt ist.
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Als bekanntester Fall sei "Tanz der
Teufel" (li.) von Sam Raimi erwähnt. Die comicartig überdrehte
Low-Budget-Horrorgroteske beschäftigte seit dem Kino- und Video-Verbot
1984 alle Instanzen.
Schließlich gab das Bundesverfassungsgericht
durch ein beachtenswertes Urteil (siehe Link) acht Jahre später
die um eine Minute gekürzte Fassung frei, da eine Verletzung
der Menschenwürde bei Film-Zombies kaum vorliege. Daraufhin wurde
der Paragraph 131 erweitert. Merkwürdigerweise wurde dieses Analogieverbot
bei späteren Filmverboten nicht wieder berücksichtigt.
Die Originalversionen blieben für Kino/Video/DVD verboten, die
gekürzte ist unter dem Titel "Tanz der Teufel 1" indiziert.
Der international mehrfach preisgekrönte Film soll in Italien
übrigens ab "14 Jahren" freigegeben und sogar im Fernsehen
gelaufen sein.
Dario Argentos Film "Tenebre" (re.) ist bei uns auch in
geschnittener Fassung auf Video seit der Beschlagnahmung durch das
LG München 1987 verboten. 2004 wurde Olaf Ittenbachs "Riverplay"
verboten. |
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Vor allem das Genre Horror/Splatter unterliegt in Deutschland
zahlreichen Einschränkungen. Dabei sind nicht nur Form und Inhalt,
sondern auch das Präsentationsmedium relevant für eine mehr
oder weniger restriktive Behandlung. Während Kinofilme selten verboten
werden (wegen Gewalt sind es fünf, z.B. "Tanz der Teufel",
"Texas Chainsaw Massacre Part 2" und "Muttertag"),
können sie auf Video oder DVD geschnitten, indiziert oder beschlagnahmt
werden, obwohl sie zumeist inhaltsgleich sind. Dies wird mit den medienspezifischen
Kontroll-/Distributions-Möglichkeiten gerechtfertigt. Videos/DVDs
können nach Erscheinen unkontrolliert verbreitet werden:
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2010 sind knapp 420 Filme wegen Gewaltverherrlichung oder Pornographie
auch für Erwachsene verboten, darunter etwa Don Coscarellis
"Das Böse", Romeros Zombie-Trilogie, mehrere Teil
der "Freitag der 13."-Reihe, "Halloween II","Tetsuo
II" und Peter Jacksons "Braindead". Sogar der wohl
erste Splatterfilm "Blood Feast" von H. G. Lewis (1963)
wurde 2004 verboten.
Trotz heftiger Kürzungen und einer FSK-Freigabe "ab 18"
wurde George A. Romeros "Zombie 2 - Das letzte Kapitel"
("Day of the Dead"; Abb. li.) am 31.5.1988 indiziert,
am 22.11.1990 beschlagnahmt und am 30.4.1991 eingezogen. Der Film,
der unter Kennern Kultstatus genießt (siehe das Romero-Interview
im SPIEGEL),
ist im Ausland frei verkäuflich. Während 2001 eine Re-Issue
von Romeros Klassiker "Zombie - Dawn of the Dead" bei
Laser Paradise beschlagnahmt wurde, veröffentlichte Universal
2004 die Neuverfilmung von "Dawn of the Dead" als Director's
cut.
Erstaunlicherweise strich die BPjM die Original-Cassette der seit
1986 eingezogenen "Zombies unter Kannibalen" (re.) am
31.7.2007 vom Index, vermutlich aus technischen Gründen. Die
österreichische DVD-Version von "Raptor Film" beschlagnahmte
das AG Tiergarten am 6.4.2005.
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Die nach 25 Jahren greifende Aufhebung der Indizierung wurde
bei einigen Filmen wie "Man-Eater" und "Hexen - geschändet
und zu Tode gequält" sowie mehreren Folgen vom "Schulmädchenreport"
verneint und eine Folgeindizierung verfügt, während andere wie
"Wer Gewalt sät", "Nightmare" oder "Hügel
der blutigen Augen" nun nicht mehr indiziert sind. Ebenso nahm die
BPjM die damals verbotenen Filme "Mondo Cannibale 3. Teil - Die blonde
Göttin" und "Die Hölle der lebenden Toten" am
31.7.2007 vom Index.
Solch ungleiche Behandlung ruft Verbotsumgehungsstrategien
hervor. Findige Vertreiber beliefern die Fans mit Original-Fassungen (vor
allem aus Holland, wo bislang noch keine Zensur stattfindet und die höchste
Freigabestufe "ab 16" lautet) oder Neuveröffentlichungen
unter falschem Namen. Durch das Multimedia-Gesetz sind allerdings alle
Versionen verbotener Filme mit den in der deutschen Fassung bereits untersagten
gleichgestellt. Dies erklärt die zahlreichen aktuellen Verbote von
DVDs wegen Inhaltsgleichheit. Das musste auch Oliver Krekel von der Firma
Astro erfahren, der am 21.1.2003 vom Amtsgericht Kassel zu EUR 2.000,-
(+ Übernahme der Prozesskosten) und acht Monaten Freiheitsstrafe
auf Bewährung verurteilt wurde, da er Re-Issues von hierzulande verbotenen
Filmen veröffentlicht hatte. Darüber hinaus wurde ihm die Auflage
erteilt, in Zukunft nur noch geprüfte und freigegebene (d.h. zumeist
geschnittene) Werke zu veröffentlichen. Filmfans fragten sich, ob
man nicht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anstrengen
könnte, da viele der Filme im benachbarten Ausland als Kunstwerke
gälten und frei verkäuflich seien, was eine Bevormundung der
deutschen Konsumenten sowie eine Wettbewerbsverzerrung darstelle. Aus
Angst vor juristischen Konsequenzen wagten es viele Labels nicht mehr,
potenziell tatbestandsrelevante Streifen heraus zu bringen. So verzichtet
z.B. Paramount auf eine Veröffentlichung der Titel "Freitag
der 13. - Teil 3 und 4".
Allerdings scheinen Beschlagnahme-/Einziehungsbeschlüsse
einer Verjährung zu unterliegen, die nach 10 Jahren in Kraft
tritt. So kennzeichnet man in "BPjM-Aktuell" alle verjährten
Gerichtsentscheidungen. Juristisch unklar bleibt allerdings, wie mit diesen
Medien verfahren werden soll. Automatisch erlaubt dürften sie nicht
sein.
Angesichts der aktuellen sadistischen Folter-Horrorfilme
wie die "Saw"- und "Hostel"-Reihe, "Wolf Creek"
oder "Hard Candy"(siehe SPIEGEL)
ist man erstaunt über die alten Verbote und die neue Freigaberegelung.
Alle diese Streifen liefen regulär im Kino. Nur bei "Hostel
2" (der 2008 auf DVD beschlagnahmt wurde) verfügte die FSK einige
Schnittauflagen, um eine Freigabe mit Jugendverbot erteilen zu können.
Vielleicht hängt das Interesse an Folterszenen mit der politischen
Weltlage zusammen: Wenn die USA in realiter Kriegsgefangene malträtieren,
will man offenbar statt verwackelter Amateurbilder im TV beinharte Torturen
im Film sehen. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die frühen
Splatter-Filme Low-Budget-Produktionen ohne große Lobby waren, während
heute Major Labels mit Millionenetats hinter diesem Mainstream-Phänomen
stehen. Einen für eine Riesen-Gage folternden Tom Cruise zu verbieten
oder zu zensieren traut sich der Staat wohl weniger als bei No-Name-Labels.
