Allgemeine Geschäftsbedingungen für Autorinnen und Autoren

Zur Datenschutzerklärung

 

 

§1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Der Verlag Telos Verlag, Dr. Roland Seim M.A., Münster - im folgenden Verlag genannt - erbringt seine Dienste gegenüber seinen Vertragspartnern (im folgenden Kunden genannt) ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
(2) Diese Geschäftsbedingungen werden auch allen zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Kunden zugrunde gelegt.
(3) Sollten einzelne Paragraphen oder Unterparagraphen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit aller anderen Paragraphen dieser Geschäftsbedingungen.
(4) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verlag dem Kunden diese Abweichungen schriftlich bestätigt hat.

§2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag über die Erbringung von Diensten durch den Verlag gegenüber einem Kunden kommt durch die Auftragserteilung durch den Kunden zustande. Alle Konditionen und Vereinbarungen werden in einem schriftlichen Verlagsvertrag fixiert.

§3 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Der Vertrag zum Verlegen eines Werkes zwischen dem Kunden und dem Verlag tritt mit der Erteilung des Auftrages durch den Kunden und die Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
(2) Der Vertrag unter §3 (1) kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. §3 (1) wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und hat solange Bestand, bis er von einer Seite regulär gekündigt wird.

§4 Vertragsinhalte, Leistungsumfang
(1) Durch den Vertrag wird der Telos Verlag ein widerrufbares, nicht-exklusives Veröffentlichungs- und Verlagsrecht an dem Werk für unbestimmte Zeit eingeräumt. Ist der Verlag beauftragt worden, für das vereinbarte Werk eine ISBN-Nummer zu vergeben, dann darf dieses Werk in gleicher Ausgabe nicht unter einer anderen ISBN-Nummer in einem anderen Verlag oder Selbstverlag oder als eBook angeboten oder vertrieben werden.
(2) Der Autor / die Autorin kann sich am Risiko der Publikation durch Vorfinanzierung der Herstellungskosten beteiligen und erhält dann einen höheren Gewinnanteil an den verkauften Büchern. Übernimmt der Verlag die kompletten Herstellungskosten, erhält der Autor / die Autorin 10% der durch Verkäufe erzielten Nettoeinnahmen zurück; bei Übernahme von 50% der Kosten werden 25% der Nettoeinnahmen gezahlt. (siehe §4, 6). Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Buches, der Höhe der Auflage und der Ausstattung. In aller Regel gilt, zumal beim Offsetdruck: Je höher die Auflage, desto geringer der Stückkostenpreis. Im Digitaldruck sind die Kosten eher linear.
(3) Wenn der Kunde das Layout von Text und Cover nicht selbst vornehmen möchte, beauftragt der Verlag einen professionellen Layouter. Der Kunde erhält vor Drucklegung einen Fahnenabzug zur Korrektur und Druckfreigabe.
(4) Der Verlag vergibt für das eingereichte Werk des Kunden eine ISBN-Nummer und kümmert sich um die Eintragungen ins VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) und die Dt. Nationalbibliographie der Dt. Bibliothek.
(5) Der Telos Verlag legt von jedem vertraglich vereinbarten und zugesandten Werk eine Sicherungskopie in Form einer pdf-Datei auf einem externen Datenträger an, wenn es sich um einen Digitaldruck handelt.
(6) Die Höhe der an den Kunden zurück zu zahlenden Tantiemen richtet sich nach Höhe der Druckkostenbeteiligung: Wenn der Verlag die Herstellungskosten trägt, erhält der Kunde 10% der erzielten Nettoeinnahmen; hat der Kunde die Hälfte der Druckkosten übernommen, erhält er ab dem ersten verkauften Buch 25% des Nettoverkaufspreises der verkauften Exemplare zurück. Wenn der Kunde die Druckkosten vollständig trägt, erhält er 75% des Nettoverkaufspreises pro verkauftem Buch zurück. Die Abrechnung erfolgt im ersten Jahr quartalsmäßig, danach halbjährlich oder jährlich bzw. nach Umsatz.
(7) Der Verlag verpflichtet sich, das Buch für mindestens drei Jahre ab Erscheinen lieferbar zu halten, es sei denn, der Autor/die Autorin verzichtet auf Nachdrucke bzw. Neuauflagen. Eine längere Lieferbarkeit kann vertraglich vereinbart werden. Bei Dissertationen bietet sich eine Lieferbarkeitdauer von mind. fünf Jahren an. Bei entspr. Nachfrage werden Neuauflagen und Nachdrucke mit dem Kunden vereinbart. Wenn es der Kunde wünscht, beteiligt sich der Verlag an den Kosten für weitere Auflagen und erhält dafür entspr. höhere Gewinnanteile lt. § 4, 6. Nach Ablauf der festgelegten Frist nicht verkaufte Bücher können vom Kunden zu den Herstellungskosten zurückgekauft werden, wenn er es wünscht. Ohne sein Einverständnis werden die Bücher nicht von der Buchpreisbindung enthoben und verramscht.
(8) Der Verlag legt auf der Verlagswebsite eine eigene Präsentationsseite für das Buch und den Autor / die Autorin nach Maßgabe der ihm zur Verfügung gestellten Daten an. Dort wird ggf. auch auf Rezensionen und Bibliotheken etc. verlinkt.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Kunden haben den Verlag unverzüglich zu informieren, falls unrichtige Daten in den Druckvorlagen oder auf den Internetseiten des Telos Verlages erscheinen sollten. Solange keine anders lautenden Informationen vorliegen, geht der Verlag davon aus, dass die Daten richtig sind. Richtigstellungen können an den Verlag schriftlich oder per Email übermittelt werden. Handelt es sich um umfangreiche Korrekturen, die nicht durch den Verlag verursacht wurden, so ist der Verlag berechtigt, die entstehenden Kosten auf der Basis von Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
(2) Kunden haben vor dem Einsenden Ihre Daten an den Verlag aus Sicherheitsgründen eine eigene Sicherheitskopie anzufertigen und bei sich zu deponieren.
(3) Kunden haben jede Änderung Ihrer Bankverbindung unverzüglich dem Verlag mitzuteilen, spätestens jedoch mit einer Frist von sechs Wochen zum Kalenderjahresende.

