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"Eine Zensur findet nicht statt,
... oder?" (Teil 1) Zu
Teil 2
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Abb. aus: H. H. Houben: Polizei und Zensur, 1926
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"Vieles auf der Welt wäre völlig uninteressant,
wenn es nicht verboten wäre",
meinte der amerikanische Literatur-Nobelpreisträger
William Faulkner.
News:
- Der WDR gibt nach 30 Jahren einen Wallraff-Film
frei (SPIEGEL).
- In Bayern wurde ein Schulbuch wegen eines religionskritischen Textes
zensiert (SPIEGEL).
- Nach einer Unterlassungsklage soll das Buch "Die Meinungsmacher"
nun aus dem Handel verschwinden (meedia).
- Apple verbietet in seinem Shop solche Apps für iPhones, die zuviel
nackte Haut oder Unbekleidete zeigen. Es sollen schon rund 5.000 Angebote
aus dem App-Store entfernt worden sein (meedia.de).
Apple erwägt einen "explicit" Shopbereich (SPIEGEL).
Siehe auch Kulturzeit.
Außerdem wird manche politische Satire entfernt (SPIEGEL).
- Nach "Manhunt" beschlagnahmte das AG München nun auch
das Playstation-Spiel "Manhunt 2" und die Wii-Version.
- In der Google-Statistik ist Deutschland nach Brasilien "Vize-Weltmeister"
in Sachen Zensur (siehe www.google.com/governmentrequests).
China fehlt, da die Informationen der chinesischen Geheimhaltung unterliegen
(SPIEGEL).
- Die Dresdner Bürgermeisterin klagte erfolgreich in erster Instanz,
dass ein Gemälde von Erika Lust, das sie weitgehend unbekleidet darstellt,
nicht mehr gezeigt werden darf (SPIEGEL).
Auch beim nächsten Termin am 8. April konnte keine Einigung erzielt
werden (Abendblatt).
Am 16. April entschied das Oberlandesgericht Dresden, das Gemälde
sei "ein Bildnis der Zeitgeschichte und eine satirische Darstellung",
das gezeigt werden dürfe (SPIEGEL).
- Katholiken beschweren sich beim Presserat wegen der Cover-Karikatur
des Satiremagazins "Titanic", April 2010 (tutsi.de).
Zudem gab es mehrere Strafanzeigen, die die Staatsanwaltschaft Frankfurt
jedoch abwies.
- Die EU-Kommission will Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten
sperren lassen (SPIEGEL).
So richtig der Kampf gegen tatsächlichen Missbrauch ist, so problematisch
könnte sich eine einzelfallunabhängige Zensurinfrastruktur auf
demokratische Kommunikationsformen auswirken. Auch die Justizministerin
ist skeptisch (SPIEGEL).
- Skandalrapper Bushido droht nun von unerwarteter Seite Ärger: Da
ein Gericht entschied, viele seiner Songs seien Plagiate, sollen nun 11
seiner Alben eingestampft werden (SPIEGEL).
- Die 2. Aufl. von Andree Wernickes Buch "Kartell der Plattmacher",
das beschreibt, wie Insolvenzverwalter Milliarden Euro versenken, ist
per Einstweiliger Verfügung derzeit nicht mehr erhältlich (tagesspiegel.de).
- Das Kippen der von der Regierung geplanten Vorratsdatenspeicherung durch
das Bundesverfassungsgericht wird von den Medien als Sieg der Pressefreiheit
gefeiert (Pressestimmen
hier).
- Das DSF-Format "Ultimate Fighting" soll von den Medienkontrolleuren
überprüft werden. Falls es gegen die Menschenwürde verstoße,
müsse es verboten werden (sueddeutsche.de).
- Hannelore Elsner erwirkte beim Landgericht Berlin eine einstweilige
Verfügung gegen die Autobiographie "Vom schönen Schein
und wirklichen Leben" von Dieter Wedel, da es sich bei den Passagen
über die 30 Jahre zurückliegende Liaison um "eine unerträgliche
Melange aus Unwahrheiten und Indiskretionen" handele (börsenblatt).
- Laut "Die Zeit" zensierte Kulturstaatsminister Neumann einen
Ausstellungstext im Historischen Museum (SPIEGEL).
- Das neue "Rammstein"-Album "Liebe ist für alle da"
wurde Anfang November 2009 indiziert. Den Antrag stellte Bundesfamilienministerin
von der Leyen. Grund für das Jugendverbot war vor allem ein Foto
des Covers und der Song "Ich tu dir weh", in dem SM-Praktiken
verbreitet würden (telepolis).
Die Band veröffentlichte eine entschärfte neue Version, um das
Album vermarkten zu können. Gegen die Indizierung erhob die Band
Klage beim Verwaltungsgericht Köln. Im Juni 2010 erfolgte die Listenstreichung.
- Das Verfassungsgericht weist Ende Oktober die Beschwerde von Pornoanbietern
im Internet ab. Auch fürderhin muss eine Altersverifikation vorgenommen
werden (SPIEGEL).
- Bayerische Jugendschützer wollen das provokative Projekt "Heroin
Kids" auf der Website www.vicious-videos.com
vom Netz nehmen lassen, da es "entwicklungsbeeinträchtigend"
für Minderjährige sei. Die Macher, Corinna Engel und Christian
Kaiser, zwei junge Künstler aus München, die sich vorwiegend
mit Videokunst befassen, versuchen sich gegen das Verbot zu wehren.
- Das AG Tiergarten beschlagnahmte am 26.6.2009 die gekürzte deutsche
DVD-Fassung des französischen Horrorfilms "Inside - Was sie
will ist in Dir".
- Das von der Bundesprüfstelle mit zahlreichen Indizierungen überzogene
HipHop-Label Aggro Berlin hat aufgegeben. Die Plattenfirma ist geschlossen;
andere Rap-Labels folgten (SPIEGEL).
- Jugendschützer wollen nun österreichische Webshops indizieren
lassen, da dort in Deutschland indizierte PC-Spiele angeboten würden
(SPIEGEL).
- Der BGH hob im Mai 2009 das Verbot des "Kannibalenfilmes"
"Rohtenburg" wieder auf. Er durfte jahrelang nicht in deutschen
Kinos gezeigt werden, da er gegen die Persönlichkeitsrechte des dargestellten
Kannibalen Armin Meiwes verstoßen haben soll. Bei einem spanischen
Filmfestival wurde der umstrittene Streifen ausgezeichnet (SPIEGEL).
Der Filmverleih nannte dieses Verbot verfassungswidrig (siehe z.B. SPIEGEL
und telepolis).
Auch das Bundesverfassungsgericht stärkte die Freiheitsrechte und
wies den Antrag auf einstweilige Anordnung zur Verhinderung des Filmstarts
am 19.6. ab.
- Auf Initiative von Familienministerin von der Leyen sollten fünf
der großen deutschen Internetanbieter vom BKA gemeldete Websites
mit kinderpornographischem Material blockieren und mit einem Stopp-Schild
versehen. Auch wenn der Kampf gegen Kinderschänder richtig ist, so
kritisieren Gegner dieser Maßnahme u.a., sie sei ungeeignet, dem
Problem Herr zu werden und die Hersteller zu belangen. Stattdessen könne
es zu einer schwer kontrollierbaren Form von Internet-Zensur führen.