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Eine Grauzone stellt die Abbildung eines
Hakenkreuzes dar: So gibt es zwei Fassungen des deutschen Plakates
für den Film "American History X" (li. u. re.). Nähere
Gründe waren leider nicht in Erfahrung zu bringen.
Der Verleiher des Filmes "Amen" von Constantin Costa-Gavras
nach dem Roman "Der Stellvertreter" von Rolf Hochhuth zog
2002 Jahr das vom Benetton-Werbedesigner Oliviero Toscani gestaltete
Plakat wieder zurück und ersetzte es zumindest in Deutsch-land
durch ein unverfänglicheres Motiv. |
"Zensoren neigen dazu, das zu tun, was sonst nur psychisch
gestörte Menschen tun - Sie verwechseln die Illusion mit der Wirklichkeit."
(David Cronenberg)
Siehe als aktuelles Buch Stefan
Volk: Skandalfilme.
Als umfangreichstes und wohl bestes Portal zum Thema Filmzensur empfehle
ich: www.schnittberichte.com
6) Kunst:
Die Kunst, spätestens seit Friedrich Schiller als Kind der Freiheit
aufgefasst, wird vergleichsweise selten zum Gegenstand von Straf-Prozessen,
vielleicht, weil die gedankliche Nähe zur "Entarteten Kunst"
der NS-Zeit noch zu präsent ist. Gleichwohl können auch Kunstwerke
"tatbestandsrelevant" sein, etwa wenn sie als gewaltverherrlichend,
ehrabschneidend oder pornographisch eingestuft werden, oder verbotene
Symbole beinhalten. Häufiger als Verbote sind allerdings Protestaktionen,
Selbstzensur und publicityträchtige Skandale. Hier sei nur an den
Polit-Künstler Klaus Staeck erinnert, der in den 1970er Jahren die
Dutzenden von Prozessen letztlich gewonnen hat.
Die Werkreihe "Kunst und Leben" des Münsteraner "Totalkünstlers"
Prof. Timm Ulrichs geriet 1993 bei einer Ausstellung in Iserlohn in die
Kritik, da der Künstler schon auf der Einladungskarte einen Rückenakt
abgebildet sehen wollte. Die Arbeiten zeigen Abbildungen aus Pornomagazinen,
in denen ein Kunstwerk im Hintergrund zu sehen ist. Dabei wählte
Ulrichs die Ausschnitte so, dass der Betrachter zwar erahnt, was vor sich
geht, die entscheidenden Stellen aber nicht sieht. Auf Drängen der
Gleichstellungsbeauftragten und des Stadtdirektors wurde die Einladungskarte
eingestampft; eine 'Light-Version' (ganz in Weiß) lehnte der Künstler
ab. Trotz oder gerade wegen der Kontroverse in der Tagespresse und abtrennenden
Vorhängen in den Ausstellungsräumen erwies sich die Schau als
Publikumsmagnet.
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Das Airbrush-Gemälde "Landscape No. XX - Where Are We
Coming From" (aka "Penis Landscape") des Schweizer
Künstlers und Oscar-Preisträgers H. R. Giger wurde als
Posterbeilage zur LP "Frankenchrist" der US-Punk-Band
"The Dead Kennedys" 1986 nicht nur in Deutschland indiziert,
sondern führte in den USA zu einem Strafprozess gegen den Bandleader
Jello Biafra wegen Pornographie.
Erst nach jahrelangen kostspieligen Prozessen wurde er von der Anklage
freigesprochen. In Deutschland ist das Poster weiterhin indiziert.
"Die Kunst ist frei" (Grafik: Roland
Seim)
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Der Taschen Verlag überbalkte in der zweiten Auflage
seiner Monographie über den US-Künstler Jeff Koons gut ein Dutzend
der private parts in der Serie "Made in Heaven" 1990 mit seiner
damaligen Frau Ilona Staller (Cicciolina), angeblich, da das Buch auch
für den asiatischen Markt gedacht sei, wo die Darstellung von Schamhaar
problematisch sei. Im Impressum steht dann schlicht: "Die Seiten
128 usw. mußten aus Zensurgründen teilweise geschwärzt
werden. Die Originalgemälde weisen diese Balken nicht auf."
Als jüngsten Fall eines Ausstellungsverbotes sei "Black Low"
von Bjarne Melgaard im Museum
MARTa (Herford) im Sommer letzten Jahres erwähnt. Erst nach einem
Rechtsgutachten von Prof. Raue genehmigte die Stadt die Ausstellung (Einlass
"ab 16" Jahren), die u.a. gewalthaltige Szenen aus dem Internet
zeigte. Der Künstler weigerte sich aber, die erst halb aufgebaute
Schau fertig zu stellen, so dass die Dokumentation der Zensurmaßnahmen
ein Teil der Ausstellung wurde. Gleichwohl stellte die Bundesprüfstelle
(hier ein Artikel der "Neuen Westfälischen") am 31.8.2002
den im Kerber Verlag erschienenen Ausstellungskatalog auf den Index, wo
er sich noch heute befindet.
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Im Grenzbereich zwischen Kunst, Theater und Werbung
bewegt sich der Fall dieses als blasphemisch kritisierten Plakates
zur Aufführung des Stückes "Fegefeuer in Ingolstadt",
das am 25.01.2005 Premiere im Volkstheater München hat.
Allerdings wird das Stück ohne Werbung durch
dieses Plakat auskommen müssen, da katholische Kreise im Dezember
2004 erwirkten, dass es zurückgezogen wurde. Bürgermeister
Ude begrüßte diesen Schritt, da es das religiöse
Empfinden weiter Bevölkerungskreise verletze.
Dabei basiert das Poster auf einem bereits früher
in München gezeigten "Gekreuzigten Frosch" aus dem
Jahr 1990 des 1997 gestorbenen Künstlers Martin Kippenberger.
Weitere Informationen bei stern.
Noch im August 2008 regte sich der Vatikan über
dieses Motiv auf. Es verletze "die religiösen Gefühle
vieler Menschen" (SZ, 29.8. und 2.9.2008).
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Vor allem seit den Anschlägen des 11. September und
dem mehr oder weniger schwelenden "Clash of Civilisations" zwischen
Okzident und Orient hat es Kunst schwer, wenn sie sich mit kulturellen
oder religiösen Symbolen des Islam befasst bzw. diesbezügliche
Assoziationen weckt. So wurde z.B. die Arbeit "Schwarzer Kubus"
von Gregor Schneider 2005 auf der Biennale in Venedig nicht realisiert,
da sie an die Kaaba in Mekka erinnern würde. Nach einem Machtwort
des Direktors der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Peter-Klaus
Schuster, wurde die Realisierung dieser Installation vor dem Museum Hamburger
Bahnhof auch Anfang 2006 in Berlin ein Opfer der Angst vor möglichen
Anschlägen oder Irritationen. Blasphemie ist ohnehin ein heikles
Thema (siehe die Kompilation wichtiger Fälle unter diepresse.com).