§6 Haftung, Schadensersatzansprüche
(1) Der Verlag prüft weder die Rechtmäßigkeit noch die Verletzung der Rechte Dritter durch die Veröffentlichung eines Werkes. Vielmehr lässt sich der Verlag durch den Kunden per Vertrag schriftlich bestätigen, dass der Kunde diese Arbeit selbst angefertigt hat, dass diese Arbeit (im Fall einer Dissertation) durch die angegebene Hochschule als Dissertation genehmigt wurde und dass eine Veröffentlichung dieser Arbeit keine Rechte Dritter verletzt. Die Urheberrechte an Abbildungen sind vom Kunden zu klären. Für nachträglich auftretende Schadenersatzansprüche Dritter hat der Kunde aufzukommen.
(2) Der Verlag ist nicht verpflichtet Nachforschungen anzustellen, wenn sich die aktuelle Bankverbindung eines Kunden geändert hat. In einem solchen Fall setzt der Verlag die weiteren Tantiemenzahlungen aus.
(3) Haftung und Schadenersatzansprüche sind, insofern grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann, auf den Auftragswert beschränkt.

§7 Zahlungsbedingungen, Preiserhöhungen
(1) Kunden, deren Werke verlegt werden, zahlen per Einzugsermächtigung oder gegen Rechnung. Die Rechnung wird 14 Tage nach Auslieferung der Autorenexemplare an den Kunden abzugsfrei fällig.
(2) Es gelten die jeweils aktuelle Preisliste bzw. die im individuellen Angebot genannten Preise.

§8 Datenschutz, Datensicherheit
1) Kundendaten werden vertraulich behandelt, ausschließlich der vom Kunden freigegebenen Daten.

§9 Gerichtstand, Ort der Leistungserbringung
(1) Gerichtstand für alle abgeschlossenen Verträge ist Münster. Es gilt bundesdeutsches Recht. Salvatorische Formel: Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

back zurückblättern