Ein CDU-Politiker forderte z.B. Sperren auch für Online-Spiele (SPIEGEL);
die SPD war gegen das geplante Gesetz (SPIEGEL).
Demonstranten nannten die Ministerin "Zensursula" (SPIEGEL).
Mittlerweile ist das Gesetz nach einigen Änderungen durch den Bundestag;
konnte aber nicht wie geplant am 1.8.2009 in Kraft treten. Stattdessen
plant die Schwarz-gelbe Regierung ein "Löschgesetz" (SPIEGEL).
- Ende Mai indiziert die Bundesprüfstelle die vor Jahren im Taschen
Verlag erschienenen Bildbände "Roy Stuart - Vol. I und Vol.
II". Eigentümlicherweise wird die Entscheidung 30.10.2009 wieder
aufgehoben.
- Wikipedia sperrt Autoren, die sich als Scientologen zu erkennen geben,
von der Mitgestaltung an Wiki-Texten aus (weitere
Infos).
- Jürgen Klinsmann verklagte die taz wegen einer satirischen Fotomontage
zu Ostern, auf der er neben dem Monty-Python-Zitat "Always Look On
The Bright Side Of Life" am Kreuz hängt (SPIEGEL).
Das Landgericht München wies den Antrag allerdings zurück, und
sprach sich für die Freiheit der Kunst aus.
- Unter dem Eindruck des Amoklaufes von Winnenden hat sich Galeria Kaufhof
entschlossen, Filme und Spiele für Erwachsene aus dem Sortiment zu
streichen.
- In der Türkei werden Artikel über Darwinsmus zensiert (SPIEGEL).
- Bayern lässt die zweite Ausgabe der "Zeitungszeugen"
mit Nachdrucken des "Völkischen Beobachters" beschlagnahmen
(Welt
und SPIEGEL).
Nach Einspruch des Verlages hebt das Landgericht München den Beschlagnahmebeschluss
des Amtsgerichts München Mitte April wieder auf.
- Die Bundesprüfstelle indiziert Mitte Januar 2008 erstmals einen
privaten Blog wegen Magersucht-Inhalten (SPIEGEL).
- Familienministerin von der Leyen will durchetzen, dass das Internet
in Deutschland gefiltert wird, um strafbare Kinderpornographie einzudämmen
(SPIEGEL).
Justizministerin Zypries sperrt sich dagegen (SPIEGEL).
- Das umstrittene "Virgin Killer"-LP-Cover wurde von den Scorpions
nun von der Band-Website entfernt, obwohl die britische Wikipedia-Seite
wieder freigegeben worden ist. Eine Indizierung in Deutschland droht weiterhin.
(welt.de).
- Wegen des Verdachts von "Kinderpornographie" aufgrund des
LP-Covers "Virgin Killers" (1976) der deutschen Hardrock-Band
Scorpions wurde eine englische Wikipedia-Seite Anfang Dezember blockiert
(SPIEGEL
und welt.de).
In den USA scheint sogar das FBI zu ermitteln. Nach unserem Wissen war
das Cover seinerzeit in Deutschland weder indiziert noch verboten, sondern
wurde für spätere Auflagen vom Label RCA 1977 nach Protesten
in einem Akt der "Selbstzensur" durch ein harmloses Motiv ausgetauscht.
Nun mehren sich die Stimmen, das 32 Jahre alte Cover auf den Index zu
setzen (SPIEGEL).
- Der Politiker Lutz Heilmann (Linke) lässt Mitte November die deutsche
Startseite von Wikipedia sperren, da er in einem Beitrag über sich
seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. (SPIEGEL)
Mittlerweile ist die Sperrung wieder aufgehoben.
- Die deutsche Regierung installiert im November das sog. BKA-Gesetz,
das der Polizei weitreichende Befugnisse einräumt, die zu einer Einschränkung
der Presse- und Meinungsfreiheit führen könnten (tagesschau.de).
Das Gesetz wird vom Bundesrat jedoch blockiert und musste nachgebessert
werden. Im Dezember passierte es dann auch den Bundesrat. Gegner haben
Verfassungsbeschwerde angekündigt.
- Die britische Werbeaufsicht verbietet das Kinoposter zu "Wanted"
(SPIEGEL).
- Das Amtsgericht München beschlagnahmt am 10.6.2008 "Hostel
2" - Extended Version (Sony). Am 2.3.2009 wird der Film zudem eingezogen.
Er war seit dem 29.2.2008 indiziert. (Zur BPjM siehe SPIEGEL)
- Das AG München beschlagnahmte am 15.1.2008 das seit 2006 indizierte
Computerspiel "Condemned".
- Andreas Bethmanns Buch "Deep Wet Torture Handbook - Die 100 besten
Frauenfolterfilme" wurde am 25.5.2007 beschlagnahmt. Es war bereits
seit dem 31.12.2003 indiziert.
- Das Buch "Kein Schutz, nirgends" von Gülsen Celebi über
einen sog. "Ehrenmord" darf nicht mehr verkauft werden. Die
Schwester eines Opfers hat per Einstweiliger Verfügung beim LG Mönchengladbach
den Verkaufsstopp durchgesetzt (siehe jurablog
und wdr).
- Die Bundesregierung verschärft das Jugendschutzgesetz u.a. im Kampf
gegen sog. "Killerspiele" und Gewaltvideos (SPIEGEL).
Hier eine Unterschriften-Aktion dagegen: gamers-against-rejection.de
- Die US-Agentur AP zensiert Pressefotos wegen angeblich obszöner
Gesten (SPIEGEL).
- Teile des Buches "Interview mit einem Kannibalen" von Günter
Stampf müssen auf gerichtliche Anordnung hin geschwärzt werden,
da sie gegen das Persönlichkeitsrecht von Armin Meiwes verstoßen
(SPIEGEL).
- Das Buch "Bundesbürger im Dienst der DDR-Spionage" von
Georg Herbstritt darf nicht mehr ausgeliefert werden. Grund für die
einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg war ein in dem Buch
dargestelltes Ehepaar, das sich in seinen Persönlichkeitsrechten
verletzt sieht.
- Das Bundesfamilienministerium stellte einen Indizierungsantrag gegen
das im Alibri Verlag erschienene religionskritische Kinderbuch "Wo
bitte geht's zu Gott?" von Michael Schmidt-Salomon und Helge Nyncke,
da es "antisemitische Tendenzen" enthalte (siehe z.B. Humanistischer
Pressedienst und SZ).
Die Entscheidung ergeht am 6.3. Unterdessen hat die Erzdiözese Rottenburg-Stuttgart
Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet, der der Staatsanwalt aber
nicht entsprach. Der Alibri Verlag hat eine Unterstützerseite zur
Rettung des Buches eingerichtet: ferkelbuch.de
Die Bundesprüfstelle entschied am 6.3.2008, das Buch nicht zu indizieren
(SPIEGEL).
- Antiquariate, die online indizierte Bücher verkaufen, können
abgemahnt werden (SPIEGEL
und Welt).
Indizierte Bücher in Bibliotheken gehören zum "sekretierten"
Bestand (Welt)
- Der Suhrkamp Verlag zieht Ende 2007 das Buch von Florian Havemann wieder
zurück. Die zweite Auflage soll mit geschwärzten Passagen erscheinen
und auch so im Internet stehen (SPIEGEL)
- Arcor musste nach Gerichtsbeschluss den Zugang zu "Youporn"
für die Nutzer sperren (SPIEGEL).