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In der Hauptstadt scheinen die Nerven besonders
blank zu liegen, wenn es um gefühlte Bedrohung durch islamistische
Extremisten geht. Anders lässt sich die Absetzung der modernen
Interpretation der Mozart-Oper "Idomeneo" an der Deutschen
Oper im September 2006 nicht erklären. Anlass für die Besorgnis
war der abgeschlagene Kopf Mohammeds in der Schlussszene (Abb. li.)
und ein eher allgemeiner Gefahrenhinweis durch Berliner Sicherheitsbehörden,
die nach einer Mitteilung einer besorgten Besucherin herausgegeben
wurde. Diese Art von Selbstzensur und vorauseilender Entschärfung
wurde kontrovers diskutiert: Darf sich eine Kulturnation das gefallen
lassen? Wo sind die Grenzen der Kunstfreiheit? |
7) Werbung:
Sex sells: Über die Grenzen des Anstandes in der Werbung wacht u.a.
der Deutsche Werberat. Wenn er öffentliche Rügen ausspricht,
ändern die Firmen meistens ihre Kampagnen oder ziehen die Plakate
zurück. In jüngster Zeit ist die Anzahl der von Bürgern
eingereichten Beschwerden stark gestiegen (siehe SPIEGEL),
was angesichts von groblustigen "Geiz ist geil" und "Lass
dich nicht verarschen"-Slogans wenig verwundert.
Daneben kann Reklame aber auch - wie im Fall des italienischen Bekleidungsherstellers
Benneton - zu höchstrichterlichen Verboten führen. Z. B. das
Motiv eines Hintern, auf dem ein Stempel "HIV-Positive" zu sehen
ist, wurde in den 1990er Jahren vom Bundesgerichtshof (BGH) als sog. Schockwerbung,
die gegen die Menschenwürde verstoße, verboten. Der Rechtsstreit
wogte zehn Jahre höchstinstanzlich hin und her. Im März 2003
hob das Bundesverfassungsgericht das BGH-Verbot wieder auf (vgl. SZ, 26.3.2003:
"Schock und Respekt").
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Das gleiche Gericht untersagte Anfang der
1990er Jahre auch die comicartigen Etiketten der Schnapsfläschchen
"Busengrapscher" und "Schlüpferstürmer",
da sie frauenfeindlich seien und suggerierten, daß der Genuss
dieser Alkoholika die Damen willfährig mache, was zudem ein Verstoß
gegen das Wettbewerbsrecht darstellt, nicht zuletzt, da es nicht stimmt.
Ich empfehle Ihnen, die Urteilsbegründung
des BGH zu lesen (auch in "Ab 18" - Band 2). Eindrucksvolle
Beamtenprosa! |
Was zu viel ist, ist zu viel, denken sich die Wächter
des guten Geschmacks, und mahnen allzu affirmative Blickfänge ab.
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Neben der Möglichkeit von Rügen durch den Deutschen Werberates
etwa bei sexistischen, voyeuristischen oder menschenverachtenden
Kampagnen, kann sich auch die Deutsche Städtereklame weigern,
Plakate zu kleben. Öffentlicher Protest vermag gelegentlich
zwar den PR-Effekt erhöhen, kann aber auch zu einem Negativimage
führen.
So zog Media-Markt 2002 nach massiven Protesten seine Werbeposter
mit diesem Motiv einer dreibrüstigen Frau unter dem Slogan
"Mehr drin, als man glaubt" (li.) wieder zurück.
Auch wenn in der altbabylonischen Mythologie vielbrüstige
Damen als Kult-Symbole für Fruchtbarkeit galten, so sehen Kritiker
in solchen Motiven eine immer weiter um sich greifende Erotisierung
der Öffentlichung und eine Enttabuisierung der Gesellschaft.
Nicht nur besorgte Sittenwächter möchten dem zeitgenössischen
Konsumenten einen solchen Anblick dann doch lieber nicht zumuten.
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Ebenfalls kritisiert und zensiert wurde 2001 folgende Werbekampagne
für RTL 2:
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Die schlaffe Männlichkeit in der Original-Reklame
für die RTL 2-Sendung "Expedition Robinson" wurde
bei der Anzeigenschaltung in TV-Zeitschriften (re.) zensiert. Mal
abgesehen davon, dass die ikonologische Analogie nicht stimmig ist
("Expedition Adam & Eva" wäre passender), musste
sich der Dt. Werberat mit Beschwerden befassen. Soweit ich weiß,
wurde eine Rüge erteilt.
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Auch Parteienwerbung kann Konflikte mit sich bringen. Ich
erinnere nur an die gewollt provokanten FDP-Kampagnen zu Zeiten von Jürgen
Möllemann, der mit Hitler in den Wahlkampf ziehen wollte. Auf Protest
auch aus den eigenen Reihen wurde das Motiv entschärft und u.a. von
den Grünen persifliert.
Obwohl sie sich als Personen der Zeitgeschichte mehr gefallen lassen müssen,
haben auch Minister Persönlichkeitsrechte: So reichte Hans Eichel
eine Unterlassungsklage gegen die Fiat-Werbung ein, die sein Gesicht mit
dem Slogan "Bei Fiat geht Ihr Etat nicht für Zinsen drauf"
zeigte (SZ, 15.1.2003). Auch vergleichende Werbung kann in Deutschland
zu Ärger führen. So verbot ein Münchner Gericht dem Möbelhaus
"Kare" Ende April 2003, mit dem Slogan "Schraubst Du noch,
oder wohnst Du schon?" den Marktführerer Ikea und dessen Werbespruch
"Wohnst Du noch, oder lebst Du schon?" zu persiflieren.
 |
Auch in anderen europäischen Ländern kann Werbung zu
Ärger führen, wie dieses aktuelle Beispiel aus Italien
zeigt. Das Werbeposter des französischen Modehauses Girbaud
(Abb. li. aus: Süddeutsche Zeitung, 12.2.2005) in Anlehnung
an Leonardos Fresko "Das letzte Abendmahl" erregte im
von Berlusconi dominierten Mailand so großen Protest, dass
die Stadt es im Februar 2005 verbot, "weil es die Grundlagen
des christlichen Glaubens berührt". Als besonders anstößig
wurde empfunden, dass die "Christus"-Figur ebenso wie
die "Apostel" weiblich sind, und die einzige männliche
Figur einen nackten Rücken zeigt.
Ähnlichen Unmut erregte in Deutschland übrigens schon
in den 1990er Jahren eine ähnlich gelagerte Jeans-Werbung von
Otto Kern (siehe "Ab 18" - Band 1).
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In Schweden wurde im April 2006 eine Slip-Werbekampagne
mit dem halbnackten Fußballer Ljungberg und einem ebenfalls spärlich
bekleideten Model als "sexistisch" von den Werbeflächen
Stockholms verbannt (siehe SPIEGEL).
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Auch die Abwandlung des bekannten WM-Mottos durch ein Kölner
Bordell in "Die Welt zu Gast bei Freundinnen" (Abb. li.)
sorgte im Frühjahr 2006 für Ärger, allerdings nicht
mit der FIFA, sondern mit Moslems, da auf dem Plakat u.a. alle 32
Flaggen der an der Fußball-WM teilnehmenden Länder zu
sehen waren. Anstoß erregten die der islamischen Länder
Iran und Saudi-Arabien.
Um weiteres Ungemach zu verhindern, schwärzten die Betreiber
die fraglichen Fahnen (siehe SPIEGEL).
|
8) Neue Medien - Computerspiele
und Internet:
Der rasant wachsende Markt der neuen Medien stellt die Ordnungshüter
vor große Probleme. Bis Gesetze und technische Ausrüstung der
Strafverfolgungsbehörden auf dem neuesten Stand sind, kann ein quasi
rechtsfreier Raum herrschen.