Am 8.2.2008 hob das LG Frankfurt die Sperre wieder auf. Der BGH verfügte
strengere Alterskontrollen für Internetangebote, um den Jugendschutz
zu verbessern (SPIEGEL).
Jugendschützer träumen offenbar von einem "Kinder-Net"
(siehe aktuell SPIEGEL).
- Das Bundesverfassungsgericht verbot am 12.10.2007 endgültig den
Roman "Esra" von Maxim Biller. Die Persönlichkeitsrechte
der Dargestellten seien höher zu bewerten als die Kunstfreiheit (SPIEGEL).
Zur Pressemitteilung des BVerfG
hier. Anfang 2009 bringt man in Hamburg ein Theaterstück auf die
Bühne, dass sich mit dem "Fall Esra" befasst (SPIEGEL).
- In den USA hat ein Bloganbieter Einträge gesperrt, die sich mit
ausgedachten Sexabenteuern von Harry Potter befassen (SPIEGEL).
- Nach amerikanischen Rassimusvorwürfen hat der deutsche Bookmark-Dienst
"Mr. Wong" sein Logo - einen lachenden Asiaten - entfernt (SPIEGEL).
- Kabarettist Jürgen Becker hat vom Kölner Kardinal Meisner
eine Unterlassungsklage bzgl. vergleichender Äußerungen zu
ihm und den Taliban bekommen. Becker darf Meisner u.a. nicht mehr als
"Hassprediger" bezeichnen (taz.de).
Ähnlich erging es dem Grünen-Politiker Volker Beck.
- Gegen Internet-Zensur gibt es Aktivisten, die die Filter zu umgehen
versuchen (SPIEGEL).
- Auch virtuelle Pornographie ist strafbar. So ermittelt die niederländische
Polizei wegen Kinderpornographie in dem Online-Spiel "Second Life"
(siehe Netzeitung).
- Bundesfamilienministerin von der Leyen will noch in diesem Jahr ein
Gesetz gegen sog. "Killer-Spiele" auf den Weg bringen (SPIEGEL).
Bayern fordert im Bundesrat ein Totalverbot (SPIEGEL).
- Google-Earth wird auf Druck verschiedener Regierungen immer häufiger
zensiert (SPIEGEL).
- Die Innen- und Justizminister der EU planen, eine Liste von verbotenen
Filmen und sog. Killerspielen online zu stellen. Ein EU-weites Verbot
sei hingegen nicht geplant (SPIEGEL).
- Rund 50 Wissenschaftler, Juristen und Angehörige von Grenzopfern
protestieren gegen das Verbot des Buches "Deutsche Gerechtigkeit"
von Roman Grafe. Das Berliner Landgericht hat bereits im Februar 2006
dem Siedler Verlag eine Verbreitung untersagt, da ein ehemaliger DDR-Grenzoffizier
gegen die Nennng seines Names im Zusammenhang mit Todesschüssen an
der Berliner Mauer eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte (Tagesspiegel).
Ende Dezember wurde auch dieser vom Autor initiierte Protestaufruf "Angriff
auf die Pressefreiheit" untersagt. Am 19.3.2007 entschied ein Gericht,
der Name des Schützen dürfe nun doch genannt werden und hob
das Verbot auf.
- Die Ausladung des Kreml-Kritikers und Ex-Schachweltmeisters Garri Kasparow
bei der Talkshow von Sabine Christiansen zum Thema "Die Russen kommen"
sorgte für harsche Kritik an der Moderatorin (SPIEGEL).
- Das Landgericht Hamburg untersagt die Ausstrahlung des WDR-Filmes "Eine
einzige Tablette" von Adolf Winkelmann über den Contergan-Skandal,
und gibt damit den Anwälten der Firma Grünenthal recht, die
u.a. eine Vermischung von Realität und Fiktion monierten (Die
WELT). Das OLG Hamburg hob das Urteil im April auf (SPIEGEL).
Der Film durfte nun gezeigt werden.
- Verleger Rupert Murdoch und Autor O. J. Simpson zogen dessen skandalträchtiges
Buch "If I dit it" noch vor Erscheinen wieder aus dem Verkehr
(Deutsche
Welle).
- Nach dem Amoklauf von Emsdetten fordern Politiker und Pädagogen
einmal mehr schärfere Verbote vor allem von gewalthaltigen Computerspielen,
den so genannten Ego-Shootern (siehe z.B. tagesschau.de,
SPIEGEL
und SPIEGEL
sowie golem.de).
Kerstin Griese, SPD, fordert vermehrtes Inidzieren (heise.de).
- Der Soziologe und Philosoph Jürgen Habermas erwirkt gegen den Rowohlt
Verlag eine einstweilige Verfügung. Der Verlag muss eine Passage
aus der Joachim-Fest-Autobiographie "Ich nicht" streichen (SPIEGEL).
- Im aktuellen Pressefreiheitsranking der Organisation "Reporter
ohne Grenzen" fiel Deutschland auf Rang 23 zurück. Grund war
u.a. die "Cicero"- und BND-Affäre (SPIEGEL).
In Deutschland werde getrickst und getarnt, meint der SPIEGEL.
- Mehrere einstweilige Verfügungen der Oppenheimers führten
auch in der Neuauflage zur Schwärzung von zahlreichen Stellen im
Buch "Der Bankier - Ein ungebetener Nachruf" von Werner Rügemer
(ver.di).
- Der Appell einer Grünen-Politikerin hat erneut einen Streit um
Kopftuch und Meinungsfreiheit ausgelöst (tagesschau).
- Nobelpreisträger Günter Grass hat gegen die FAZ eine einstweilige
Verfügung wegen der Veröffentlichung zweier privater Briefe
erwirkt (SPIEGEL).
- Wegen des Handels mit verfassungsfeindlichen Symbolen ist der Inhaber
des Punk-Versandhandels "Nix gut", Jürgen Kamm (siehe Bild
unten), vom Stuttgarter Landgericht zu EUR 3.600 Geldstrafe verurteilt
worden. Er hatte T-Shirts, Aufnäher und Buttons mit durchgestrichenen
oder mit Fäusten zertrümmerten Hakenkreuzen vertrieben. Die
Verteidigung kündigte an, in Revision zu gehen (NETZEITUNG
und SPIEGEL).
Mittlerweile wurde das Urteil wieder aufgehoben.
- Aus Angst vor islamistischen Anfeindungen hat die Deutsche Oper in Berlin
die Mozart-Oper "Idomeneo" abgesetzt (SPIEGEL).
U.a. die Bundesregierung kritisiert dies als "vorauseilenden Gehorsam"
und unnötigen Kniefall (SPIEGEL).
Auch international rief diese Selbstzensur Kopfschütteln hervor (SPIEGEL).
Andererseits: Müssen bei Mozart Köpfe rollen? (SPIEGEL).
Die umstrittene Aufführung soll im Dezember wieder in den Spielplan
aufgenommen werden.
- Ähnlich wie schon der Karikaturen-Streit sorgte auch Papst Benedikts
Regensburger Rede für Aufregung in der muslimischen Welt. Radikale
Islamisten drohen sogar mit Gewalt gegen den Vatikan und die Christen
(SPIEGEL).
- Eine deutsche Staatsanwaltschaft prüfte, ob es sich um Gotteslästerung
handelt, wenn sich Madonna bei ihrem Concert an ein stilisiertes Kreuz
hängt (SPIEGEL).
Nach Besichtigung der Show gab der Staatsanwalt Entwarnung (SPIEGEL).
In Italien hatte es schon Ärger gegeben.
- Sorgen bereitet den Jugendschützern die US-Plattform youtube, auf
denen auch indizierte rechtsextreme Musik downgeloaded werden kann (SPIEGEL).
- SPD-Chef Kurt Beck hat ein Verbot der Juli-Ausgabe 2006 von "Titanic"
erwirkt, da er seine Persönlichkeitsrechte durch das Titelbild mit
seinem Foto als Bär Bruno und der Textzeile "Problembär
außer Rand und Band - Knallt die Bestie ab!" verletzt sah.
Das Hamburger Landgericht untersagte jede weitere Verbreitung und drohte
ein Ordnungsgeld von EUR 250.000 an (SPIEGEL).
- Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann/CDU fordert ein Verbot
von so genannten "Killerspielen", gewalthaltige Video- und Computerspiele
(SPIEGEL).
- Lukas Podolski wollte per einstweiliger Verfügung die satirische
Radiosendung "Lukas' Tagebuch" auf EinsLive/WDR, in welchem
er seines Erachtens verhohnepiepelt wird, untersagen lassen, und bis dahin
keine Interviews für die ARD geben (SPIEGEL).
Im August wies das Landgericht München seine einstweilige Verfügung
ab.
- Um eine Art politische Zensur scheint es sich bei der Nicht-Verleihung
des Heinrich-Heine-Preises an den umstrittenen österreichischen Schriftsteller
Peter Handke zu handeln. Die Ratsfraktion der Stadt Düsseldorf will
sich über die Entscheidung der Jury hinwegsetzen und die Verleihung
an Handke verhindern, da er eine pro-serbische Haltung hätte. Er
hatte eine Trauerrede am Grab des Diktators Milosevic gehalten (siehe
dpa/sueddeutsche.de).
Handke verzichtete schließlich auf den Preis.
- Während Berufsbesorgte ein Auftrittsverbot wegen "Satanismus"
forderten, gewann die finnische Hard Rock-Band "Lordi" den Eurovision
Song Contest (SPIEGEL).
Ironischer Schockrock ist im Mainstream angekommen, ohne dass das Abendland
untergegangen ist.
- Was dem Islam recht ist, scheint dem Christentum billig zu sein: die
Empfindlichkeit gegen eine Verhunzung ihrer Symbole und Glaubenssätze.
Anders lässt sich die Aufregung über Dan Browns "Sakrileg"
als Buch und Film nicht deuten. Nach gewonnenen Prozessen und belanglosen
Boykottaufrufen besorgter Kleriker (siehe FAZ)
dürfte der Siegeszug des Millionensellers allerdings nicht aufzuhalten
sein. Für die Dreharbeiten des neuen Films "Illuminati"
erteilte der Vatikan im Sommer 2008 allerdings keine Drehgenehmigung.
- Schon vor der Ausstrahlung sorgte die Papst-Satire "Popetown"
auf MTV
für Aufregung und Aufmerksamkeit (Bilder siehe unten). Vorsorglich
beleidigte Katholiken wollten die in England produzierte - aber dort nie
gesendete - Persiflage verhindern (siehe SPIEGEL).
MTV stoppte die Werbekampagne. Während Jugendschützer forderten,
die Sache noch einmal zu überdenken, betonten die Jungen Liberalen
die Pressefreiheit (siehe SPIEGEL),
forderte ein Bischof zum Boykott auf (SPIEGEL)
und wollte ein Erzbischof das Verbot des Comic-Papstes (SPIEGEL).
Der CSU-Fraktionschef zeigte den Sender MTV an (SPIEGEL);
es wurde vergeblich versucht, eine einstweilige Verfügung gegen die
Ausstrahlung zu erwirken (SPIEGEL).
MTV sendete zunächst nur eine Folge mit anschließender Diskussionsrunde
(SPIEGEL
und FAZ),
die SPIEGEL
treffend mit "Viel Weihrauch um nichts" kommentierte. Die anderen
Episoden folgten (SPIEGEL).
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Bayern plant, wieder
eine Verschärfung des "Gotteslästerungsparagraphen"
§166 StGB zu beantragen (SPIEGEL).
- Nach dem Streit um Gerhart Hauptmanns Bühnenstück "Die
Weber" in Dresden gibt es erneuten Ärger zwischen Theatern und
Verlagen als Urheberrechtsinhaber (siehe SPIEGEL).
- Das auf den Weg gebrachte neue Urheberrecht sieht vor, auch private
Kopien von kopiergeschützten DVDs und CDs mit teils drakonischen
Strafen zu ahnden (siehe SPIEGEL).
Zu dem, was erlaubt bzw. verboten ist, siehe SPIEGEL.
- Stefan Raab muss nun 20.000 Euro Schmerzensgeld wegen seines "Schultüten-Gags"
zahlen (siehe SPIEGEL).
- Nachdem die Stadt Pulheim das umstrittene Kunstprojekt "245 Kubikmeter"
von Santiago Sierra in einer alten Synagoge unterbrochen hatte (siehe
SPIEGEL),
beendete der Künstler am 20.3. die Skandalaktion. Gerade jüdische
Verbände und Kritiker wie Ralph Giordano bezeichneten das Einleiten
von Gas und die Ausstattung der Besucher mit Gasmasken als unerträglich.
- Der Kriminologe Prof. Christian Pfeiffer fordert ein gesetzliches Verbot
von brutalen Computerspielen für Minderjährige (siehe SPIEGEL).
- Die FSK hat dem umstrittenen Film "Tal der Wölfe" nach
erneuter Prüfung eine Jugendfreigabe verweigert. Zwar ist er damit
nicht verboten, wie manche forderten, darf aber nur noch "ab 18 Jahren"
gezeigt werden (siehe SPIEGEL).
- Die niedersächsische Band "Oomph" wurde wegen ihres Songs
"Gott ist ein Popstar" von der Echo-Verleihung auf RTL ausgeladen;
auch Radiosender wie EinsLive wollen den Song nicht ausstrahlen (siehe
Netzeitung
und SPIEGEL).
Wenn solche Animositäten weiter um sich greifen, wird man in Zeiten
der Vogelgrippe wohl auch noch Lieder wie "Alle Vögel sind schon
da", "Heile, heile, Gänschen" und "Alle meine
Entchen" vom Sender nehmen.
- Das Theaterstück "Ehrensache" über einen Mörder
darf in Hagen nicht mehr aufgeführt werden (siehe SPIEGEL).
- Deutsche Karnevalsumzüge wurden im Frühjahr 2006 entschärft,
damit missverständliche Islam-Satiren nicht zu Konfrontationen führen
können (siehe WELT).