Ähnlich den Videos lassen sich Computerspiele, die wegen ihrer realistischen
Animationen und der Interaktivität eine große Faszination gerade
auf Jugendliche ausüben, leicht kopieren und tauschen. Gerne wird
darauf hingewiesen, das viele der jugendlichen Amokläufer z.B. in
Littleton und Erfurt Fans solcher Spiele wie "Counterstrike"
oder "Doom" gewesen seien. Die Einübung in mediale Gewaltanwendung
könne bei prädisponierten Personen die Hemmschwelle für
reale Übergriffe senken. Vertreter der gegenteiligen Katharsis-Theorie
plädieren, in einer Gesellschaft, die das Gewalt-Monopol für
sich beansprucht und dem einzelnen kaum Abreaktionsmöglichkeiten
biete, könnten solche Spiele "in effigie" als Ventil für
menschliche Aggressionen dienen. Angesichts der Millionen von verhaltensunauffälligen
Spieler fällt es allerdings schwer, einen monokausalen Zusammenhang
zwischen bösen Bildern und bösen Menschen zu konstruieren.
Gleichwohl befinden sich derzeit über 420 Video- und
Computerspiele auf dem Index (z.B. "Doom","Quake"
und "Castle Wolfenstein", oben mitte); rund ein Dutzend ist
verboten, u.a. "Mortal Kombat" (oben links), "Manhunt"
und "Manhunt 2", "Condemned 1&2" und "Soldier
of Fortune: Payback".
Durch das neue Jugendschutzgesetz sind ab dem 1. April 2003
die USK-Freigabelevels für den Handel bindend. "Ab 18"
freigegebene Spiele können nun nicht mehr indiziert werden. Andererseits
ist umstritten, ob diese Warnhinweise nicht regelrechte Kaufanreize vor
allem für Minderjährige darstellen (siehe SPIEGEL).
In den USA, wo das Verursacherprinzip schon manchen Hersteller von Alltagsgegenständen
in den Ruin getrieben hat, versuchen Anwälte immer mal wieder, die
Spiele-Industrie zu verklagen, indem sie Zusammenhänge zwischen Straftaten
und Spielen herzustellen versuchen (siehe SPIEGEL).
Das "Grand Theft Auto"-Spiel soll jetzt - nicht wegen der heftigen
Gewalt, sondern - wegen der Einstellmöglichkeit von angeblich expliziten
Sex-Szenen zensiert werden bzw. erst "ab 18" verkäuflich
sein, was bedeuten würde, dass große Ladenketten wie WalMart
das Game nicht mehr verkaufen (siehe SPIEGEL,
und aktuell zu "San Andreas" SPIEGEL).
Auf der einen Seite schickte Gouverneur Schwarzenegger Stanley "Tookie"
Williams in den Tod, auf der anderen Seite unterzeichnete er ein Gesetz,
das in Kalifornien den Verkauf brutaler PC-Spiele an Kinder verbietet
(siehe SPIEGEL).
Auch die neue Regierung in Deutschland fordert in ihrem Koalitionsvertrag
ein Verbot brutaler Spiele (siehe SPIEGEL).
2007 plant die EU eine einheitliche Verbotsliste, die online gestellt
werden soll (SPIEGEL).

Per Eilantrag von Familienministerin Renate Schmidt
indizierte die Bundesprüfstelle am 29.3.2003 das Computerspiel
"Command & Conquer: Generals"
(Abb. oben; Quelle: SZ, 1.4.2003).
Eine nahe liegende Begründung könnte lauten, dass Kinder
durch Abstumpfung bei virtueller Grausamkeit die Empathiefähigkeit
gegenüber realer verlieren könnten. Auch Websites können
wegen indizierter Spiele selbst indiziert werden (gamezone,
pdf der Indizierungsbegründung der BPjM). |

Scheinen reale Kriege mit echten Toten im wirklichen Leben (siehe
oben das Reuters-Foto mit einem irakischen Kriegs-Opfer in der SZ
vom 7.4.2003) sowie die fragwürdige "Militainment"-Berichterstattung
darüber offenbar kein Problem für minderjährige Gemütszustände
zu sein, so fürchten sich Berufsbesorgte mehr um das Seelenheil
der Halbwüchsigen, die sich an animierten Pixeln auslassen. Dabei
liegt nahe, dass tatsächliche Grausamkeit nachhaltigere Irritationen
hervorrufen dürfte, als gestellte in Filmen oder Computerspielen,
solange man zwischen Realität und Fiction unterscheiden kann.
"Es gibt kein richtiges Leben im falschen", meinte schon
Theodor Wiesengrund Adorno. |
Im zumindest ansatzweise herrschaftsfreien Cyberspace können
Firmen wie Disney, Ferrero oder die Harry-Potter-Erfinderin Joanne K.
Rowling Webseiten untersagen, wenn Fans markenrechtlich geschützte
Figuren ins Netz stellen. Seit Mitte der 1990er Jahre ist das Internet
zu einem wichtigen Informations- und Präsentationsforum geworden.
Anfangs euphorisch als alles verändernde Medium gepriesen, stellte
sich rasch Ernüchterung - und nicht nur in ökonomischer Hinsicht
- ein. Das virtuelle Reich der Freiheit und Gleichheit eröffnete
auch dem mutmaßlichen Missbrauch dieser Freiheit neue Wege. Gerade
die weitgehend anarchische Struktur dieser grenz- und gesetzüberschreitenden
Kommunikationsform, in dem jeder User zugleich Sender und Empfänger
unredigierter Informationen sein kann, ruft das Kontrollbegehren des Staates
hervor. Filter werden eingebaut und Verstöße - wie die Verlinkung
auf Sexseiten (siehe
ein Urteil) oder auf Tipps zum Knacken von Kopierschutzvorrichtungen
(siehe SPIEGEL)
- geahndet. Inhaltlich stehen vor allem Kinderpornographie, Faschismus,
Extremismus und Gewaltverherrlichung im Brennpunkt.
Aber seien wir mal ehrlich: Eine Story etwa über die Vorzüge
reibungslosen Online-Bankings oder neue Formulare im "virtuellen
Rathaus" bringt deutlich weniger Quote als ein Bericht über
Sex und Gewalt im Netz. Machen wir uns nichts vor: Bad news are good news.
So perpetuieren nicht zuletzt die Medien selber das Schreckbild vom Internet
als Reich des Bösen, als Hort perverser Kinderschänder, Nazis,
Terroristen, Extremisten, Kannibalisten, Bombenbastler und sonstiger Freaks.
Dabei darf man aber nicht verkennen, dass auch das Internet nur so gut
respektive schlecht ist, wie die Menschen sind, die es füttern. Ein
Spiegel der Gesellschaft. An der Fratze ändert es nichts, ihn zu
blenden.
Das Hautgout eines Schmuddelmediums erleichtert zensorische Eingriffe
und z.B. das Telekommunikationsdienste- Überwachungsgesetz. Zwar
haben es Sheriffs auf dem "Data-Highway" schwer, denn wegen
seiner dezentralen Struktur läßt es sich kaum regulieren. Mittlerweile
ist die Anarchie im Internet aber vorbei, die Claims sind abgesteckt.
Durch das "Multimedia-Gesetz" sind Provider verpflichtet, den
Jugendschutz zu berücksichtigen. Zudem surfen Polizei, die Initiative
jugendschutz.net und Staatsanwaltschaften durchs Netz. Meist reicht eine
Strafandrohung aus, um unliebsame deutsche Contents aus dem Netz zu bannen.