- Zu einem regelrechten Konflikt der Kulturen führte der Abdruck
von zunächst in dänischen Zeitungen veröffentlichten "Mohammed-Karikaturen"
durch europäische Zeitungen. Den Streit zwischen Pressefreiheit und
Religionsbeschimpfung bekamen auch deutsche Vertretungen im islamischen
Ausland zu spüren, die Zielscheibe von Protesten wurden (siehe SPIEGEL
und aktuell SPIEGEL).
In dieser aufgeheizten Stimmung geht die Angst vor den Folgen von Islamkritik
um (siehe SPIEGEL).
Die Giordano-Bruno-Stiftung stellte eine Petition
für Meinungsfreiheit online. Die italienische Zeitung "Studi
Cattolici" heizte mit einer Mohammed-in-der-Dante-Hölle-Karikatur
den Streit neu an (SPIEGEL).
- Zahlreiche politische Einträge im amerikanischen Teil der Online-Enzyklopädie
Wikipedia sollen von einem US-Kongress-Angestellten manipuliert worden
sein (siehe SPIEGEL).
In Deutschland schönten Siemens-Mitarbeiter den Eintrag ihres Chefs
(SPIEGEL).
- Die US-Regierung soll Forschungsberichte der NASA zum dramatischen Klimawandel
zensiert haben (siehe SPIEGEL).
- Ein wohlkalkulierter Skandal um die Plakataktion "EuroPART"
hat in Wien für aufgeregte Diskussionen gesorgt. Die Künstler
boten an, zwei der Poster zurückzuziehen. Die Vorwürfe lauten
u.a. Frauendiskriminierung, Pornografie, Verunglimpfung von Politikern
und Verschwendung von Steuergeldern (siehe SPIEGEL).
- Die schwarz-rote Koalition plant in Deutschland ein Verbot der so genannten
"Killerspiele" (vgl. Heise-Online).
Siehe auch das Interview mit Seim in den "Lüdenscheider
Nachrichten".
- Auch in der Schweiz gehen Polizei und Zoll verstärkt gegen Fans
von Horrorfilmen vor. Anhand einer Verbotsliste, die etwa 200 Titel umfasst,
werden Warensendungen konfisziert und Haussuchungen durchgeführt,
wie facts.ch
(siehe dort auch die Liste) berichtet.
- Am 29.10.2005 indizierte die BPjM "Das Buch Noctemeron - Vom Wesen
des Vampirismus" von Frater Modor (weitere
Infos hier). Buchwurm.info
wurde vom Bayerischen Landesjugendamt aufgefordert, seine Besprechung
von der Website zu nehmen.
- Mehrere deutsche HipHop-CDs (z.B. "Ansage Nr.
2", 3 und 4) des
Labels Aggro Berlin wurden seit rund einem Jahr u.a. wegen Drogenverharmlosung
und Sexismus indiziert. Am 30.9.2005 traf es auch die CD "King
of Kingz" von Bushido (siehe "Kulturzeit"),
und "Maske" von Sido, "Obscuritas Eterna" von MC Basstard
und "Vom Bordstein bis zur Skyline" von Bushido.
- Die Knef-Biographie "Das
Glück kennt nur Minuten" von Jürgen Trimborn darf nach
juristischem Einspruch des letzten Ehemanns der Knef nicht mehr verkauft
werden. Zu den zahlreichen gerichtlichen Biographieverboten siehe Kulturzeit.
- Stefan Raab wurde vom AG München wegen seines Schultüten-Gags
zu 150.000 Euro Strafe verurteilt (siehe
SPIEGEL).
- Der ostdeutsche Holzbildhauer Günther Schumann muss sich im Herbst
vor Gericht für seine "Arschficker"-Skulptur verantworten,
da Polizeibeamte Anzeige wegen Beleidigung erstattet haben (siehe das
Interview in Junge
Welt).
- Der Heise-Verlag erhielt wegen einer Berichterstattung über das
Knacken des CD-Kopierschutzes u.a. eine gerichtliche Abmahnung, da in
dem Online-Artikel auf entspr. Sites verlinkt wurde, was die Musikindustrie
als Werbung für illegales Handeln sah. Die Journalisten fürchten
eine Einschränkung der Pressefreiheit. Das OLG München bestätigte
unlängst das Verbot (siehe die Dokumentation bei Heise.de).
- Datenschützer sehen in der "Vorratsspeicherung" von Daten
einen Eingriff in die Meinungsfreiheit (SPIEGEL)
und bei den aktuellen Repressionen gegen Journalisten z.B. von "Cicero"
einen Angriff auf die Pressefreiheit (SPIEGEL
und Kulturzeit).
- Die Bundesprüfstelle indizierte am 30.6.2005 das Buch "Forbidden
Erotica - The Rotenberg Collection". Nun wurde Name Programm bei
dem 2000 im Taschen Verlag erschienenen und 2005 in kolorierter Sonderausgabe
neu veröffentlichten Bildband, der auf rund 500 Seiten Tausende von
recht expliziten Schwarzweiß-Aktfotos aus den Jahren von ca. 1850-1940
wiedergibt: Unzüchtiger 'Schweinkram', der schon Uropa erregte, kann
auch noch heute als jugendgefährend gelten. Wobei fraglich sein dürfte,
ob heutige Internet-Kids an derlei verblichenen Sexbildchen interessiert
sind. Und wer das seit fünf Jahren erhältliche Buch jetzt noch
nicht hat, der wollte es auch nicht haben.
- Der Bundesgerichtshof bestätigt am 21.6.2005 das Verbot von Maxim
Billers Roman "Esra" wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten
der beiden dargestellten Protagonistinnen (s.u.). Der KiWi-Verlag will
Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.
- Aus Angst vor Attentaten wegen der Verletzung religiöser Gefühle
der Moslems, wurde die Skultpur des deutschen Künstlers Gregor Schneider
bei der Biennale in Venedig wieder abgebaut (siehe SPIEGEL).
Im Frühjahr 2007 durfte er sie aber in Deutschland aufbauen.
- Ein bedenklicher Schritt in Richtung Zensur bahnt sich im Internet an:
Deutsche Suchmaschinenbetreiber (z.B. auch google.de) beabsichtigen, künftig
u.a. alle von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend indizierten
Websites aus ihren Trefferlisten zu streichen. Betroffen sind derzeit
ca. 1.500 pornografische oder rechtsextreme Online-Angebote (siehe SPIEGEL
und c't).
Außerdem sollen Websites herausgefiltert werden, die zu Straftaten
anleiten. Die unter dem Dach der so genannten Freiwiligen Selbstkontrolle
der Multimedia-Diensteanbieter FSM
gegründeten Kontrollinstanz könnte allerdings auch eine Bevormundung
von Erwachsenen bedeuten. Fürderhin muss man für vollständige
Ergebnisse wohl auf ausländische Suchmaschinen wie google.com
ausweichen. Allerdings adaptiert Google jetzt auch die chinesischen Zensurbestimmungen
(siehe ap
und SPIEGEL).
Auf der anderen Seite sieht sich Google mit dem Vorwurf und einer Klage
konfrontiert, Kinderpornographie zu erleichtern (SPIEGEL)
- Einen üblen Vorgeschmack dieser Entwicklung zeigt die Schließung
der Website dunklekunst.de
(dort die Begründung) Mitte März 2005 wegen angeblich "gewaltpornographischer
Kurzgeschichten" (siehe auch hier).