So wurde das Filmportal "www.schnittberichte.de"
aus Jugendschutzgründen behördlich geschlossen. Ob die Indizierung
von Online-Angeboten aber sinnvoll ist, sei wegen der Globalisierung der
Datenströme und des unerwünschten Werbeeffektes dahin gestellt.
Mittlerweile steht ein Relaunch im Netz, der von Österreich aus bearbeitet
und aktualisiert wird: www.schnittberichte.com
Das Problem von Internet und Jugendschutz ist immer virulent
(siehe aktuell z.B. Spiegel).
Eine diskutable Möglichkeit, Minderjährige vor ungeeigneten Inhalten
zu schützen, stellt das "Rating"- Verfahren dar: Die Anbieter
verpflichten sich, ihre Seiten nach speziellen Kriterien (wieviel Sex, Gewalt
oder "bad language" sie beinhalten) mit einer Altersfreigabe zu
versehen. Filterprogramme wie z.B. ICRA oder CyberPatrol erlauben dann nur
den Zugriff auf entsprechend freigegebene Seiten. Schwierig ist aber ein
globaler Konsens.
Eine Schlüsselrolle kommt den Suchmaschinen zu, denn
wer dort nicht gefunden wird, existiert praktisch nicht im WWW. Wenn Regierungen
Druck z.B. auf Google ausüben, bestimmte Online-Angebote nicht zu
listen, dann weist dies zensorische Züge auf. Es wundert wenig, dass
etwa China schon den Zugang zum Internet unterbindet bzw. streng reglementiert,
und Betreibern, die missliebige z.B. regierungskritische Inhalte ins Netz
stellen, verhaften lässt (vgl. SZ, 20.5.2003: "China verurteilt
Ingenieur wegen kritischer Website"). Die Diktatur verkündete
nun ein Gesetz, nachdem nur noch "gesunde", d.h. staatsdienliche
Nachrichten online veröffentlicht werden dürfen (siehe Spiegel).
Aber dass auch Firmen wie Yahoo solche fragwürdigen Praktiken unterstützt
(siehe Spiegel)
oder dass in Deutschland zahlreiche Websites (vor allem wegen rechtsideologischer
Inhalte wie die von G. Lauck, siehe Spiegel,
vor allem, wenn sie hoheitsrechtliche Bezeichnungen in der URL führt,
siehe Spiegel)
nicht gelistet werden, erscheint bedenklich. Die neue Initiative der Suchmaschinenenbetreiber
unter dem Dach der Freiwiligen Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter
FSM,
indizierte oder sonstig unerwünschte Websites aus den Trefferlisten
heraus zu filtern, weist bedenkliche Züge einer Online-Zensur auf.
Die rechtlichen Gründe der Entfernung listet ChillingEffects.org
auf. Andererseits mutet das in einigen Fällen verständlich an,
da sich die Zahl rechtsextremer Homepages seit 1999 verdreifacht hätte,
wie das Bundesfamilienministerin mitteilte. (Siehe dazu Spiegel.
Zur Online-Zensur Spiegel
und jugendschutz.net).
Allerdings ist die Steigerungsrate deutlich niedriger als die der restlichen
Menge an neuen Websites. Fraglich ist zudem, ob sich gesellschaftlich
unerwünschte Entwicklungen durch solche Maßnahmen regulieren
lassen, ohne demokratische Prinzipien der Informations- und Meinungsfreiheit
zu untergraben. Die Zentralstelle jugendschutz.net
beanstandete 2005 insg. 1.949 in- und ausländische Internetangebote
(2004: 1.744) wegen gewaltverherrlichender, pornographischer oder rechtsextemer
Inhalte. Bei rund 2/3 wurden die Verstöße vom Anbieter beseitigt
oder geändert; in 183 Fällen die KJM zwecks Einleitung von Strafmaßnahmen
eingeschaltet. Diese Kommission für Jugenschutz hat die Möglichkeit,
Sperrungen von Seiten zu verfügen und Bußgelder bis zu EUR
500.000 zu verhängen.
Eine neue Qualität zeigte die Anordnung
des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow,
der Ende 2001 insg. 78 nordrhein-westfälische Provider anwies,
den Zugang zu einigen rechtsradikalen Websites zu sperren. 38 Provider
legten Widerspruch gegen die Sperrverfügung ein. Das Verwaltungsgericht
Düsseldorf hat die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung
unlängst bestätigt. Auch Verlinkungen können strafbar
sein, selbst wenn sie dokumentarisch sind (heute.de
und tp).
Die "Electronic Frontier Foundation" engagiert sich schon
seit Jahren mit ihrer "Blue Ribbon Campaign" gegen Zensur
im Internet (re.). "Reporter
ohne Grenzen" nennt 2011 die 10 Feinde des Internet (Pressetext).
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Microsoft teilte mit, dass der Konzern im Oktober 2003 aus
Jugendschutzgründen seine Chatrooms schließen werde, um den
Missbrauch durch Kinderpornographen, Spammer und andere zweifelhaften
User zu unterbinden. Und eBay
beendet einfach alle Auktionen, die gegen deren Geschäftsbedingungen
und/oder Gesetze verstoßen.
Die für August 2005 geplante Einführung der "xxx"-Top-Level-Domain
für Erotik-Sites (siehe SPIEGEL)
wurde erst einmal verschoben, da konservative Bedenkenträger eine
Überflutung mit Pornographie befürchten. Befürworter plädieren
u.a., anhand der eindeutigen Endung könnten Filterprogramme diese
Inhalte viel besser blocken. Die USA wollen ein umstrittenes Antipornogesetz
für das Internet einführen (siehe SPIEGEL).
Dabei war schon immer klar, dass das Internet vor allem durch Pornographie
funktioniert (siehe SPIEGEL).
Andere Länder - andere Sitten:
Die "Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten
Nationen gilt leider oftmals nur auf dem Papier, auch wenn die UNO
im Juni 2006 den Menschenrechtsrat
ins Leben rief, und damit die umstrittene Menschenrechts-Kommission ersetzte.
Jede Gesellschaft hat ihre eigenen Empfindlichkeiten, die
den Einsatz zensorischer Maßnahmen rechtfertigen sollen, die sich
zumeist als Manipulation und Desinformation - aber eher selten in Form
von erkennbaren weißen bzw. geschwärzten Druckseiten - geriert.
In repressiven, diktatorischen, totalitären oder fundamentalislamistischen
Staaten wie etwa Saudi-Arabien, China (wo der Internet-Zugang reglementiert
ist und z.B. selbst Hillary Rodham Clintons Biographie zensiert wurde),
Nordkorea, Usbekistan, Turkmenistan, Iran, Nigeria, Kongo, Kuba und Weißrussland
können unerwünschte Äußerungen strenge Strafen -
vom Publikationsverbot über Inhaftierung bis hin zur Ermordung -
nach sich ziehen. Die Unterdrückung von Andersdenkenden, politischen,
ethnischen oder religiösen Minderheiten - wie z.B. den Kurden in
der Türkei und im Irak - ist vor allem auch in vielen islamischen
Staaten häufig zu beobachten, wenn sich das bestehende Normen- und
Herrschaftssystem angegriffen fühlt. Selbst "Matrix - Reloaded"
wurde in Ägypten wegen der Auffassung von der Schöpfung der
Welt und Gewaltdarstellungen verboten. Und Karikaturen über Mohammad
in einer dänischen Zeitung, die von anderen Blättern abgedruckt
wurden, führten zu internationalen Protesten von Islamisten (siehe
SPIEGEL)
und Entlassungen von Journalisten (siehe SPIEGEL).
Das "Writers in Prison Committee"/PEN berichtet, dass allein
2002 in der Türkei 77 Bücher verboten wurden, vor allem wegen
regierungskritischer Äußerungen oder weil sie als "kommunistisch"
verdächtig waren. Als "untürkische" Agitation gilt
selbst das Erwähnen des Massakers an Armeniern zu Anfang des 20.
Jahrhunderts. Die türkische Justiz verklagt immer mehr Autoren, Journalisten,
Professoren usw. (siehe SPIEGEL).
Selbst der berühmte Schriftsteller Orhan Pamuk sollte wegen dieses
Deliktes angeklagt werden. Wohl auch im Hinblick auf die EU-Beitrittsverhandlungen
verzichtete Ankara allerdings auf einen Prozess. Die türkische Regierung
verbannte "Winnie the Pooh" aus dem Fernsehen, da zu oft ein
Ferkel darin vorkäme (SPIEGEL).
2006 wurde selbst ein Schulbuch aus dem Verkehr gezogen, da es Delacroix'
Revolutionsgemälde "Die Freiheit führt das Volk an"
enthielt. Die barbusige Dame war den Sittenwächtern nicht geheuer
(SPIEGEL).
Und im Iran ist den TV- und Radiosendern seit Ende 2005 sogar untersagt,
westliche Musik auszustrahlen, da sie "dekadent" sei (siehe
SPIEGEL).
Außerdem sperrte Teheran die BBC-Site (siehe tecchannel.de).
Nähere Informationen bei PEN
und bei IFEX
(International Freedom of Expression eXchange, Canada).
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In Diktaturen war und ist manipulierte Bildpropaganda gang und
gäbe, wie dieses Beispiel von Stalin im Kreis von Molotow u.a.
zeigt. Der auf dem rechten Foto "ausradierte" Volkskommissar
Jeschow wurde auch im richtigen Leben liquidiert.
Abb. aus SZ, 7.1.1999 (dort aus dem Katalog "Stalins
Retuschen", Berlin 1999).
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Aber auch in demokratischen Rechtsstaaten gibt es Animositäten.
So verwahrte sich die Schweiz Mitte Dezember 2002 gegen das Buchcover
von "Imperfect Justice" des amerikanischen Autors Eizenstat,
da auf dem Umschlag ein Hakenkreuz aus Goldbarren über der Schweizer
Nationalfahne zu sehen ist. Rechtliche Schritte gegen diese Veröffentlichung
über das Nazi-Raubgold und die Eidgenossen wurden geprüft, aber
meines Wissens nicht eingeleitet. Einige Kantone übernehmen auch
die deutschen Indizierungs- und Verbotslisten. Überdies sperren sie
gelegentlich unbequeme Websites wie etwa www.blutgeil.com
der anarchischen Filmemacher von S.S.I. Media in Zürich.
Bürgerechtsorganisationen wie "Reporter ohne Grenzen" (www.rsf.org)
veröffentlichen zur internationalen Pressefreiheit Länderrankings.
Beim Ranking (2003)
schnitt Deutschland mit einem Platz unter den ersten acht bzw. (da punktgleich)
fünf Ländern noch recht gut ab. 2006 reichte es nur für
Platz 23 (SPIEGEL),
in 2007 und 2008 für Platz 20 (siehe reporter-ohne-grenzen.de),
aktuell 2009 auf Platz 18 (siehe www.rsf.org).
Wie nicht anders zu erwarten, belegen Finnland und einige andere skandinavische
Staaten, die Niederlande und Belgien die ersten Ränge. Weit abgeschlagen
auf Platz 40 fand sich 2003 übrigens Italien, was auf die fragwürdige
Politik Berlusconis zurück zu führen war. Der mittlerweile abgewählte
Medien-Mogul und Milliardär hatte eine Reihe von selbstzweckdienlichen
Gesetzen verabschiedet, die die Meinungsfreiheit massiv einschränkten.
Autoren Berlusconi-kritischer Veröffentlichungen sollten mit Straf-
und Zivilprozessen oft in Millionenhöhe mundtot gemacht werden; TV-Redakteure
abgesetzt, wenn sie nicht linientreu waren. Zum "Tag der Pressefreiheit"
am 3.5. siehe SPIEGEL.
Im prüden Amerika (wo manche Staaten des "Bible Belt" sogar
Oral- und Analverkehr zwischen Eheleuten verbieten und die Evolution
in Frage stellen) ist z.B. die Verbreitung der "Auschwitz-Lüge"
oder anderer neonazistischer Pamphlete (außer wenn es sich um so
genannte "hate speech" handelt) ebenso durch die Meinungsfreiheit
des "First Amendment" gedeckt, wie exzessive Gewaltdarstellungen,
während Erotik dort strenger geahndet wird. Spätestens seit
dem "Nipple-Gate" um Janet Jacksons entblößte Brust
bei der Superbowl-Übertragung 2004 greift Prüderie immer mehr
um sich (siehe SPIEGEL),
wenn z.B. US-Fernsehstationen leichte Zeitverzögerungen bei Live-Übertragungen
einbauen, um ggf. bei moralisch Bedenklichem einschreiten zu können.
Die USA als "Land of the Free", "Home of the Brave"
- eigentlich traditionell ein Hort der Äußerungsfreiheit -
haben durch Bush Jr. und nach dem 11. September mit dem "USA Patriot
Act" gravierende Eingriffe in die Bürgerrechte durchgesetzt
und planen etwa mit dem "Total Information Awareness Project"
und dem "Partiot Act II" u.a. die Generalüberwachung des
Datenverkehrs. Schon jetzt sollen selbst Käufer oder Ausleiher von
verdächtigen Büchern an die Polizei gemeldet werden. Mittlerweile
gibt es - wie zur McCarthy-Ära - wieder "Black Lists",
auf denen Personen stehen, die sich angeblich "unamerikanische",
"unpatriotische" oder "liberale" Äußerungen
zu Schulden kommen ließen. So boykottierten viele Radiostationen
die Songs der texanischen Country-Band "The Dixie Chicks", da
sich die Musikerinnen dafür schämten, aus dem gleichen Bundesstaat
zu kommen, wie Bush. Seitdem kam es zu Morddrohungen und Boykott-Aufrufen.
Sie stehen ebenso auf der Schwarzen Liste wie Bruce Springsteen, der sie
in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerng unterstützte.
Die SZ vom 26.4.2003 berichtet von einer Website namens www.celiberal.com,
auf der unbequeme Künstler wie Susan Sarandon, Michael Moore oder
George Clooney gelistet werden. Auch und gerade in Schulen werden Bibliotheken
um unliebsame Bücher "gesäubert" (SPIEGEL)
und Internet-Zugänge entspr. kindgerecht konfiguriert.
 |
Wohl aus Pietätsgründen - aber
auch, weil solche PC-Spiele Terroristen als 'Trainingsmöglichkeit'
dienen könnten - entfernte Microsoft die Darstellung des World
Trade Centers + Flugzeug aus allen "Post-9.11."-Versionen
seines Flugsimulator-Computerspiels (Abb. aus: SZ, 25.9.2001). |
Freimut Duve berichtet in seinem FR-Artikel "Das Ende
der Vielfalt" (21.10.2001) von gefeuerten Journalisten, die es gewagt
hatten, Bushs Politik zu kritisieren. Der "Marketplace of Ideas"
ist in Gefahr zum Sklavenmarkt der Staatsräson zu verkommen. Ein
ähnlich vernichtendes Urteil über die Entwicklung im "Bush-Land"
fällt Bob Woodward in seinem neuen Buch (SPIEGEL).