- Nach Protesten von Tierschützern hat eine US-Tochter des Kraft-Unternehmens
eine Gummibärchen-Sorte namens "Road Kill" vom Markt genommen,
da sie überfahrene Tieren darstellen sollen (siehe SPIEGEL).
Diese Geschmacklosigkeit sei für Kinder ein falsches Signal gewesen.
- Ebenfalls in den USA versucht ein Anwalt die PC-Spiele-Industrie auf
Millionen von Dollar zu verklagen, u.a. da die Games zu Straftaten verleitet
hätten (vgl. SPIEGEL).
- Auf Druck von katholischen Kreisen hat das Volkstheater München
das Plakat für die Premiere von "Fegefeuer in Ingolstadt"
noch vor der Premiere im Januar 2005 zurückgezogen. Dargestellt war
ein gekreuzigter Frosch, der einem Maßkrug hält. Das Plakatmotiv
basiert auf einer Arbeit des 1997 gestorbenen Künstlers Martin Kippenberger
(siehe Stern
und Der
Standard, Bildbeispiel im Teil
2 dieses Textes).
- Der österreichische Cartoonist Gerhard Haderer bekommt Ärger
mit seinem Buch "Das Leben des Jesus". Anfang 2005 wird er in
Griechenland sogar zu 6 Monaten Haft verurteilt (in Abwesenheit). Später
wird das Urteil wieder aufgehoben.
-Das Landgericht Berlin verbietet Ende November 2004 (am 11.1.2005 vom
Kammergericht Berlin bestätigt) per einstweiliger Verfügung
die weitere Aufführung des Gerhart Hauptmann-Theaterstückes
"Die Weber". Geklagt hatte der Verlag Felix Bloch Erben, der
die Bühnenrechte innehat. Das Dresdner Staatsschauspiel hätte
unerlaubterweise Äußerungen dem Stück hinzugefügt,
die als unpassend und anstößig gelten. Außerdem versuchte
Sabine Christiansen, juristisch gegen den Satz "Wen ich sehr schnell
erschießen würde, das wäre Frau Christiansen" vorzugehen.
Das Landgericht Dresden lehnte allerdings deswegen eine einstweilige Verfügung
ab. Ab 10. Mai 2005 wird das Stück wieder gespielt, allerdings ohne
die zwei der umstrittensten und somit gestrichenen Passagen (SZ, 7.5.:
"Ohne ein paar Worte"; siehe auch SPIEGEL)
- Verurteilung von Alvar Freude wegen Verlinkung auf verbotene Websites
im Rahmen einer Dokumentation (Telepolis).
- Mitte September wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt, um zu
verhindern, dass sich das Kinderhilfswerk "Terres des hommes"
kritisch zur Adoption des Kanzlerpaares Schröder äußert
(siehe
Spiegel-Online). Auch das sog. "Caroline-Urteil" (siehe
Spiegel-Online)
dürfte die Pressefreiheit einschränken.
- Der Generalbundesanwalt ermittelt Anfang September gegen den Autor des
Ullstein-Buches "Bedingt
dienstbereit" Norbert Juretzko wegen des Verdachtes auf Verrat
von Staatsgeheimnissen. Ex-Kanzleramtsminister Schmidbauer hat eine Unterlassungklage
wegen einiger Passagen gegen das u.a. bei amazon.de
hoch platzierte Buch erwirkt (SZ, 6.10.2004: "Fristgerecht").
Das Buch bliebe aber erhältlich.
- Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt Mitte August 2004 gegen die
Theatergruppe "La Fura Dels Baus" wegen des Verdachtes auf Pornographie
in ihrem Theaterstück "XXX" (siehe Spiegel-Online).
- Das Amtsgericht Halle beschlagnahmt im August 2004 die rechte CD "Anpassung
ist Feigheit", die gratis auf Schulhöfen verteilt werden sollte
(siehe Telepolis;
Abb. im Teil 2 dieses Textes).
Nun beginnt der Prozess gegen einen der Hersteller (siehe SPIEGEL).
- Das Amtsgericht München beschlagnahmt am 19.7.2004 das Computerspiel
"Manhunt"
(Play Station 2). Die Bundesprüfstelle indiziert am 31.7.2004 Gerhard
Konzelmanns Roman "Sindbad der Seeräuber" (1995).
- Gloria von Thurn und Taxis' Biographie "Gloria - Die Fürstin"
muss nach einer einstweiligen Verfügung in künftigen Auflagen
entschärft werden (Spiegel-Online),
da Persönlichkeitsrechte von Dargestellten verletzt worden seien.
- Auch ein Kanzler muss sich nicht alles gefallen lassen: Schröder
ließ den Krimi "Das Ende des Kanzlers - der finale Rettungsschuss"
von Reinhard Liebermann verbieten (SZ, 15.4.2004: "Kunstgriff"
und Spiegel-Online).
Grund war der Umschlag, auf dem im Fadenkreuz ein schröderartiges
Gesicht zu sehen war (Foto weiter unten). Namentlich ist er nicht erwähnt.
Am Ende wird der Buch-Kanzler erschossen. Der Betzel
Verlag ließ eine 2. Aufl. mit geändertem Cover drucken,
die nach Urteil des OLG Hamburg auch nicht mehr vertrieben werden darf
(SZ, 22.6.2004: "Gefährliche Nähe").
- Nach Einspruch des Zentralrats der Juden untersagte Bayern, eine Kabel
1-Show "Judas Game" zu nennen. Sie heißt jetzt "J-Game".
Alle Nennungen während der Sendung wurden überpiept (SZ, 7.2.2004:
"Gurken aus Holland").
- "Delprado"-Flugzeugmodelle
werden wegen Hakenkreuzen beschlagnahmt und vom Markt genommen.
- Anfang 2004 werden u.a. die Horrorfilme "Blood Feast" von
Herschell Gordon Lewis (aus dem Jahr 1963!) und "Riverplay"
von Olaf Ittenbach auf DVD beschlagnahmt.
- Das AG-Tiergarten verurteilte Michael Naumann zu EUR 9.000.- Strafe,
da er einen Staatsanwalt "durchgeknallt" nannte. Erst im Juni
2009 hob das Bundesverfassungsgericht dieses alberne Urteil wieder auf.
- Der protestantische Kirchenhistoriker Gerhard Besier zieht auf öffentlichen
Druck hin sein Buch über Scientology zurück (SZ, 28.10.2003:
"Rolle rückwärts in die Zukunft"), da Kritiker meinten,
es verharmlose die umstrittene Sekte.
- Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin gegen den Schriftsteller
Alban Nikolai Herbst (d. i. Alexander von Ribbentrop), der wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen
unter Androhung einer Geldstrafe von bis zu EUR 250.000 nicht mehr öffentlich
aus seinem Roman "Meere" vorlesen (lassen) darf. Geklagt hatte
seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter eines gemeinsamen Sohnes
(vgl. NZZ, SZ, taz, Die Welt vom 26.9.2003). Einen Monat später verbot
das LG Berlin auch die Auslieferung/Verbreitung des Buches (SZ, 24.10.,
S. 13: "Zu indiskret" und 25.10.2003, S. 17: "Der arme
Poet"). Nach "geringfügigen Änderungen" wurde
die Verfügung für die Neuauflage im März 2007 aufgehoben.