Es gab aber auch schon vorher viele Interessengruppen wie die "Moral
Majority", die u.a. gegen Sex im Fernsehen agitierten. So vertreibt
eine Organisation namens "CleanFlicks" familientauglich gekürzte
Hollywoodstreifen, aus denen alle angeblichen Sex-/Gewaltszenen herausgeschnitten
sind. Im Gegenzug verklagten Produktionsfirmen die Moralapostel wegen
Urheberrechtsverletzungen. Im Sommer 2006 untersagte ein US-Gericht diese
Form der Filmzensur (SPIEGEL).
Selbst "F-Words" werden zensiert (siehe SPIEGEL).
Salman Rushdie betont im SPIEGEL
das subversive Potenzial von nackter Haut: "In vielen Ländern
versuchen die Machthaber, Pornografie zu unterdrücken - und machen
Sexfilme zu Ikonen der Freiheit."
Richtig lebensbedrohlich sind allerdings die Bedingungen
in fundemantalistischen und auch in östlichen Gegenden, wie die Ermordung
zweier deutscher Journalisten in Afghanistan (SPIEGEL)
und der regimekritischen Journalistin Anna Politkowskaja Anfang Oktober
2006 in Russland verdeutlicht (SPIEGEL).
Resümee und Ausblick:
"Wenn man sämtliche Tabus zerstört und den Menschen alles
erlaubt, nimmt man ihnen eine der wenigen Freuden, die sie auf Erden noch
haben: die Übertretung von Verboten." (Donald Prick)
Im Grunde ist jede Zensur politisch und ein Spiegel der
Gesellschaft, da Verbote mehr über ihren Zustand sagen, als das,
was erlaubt ist. Doch: wer bewacht die Wächter? Gilt die Meinungsfreiheit
auch für ihre Gegner?
Einfach darf man es sich nicht machen. Filter und Tabus haben ihre Berechtigung.
Verbote schaffen Orientierung und sind nicht zuletzt ein Instrument der
kulturellen Differenzierung, der feinen Unterschiede zwischen "erlaubt"
und "nicht erlaubt". Die Verletzung von Verboten verschafft
Erkenntnisgewinn. Sie müssen aber verhältnismäßig
sein und können eine Erziehung zur Medienkompetenz nicht ersetzen,
denn Normen strukturieren die Unübersichtlichkeit des Lebens. George
Bernhard Shaw meinte: "Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit; das
ist der Grund, weshalb die meisten Menschen sich vor ihr fürchten."
|

Dass es üble Fakes von vielen Promis gibt, ist
bekannt und ohne besonderen Nachrichtenwert. Bedenklich ist aber,
dass sich Boulevard-Zeitschriften in scheinheiliger Entrüstung
mit langen Fotostrecken diesem Thema widmen, dabei aber genau auf
den Marktwert dieser Eye-catcher spekulieren.
Das "Caroline"-Urteil (siehe Spiegel
und aktuell SPIEGEL)
könnte aber auch eine Art Zensur bedeuten.
|
Journalismus ist ein System zur Selbstbeobachtung der Gesellschaft.
Nun ist die Pressefreiheit ein hohes Gut, dass sorgfältig gewahrt
werden muss. Dies bedeutet aber nicht, dass alles möglich sein
sollte. Gerade die journalistische Ethik ist aufgerufen, Berichte
über solch dreisten Fakes wie diese Collage auf dem Cover der
Zeitschrift "Woche der Frau" (15.5.2000) zu unterlassen.
Hier wird nicht nur an den Voyeurismus des Lesers appelliert, der
durch Zensurbalken noch zusätzlich angeheizt wird, sondern
auch noch mit gekünstelter Entrüstung kokettiert, wenn
es auf dem Titelblatt heißt "Prinzessin Victoria: Nackt-Fotos
erschüttern das Königshaus" und im Text dann von
"gemeinen und widerlichen Montagen" geschwätzt wird,
wobei diese aber breit ausgewalzt werden. "Die Urheber der
Fotos kennen keine Scham", steht im Text - und die Profitsucht
der Redakteure offensichtlich auch nicht. Das schwedische Königshaus
klagte gegen derlei Unwahrheiten (NZZ, 8.11.2003, S. 43).
|
Solche gefälschten Nacktbilder von Prominenten oder
Medienstars sind im Internet weit verbreitet. Moderne Bildbearbeitungsprogramme
wie Photoshop machen es den Fälschern einfach, bekannte
Köpfe auf unbekleidete anonyme Körper zu montieren.
So lassen sich z.B. bei eBay zahlreiche Montagen etwa mit
"Buffy"-Darstellerin Sarah Michelle Gellar (re.)
finden. Dieses gefakte Pornobild ist übrigens nur für
die Präsentation auf der Auktionsplattform mit einem
ovalen Punkt zensiert und mit dem Wort "Muster"
versehen.
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Manche Bilder sind so gut gefälscht, dass eine Zuordnung schwerfällt.
|
Kehren wir nun aber wieder zurück zum eigentlichen
Thema. Kienzle und Mende meinten 1980 in ihrem Buch "Zensur in der
BRD", letztlich sei jeder Mensch und jede Behörde bei unliebsamen
Äußerungen auf dem Sprung zum Zensor, wie etwa die zahlreichen
Unterlassungsklagen wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten belegen.
Durch das neue JuSchG sind über 100.000 Institutionen "anregungsberechtigt",
d.h. können Indizierungsanträge stellen. (Staatliche) Zensur
basiert auf der Annahme, dass erst gesetzliche Regelungen, was gedruckt,
gesendet oder ins Netz gestellt werden darf, uns vor unserer eigenen niederen
Natur bewahren, vor der Konfrontation mit den Urtrieben wie Angst, Lust,
Ekel, Sex und Tod. Insbesondere Minderjährige, die in ihrem Selbst-
und Weltbild noch nicht gefestigt sind, gelten als gefährdungsgeneigt.
So will ich den sinnvollen Jugendmedienschutzgedanken nicht in Abrede
stellen und meine, dass die Wahrung der Menschenwürde (und mitunter
auch der Privatsphäre) durchaus eine Rechtfertigung für Zensur
und Verbote darstellt. Ohne Diskussion gehört Kinderpornographie
- wenn sie real ist, bei Kunstwerken wie Büchern oder Comics ist
das schon schwieriger - verboten. Aber diese abgefilmten oder photographierten
Verbrechen an Wehrlosen gehören eh nicht in die Diskussion um Kunst-
oder Meinungsfreiheit, die sich nur auf freiwillige und künstlerische
Erzeugnisse von Erwachsenen für Erwachsene bezieht.
Gerade neue Medien werden gerne als Verursacher für gesellschaftliche
Fehlentwicklungen gebrandmarkt, wenn außergewöhnlich bizarre
Verbrechen wie der Amoklauf von Erfurt oder der Kannibalismus-Fall in
Hessen passieren. Nach Erfurt wurde der Jugendschutz verschärft,
der "Gewaltverherrlichungsparagraph" 131 StGB sollte auf Anweisung
der damaligen Justizministerin Däubler-Gmelin verstärkt zum
Einsatz kommen. Sie verlor übrigens ihren Ministerposten wegen eines
Vergleichs der Politik George W. Bushs mit der von Hitler. Dieses Schicksal
teilte 2006 ein amerikanischer Lehrer mit ihr, der wegen eines solchen
Vergleiches vom Dienst suspendiert wurde (siehe SPIEGEL).