- Einstweilige Verfügung gegen Dieter Bohlens Trash-Buch "Nichts
als die Wahrheit" wegen ehrabschneidender Passagen, was den Erfolg
weiterer - leicht geänderter - Auflagen aber nicht schmälerte.
Auch gegen sein neues Buch "Hinter den Kulissen" wurden Anfang
Oktober 2003 mehrere Verfügungen erwirkt (Spiegel
und Spiegel).
Der Verkauf des Buches wurde vom Berliner Landgericht gestoppt; die bereits
ausgelieferten Exemplare sollten vom Verlag zurückgerufen werden
(SZ, 7.10.2003: "Schwarze Stellen"). Gleichwohl überschwemmten
die 200.000 Vorbestellungen den Buchmarkt. Auch gegen "Naddels"
Bio(grafie)-Müll "Ungelogen" wurde Mitte Oktober 2003 eine
Verfügung erwirkt.
- Herbert Grönemeyer erwirkt im Oktober und November 2003 beim Landgericht
Berlin insg. drei einstweilige Verfügungen gegen die von ihm nicht
autorisierte Biografie "Grönemeyer" von Ulrich Hoffmann.
Das Buch darf wegen 53 Stellen, die nicht der Wahrheit entsprächen
oder das Persönlichkeitsrecht verletzten, nicht mehr verbreitet werden
(SZ, 8.10.2003: "Mensch Herbert" und 5.11.2003: "Genug
ist nicht genug"). Was mit der bereits gedruckten, überarbeiteten
2. Auflage geschieht, ist ungewiss.
- Einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichtes gegen das Buch
"Zwischen Licht und Schatten" von Hans Saler, in welchem er
Reinhold Messner die Mitschuld am Tod seines Bruders Günther vor
33 Jahren wegen überzogenem Ehrgeiz gibt (SZ, 17.7. und 10.9.2003).
Anfang September 2003 verbot das Gericht dieses Buch in der vorliegenden
Form.
- Untersagung von Äußerungen über des damaligen Kanzler
Schroeders Haarfarbe (SZ, 13.4.2002; Die Welt, 18.5.2002) und angebliche
außerhäusige Nachtquartiere (SZ, 31.12.2002) bzw. Affären
(SZ, 8.1.2003). Das Bundesverfassungsgericht wies am 26.9.2003 die Beschwerde
der Nachrichtenagentur ddp ab (FAZ, 27.9.2003: "Noch immer farblos").
- Einstweilige Verfügung durch islamische Gruppen gegen Udo Ulfkottes
Buch "Der Krieg in unseren Städten" wegen angeblich falscher
Darstellungen.
Schon diese aktuellen Fälle zeigen, dass auch ein demokratischer
Rechtsstaat längst nicht alles erlaubt, was nicht ausdrücklich
verboten ist. Die Meinungsäußerungsfreiheit unterliegt so manchen
moralischen Tabus, politischen Animositäten oder gesetzlichen Beschränkungen.
Manchmal notwendig, gelegentlich skurril, häufig publicitywirksam.
So schrieb Alex Rühle in der SZ (11.10.2003, S. 13) angesichts der
zahlreichen Unterlassungsklagen: "Der deutsche Bücherherbst
findet vor Gericht statt." Dahinter stünde eine effekthascherische
Gier nach Publicity, denn "nur im bislang doch recht zahmen Gehege
der Literatur wird daraus noch der Skandal, für den diese Bücher
überhaupt geschrieben wurden." Die ZEIT (23.10.2003, S. 1) schrieb
in ihrem Leitartikel "Bücher vor Gericht": "Kunstfreiheit
ist kein Freibrief für Vertrauensverrat." Einige Fälle
von Bücherverboten listet cras-legam
auf (ältere Zensurfälle
hier).
Mein Text ist eine Einführung in das weite Feld der Zensur. Definition,
Zensurgründe, Institutionen und Gesetze, ein Blick in die Geschichte
der Zensur und einige kursorisch ausgewählte Fälle folgen, die
eigentlich aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt werden
sollten. Wer an Details, weiteren Abbildungen und Urteilen sowie an Verbotslisten
interessiert ist, dem empfehle ich unsere zweibändige Dokumentation
"Ab 18" - zensiert,
diskutiert, unterschlagen
- Band 1 und Band 2 sowie
"Nur für Erwachsene",
Reto Wehrlis Buch "Verteufelter
Heavy Metal" und meine Dissertation
über Zensur in Deutschland.
 |
Definition: Der Begriff Zensur umfasst
im Sprachgebrauch zugleich Bewertung als auch Verbot. Ulla Otto (1968,
S. 5) definiert Zensur als "die autoritäre Kontrolle mündlicher,
schriftlicher oder bildlicher Aussagen [...], die direkt oder mit
Hilfe von Druckerpresse, Massenmedien oder sonstiger Techniken interpersonaler
Kommunikation verbreitet werden können." |
Definition:
Man unterscheidet zwischen Vor- und Nach- sowie Selbstzensur. Eine Präventivzensur
ist in Deutschland untersagt, während eine Prohibitivzensur durch
nachträgliches Verbot oder Indizierung gang und gäbe ist. Retuschen,
Schnitte, Überbalkungen oder Themenvermeidung stellen als Selbstzensur
einer Schere im Kopf (z.B. der Journalisten, wenn sie ihren Job behalten
möchten) die dritte Form von Eingriffsmöglichkeiten dar. Inhaltliche
Änderungen zwecks Vermeidung von Ärger wegen unerwünschter
Inhalte werden im vorauseilendem Gehorsam getätigt, um drohende Repressalien
zu vermeiden - seien sie interner Art durch Chefredakteure, Verleger,
Herausgeber und Intendanten, oder seien sie externer Art im Hinblick auf
prestigesschädigende Außenwirkung oder Gesetzesvorschriften.
Nur schwer einzuordnen sind die stillschweigenden Zensurformen, wie sie
etwa durch die Political Correctness, die Antiterrorgesetze, Telekommunikationsgesetze
und den "großen Lauschangriff" vorkommen, wo Grundgesetzänderungen
(z.B. Art. 13 Unverletzbarkeit der Wohnung) oder eine Aufweichung des
Datengeheimnisses stattfinden. Der Lauschangriff könnte, wie Heribert
Prantl in der SZ (2.2.1998) prophezeite, die modernste Form von Zensur
sein: Dadurch, dass sich Informanten aus Angst vor dem heimlichen Abhören
von Redaktionsräumen erst gar nicht mehr trauen, brisantes Material
zu offenbaren, braucht die spätere staatliche (klassische) Zensur
gar nicht mehr tätig werden. "Weil er das Vertrauensverhältnis
zur Presse zerstört, verhindert der Lauschangriff, daß die
Medien Dinge erfahren, die die Staatsgewalt dann zensieren möchte."
Anfang 2004 schwächte das Bundesverfassungsgericht den Lauschangriff
wieder ab. In der SZ vom 3.5.2003 ("Vom Kursverfall der Pressefreiheit")
äußert sich Prantl besorgt über neue Einschnitte in Grundrechte
und die Vertraulichkeit der Recherche. Auch sei der Kampf gegen den Terrorismus
weltweit ein Vorwand für Einschränkungen der Pressefreiheit.