"Eine Zensur findet nicht statt..."?
Eine noch weitere Verschärfung des Jugendschutzes (z.B. durch ein
Totalverbot von gewalthaltigen PC-Spielen) lehnte der Bundestag Mitte
Januar 2003 indes ab (vgl. SZ, 18.1.2003: "Schutz der Jugend wird
nicht weiter verschärft" und "Virtueller Horror").
Zumeist wird die Meinungsfreiheit als etwas Normales hingenommen. Sie
ist aber ein stets gefährdetes Gut. Unhinterfragte Kommunikationstabus
haben die Eigenschaft, sich zu verselbständigen. Unerwünschtes
kann auch verdrängt werden, indem die Medien nicht darüber berichten.
So müssen wir der Bundesprüfstelle dankbar sein, dass sie alle
Indizierungen und Verbote auflistet.
 |
Wären wir ohne Zensur nicht um einiges
ärmer, müßten wir doch auf die Diskussion um die jeweiligen
Grenzen und den Prickel ihrer Überschreitung, wenn uns in untersagtes
Medienprodukt in die Finger gerät, verzichten. Nicht zuletzt
entfaltet Zensur eher die gegenteilige Wirkung. Die Faszination des
Verbotenen bringt raffinierte Umgehungen hervor, die den verfolgten
Medien ein Interesse bescheren, das ihnen sonst kaum zuteil geworden
wäre. Denn Indices waren schon immer Einkaufslisten für
den Giftschrank. Besonders deutlich war dies bei indizierten Websites,
auf die der Fan erst durch die Internet-Adresse im Bundesanzeiger,
JMS-Report und BPjM-Aktuell aufmerksam wurde. |
Ausstellungen wie "Der verbotene Blick" (Österr.
Nationalbibliothek 2002) oder "Der "Giftschrank""
(Bayerische Staatsbibliothek 2002) sowie die Zensurbücher meines
Verlages verdeutlichen das Verhältnis von Wertewandel, Zeitgeist
und Geschmacksurteil, was der Öffentlichkeit zugemutet werden kann
und was eliminiert gehört. Z.B. Erotik, die noch vor wenigen Jahrzehnten
als unzumutbar galt und nur unter der Ladentheke mit "Verpflichtungsscheinen"
an Volljährige abgegeben werden durfte oder verschämt in Privateditionen
erhältlich war, findet sich heute an jedem Bahnhofskiosk, im Programm
der Privatsender oder im Internet.
Diese Entwicklung wirft Fragen auf: Droht ständig die Gefahr sittlicher
Verrohung und moralischer Verwahrlosung durch den Einfluss der Medien?
Ist die zunehmende Liberalität günstig oder gefährlich
für den ethischen Minimalkonsens einer Gesellschaft? Ist der abgestumpfte
Konsument eines postmodernen "anything goes" wirklich freier,
oder entzaubern auf Dauer langweilige Tabubrüche nicht auch? Schaffen
oder forcieren die Medien Bedürfnisse, oder sind sie nur ein Spiegel
der Gesellschaft? Und schließlich der Ausblick in die zukünftige
Entwicklung: Wenn wir heute belächeln, was früher in den Giftschrank
verbannt wurde - was erwartet uns dann in nächster Zeit? Welche Werte
und Tabus werden zur Disposition stehen?
Gleichwohl erscheint das alles im globalen Vergleich oft als Luxusproblem.
So schrieb Sonja Zekri in ihrem SZ-Artikel "Freiheit, die wir meinten"
(21.12.2002): "Der schärfste Zensor aber ist nach wie vor die
Armut: 80% der Weltbevölkerung haben noch nicht einmal Telefon. Telearbeit,
Telelearning und Telemedizin bleiben Spielereien einer privilegierten
Minderheit." Auch in der medialen Wahrnehmung gibt es Zonen der Unsichtbarkeit.
Z.B. treten Kriege oder Epidemien oft dann in den Hintergrund, wenn sie
nichts mit der westlichen Welt zu tun haben. Die 3.000 Kinder etwa, die
täglich an Malaria sterben, sind kaum eine Nachricht wert, da es
in Afrika stattfindet, während über die Lungenkrankheit SARS
in Zeiten globalisierter Gefährdungspotzenziale ständig berichtet
wird. Die Aufmerksamkeitsspanne hat mit Betroffenheit zu tun. Kultur und
Zivilisation haben indes die Aufgabe, Gedächtnis zu sein, die Erinnerung,
die Kritik und Skepsis sowie den Schmerz wach zu halten. Viele Mahner
wie Yahuda Bauer sehen die zukünftigen Gefahren für die Meinungsfreiheit
in der Bedrohung durch radikale Fundamentalisten (vor allem islamistischer
Provenienz), die eine Weltherrschaft anstreben, was "the end of the
world as we know it" (R.E.M.) bedeuten würde.
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Manipulierte Bilder und verstümmelte Wahrheiten sind nicht
nur zensurtypische Phänomene, sondern eine Frage von (Medien-)Macht
und Herrschaftsinteressen, die oftmals unbemerkt von der Öffentlichkeit
stattfinden. Siehe z. B. die Ausstellung "X
für U - Bilder, die lügen".
Schwerer als Indizierungen und Verbote sind Selbstzensur und Vorzensur
nachzuweisen, etwa wenn es gilt, Ärger zu vermeiden, die Blattlinie
zu wahren oder wichtige Lobbyistengruppen nicht zu verprellen. Gerade
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hat es der investigative Journalismus
nicht leicht.
Da die Grenzen des in einer Demokratie Hinnehmbaren veränderlich
sind, kann es keine endgültigen Ergebnisse geben. Ein Grund
mehr vor allem für Journalisten, Autoren und Multiplikatoren,
sie aufmerksam zu beobachten.
Abb. aus: H. H. Houben: Polizei und Zensur, 1926
|
Um auf den fragenden Titel meines Vortrages zu antworten:
Eine Zensur findet tatsächlich nicht
statt - sondern viele.
Zu Recht oder zu Unrecht?
Heinrich Heine meinte: "Die
Freiheit der Meinung setzt voraus, dass man eine hat."
©
2003/2011
Dr. Roland Seim M.A.
Kunsthistoriker
und Soziologe
Dieser Text basiert u.a. auf seinen Vorträgen vor der Journalisten-Akademie
der Konrad-Adenauer-Stiftung am 18.01. und 26.09.2003. Der Beitrag darf
nicht ohne Quellenangabe und Mitteilung an den Autor verwendet werden
(siehe Telepolis).
www.zensur.org
www.rolandseim.de
www.zensur-archiv.de
www.deutsches-zensurmuseum.de
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"Der Giftschrank"
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Internet. Staatliche Inhaltskontrolle, gesetzliche Providerhaftung und
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Suffert, Anne: Rechts- und Verfassungsmäßigkeit
Freiwilliger Selbstkontrolle bei Film und Fernsehen unter besonderer Beachtung
des Zensurverbotes, Diss. jur., Jena 2002
Wehrli, Reto: Verteufelter Heavy Metal, Münster 2005
(2. Aufl.)
Die renommierte Fachzeitschrift "journalist"
hat den ursprünglichen Vortrag als pdf auf ihrer Website dokumentiert:
www.journalist.de
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