Aber auch die Privatheit wird z.B. durch das Abhören von Telefonaten
immer mehr eingeschränkt (siehe dazu den Artikel in der netzeitung).
 |
Eine der vielen Zensurmöglichkeiten
ist die nachträgliche Verdeckung von beanstandeten Stellen, wie
es in diesem Fall bei Karl Plättners Buch "Eros im Zuchthaus"
schon in der Vorkriegszeit der Fall war. Am Prinzip hat sich bis heute
nichts geändert. |
Zensurgründe, Gesetze und Institutionen:
1.) Gründe und Gesetze:
Kommunikationen sind gesellschaftskonstituierende und demokratiefunktionale
Elemente. Doch, keine Gemeinschaft kann alles allen zugänglich machen.
Statt des negativen Begriffs Zensur werden die staatlichen, halb-staatlichen
und privaten Maßnahmen als freiwillige Selbstkontrolle, Jugendschutz,
Proporz oder Ehrenschutz bezeichnet. Die Grenze zwischen einfacher Geschmacklosigkeit
und strafbarer, da sozialschädlicher Äußerung ist durchaus
fließend und wandelbar. Es gibt in einer Gesellschaft vor allem
drei Gründe, etwas nicht zu tun: Entweder besteht ein gesetzliches,
ein moralisches oder ein alltägliches Verbot. 'Zensur in Deutschland'
stellt ein durchaus heikles Thema dar, denn in der juristischen Sichtweise
existiert sie hierzulande eigentlich kaum, da nur eine staatliche Vorzensur
unter diese Definition fällt.
Freiheit kann nicht schrankenlos sein,
sonst würden Chaos und ein Gesetz des Stärkeren herrschen.
Freiheitsbegrenzungen sollen im Idealfall dem friedlichen Zusammenleben,
dem Schutz von Minderjährigen und Minderheiten sowie der öffentlichen
Sicherheit dienen. Das Strafgesetzbuch etwa soll die Sozialordnung
der Gemeinschaft vor Störungen und groben Belästigungen
schützen. Dazu können natürlich auch Medieninhalte
zählen. Als oberste Verfassungswerte sind die Menschenwürde
und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bewahren.
Zwar sichert Artikel 5 Grundgesetz zu: "Jeder hat das Recht,
seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten" und "Eine Zensur findet nicht statt"(Abs.
1), schränkt diese Zusagen aber im Absatz 2 wieder ein: "Diese
Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,
den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht
der persönlichen Ehre." Abs. 3 wiederum sichert zu: "Kunst
und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei". (siehe Telepolis) |
 |
Die Einzelfallabwägungen der auslegungsbedürftigen
Grauzone zwischen legalem Verbot und illegaler (Vor-)Zensur, zwischen
Kunst-/ Meinungs-/Pressefreiheit und dem Jugendschutz, dem Schutz der
Ehre - von Staat und Kirche, von Privatpersonen, Berufsgruppen oder Religionsgemeinschaften
- halten viele Juristen in Lohn und Brot. Bei der Kollision von Grundrechten
wie z.B. der Freiheit der Kunst vs. Jugendschutz legen Richter von Fall
zu Fall fest, welches Grundrecht schwerer zu gewichten ist. So können
durchaus auch Werke der Kunst gerichtlich verboten oder von der BPjM indiziert
werden (vgl. z.B. die Fälle "Mutzenbacher" und "Salò"),
wenn sie als sozialschädlich (etwa die Menschenwürde verletzend)
oder schwer jugendgefährdend eingeschätzt werden. Seit dem "Fanny-Hill-Urteil"
des BGH hält die herrschende Rechtsprechung Darstellungen dann für
pornographisch, wenn sie unter Ausklammerung sonstiger menschlicher Bezüge
sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise
in den Vordergrund rückt und dabei die im Einklang mit allgemeinen
gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes
eindeutig überschreitet. Zu diesem schwierigen Terrain verweise ich
auf die einschlägige juristische Fachliteratur.
In strafrechtlicher Hinsicht sind vor allem relevant: Extremistisches,
terroristisches und rechtsradikales Gedankengut, sowie Gewaltverherrlichung
und Pornographie. Außerdem wachen das Jugendschutzgesetz "JuSchG",
das seit 2003 auch das alte Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender
Schriften (GjS) enthält, über den Umgang mit fragwürdigen
Medienprodukten. Die weiteren Äußerungsdelikte - z.B. Billigung
einer Straftat, Volksverhetzung (siehe zur aktuellen Verschärfung
SPIEGEL),
Verunglimpfung der Staatssymbole etc. - sind im StGB nachzulesen. An Zensurmitteln
stehen dem Staat zur Verfügung: Indizierung, Beschlagnahme und Einziehung,
Strafverfahren gegen Hersteller und Verbreiter solcher Medien, Klage auf
Unterlassung, Schmerzensgeld, Schadenersatz usw.
Privatpersonen können gegen ehrenrührige Darstellung in den
Medien mit Unterlassungsklage, einstweiliger Verfügung, Verbreitungsverbot,
Schwärzung/ Änderung von beanstandeten Stellen, Gegendarstellung,
Schadenersatz und Schmerzensgeld vorgehen. Zivilrechtliche Folgen können
für Betroffene größere finanzielle Folgen haben als Strafprozesse.
So klagte der Münsteraner Privatdozent Dr. Siewert auf Unterlassung
der weiteren Verbreitung des Romans "Wilsberg und der tote Professor"
von Jürgen Kehrer, da er sich in der Hauptfigur (dem fiesen Prof.
Kaiser) wiedererkannte und verleumdet sah (SZ, 9.1.2003). Die Verkaufszahlen
stiegen sprunghaft. Am 23.1.2003 entschied das Landgericht Münster
zu Gunsten des Autors. Siewerts Klage wurde abgewiesen, das Buch durfte
im Handel bleiben.
 |
Wirtschaftliche und politische Zensur sind
besonders schwer nachzuweisen, da sie im Erfolgsfall selten das Licht
der Öffentlichkeit erblicken. Zwar keine Zensur im eigentlichen
Sinne, kann doch aber auch das Urheberrecht Plagiate oder Anlehnungen
an geschütztem geistigen Eigentum unterbinden. So ließ
der Berliner Starfotograf André Rival unlängst eine Anzeigenkampagne
des Hamburger Energieunternehmens Hein Gas (li.) per einstweiliger
Verfügung stoppen, da sie eines seiner Fotos (re.) nachahme.
Rival fordert nun Schadenersatz "in mindestens fünfstelliger
Höhe" (SPIEGEL 17/2003, S. 171; dort auch die Fotos entnommen). |
Aber selbst staatliche Institutionen wie in folgendem Fall
das Bundesfinanzministerium können mit dem Urheberrecht in Konflikt
geraten:
|

Einige der teuren Hepburn-Andrucke hat das Finanzministerium
nicht vernichtet (s. SPIEGEL).
Einer wurde für EUR 135.000 versteigert.
|
 |
So mussten im September 2001 zwei der bereits
gedruckten Wohlfahrtsmarken der deutschen Post mit Fotos von Ingrid
Bergman / Humphrey Bogart sowie Audrey Hepburn (li.) zwei Wochen vor
der Erstausgabe vernichtet werden, da es zu nicht lösbaren, urheberrechtlichen
Problemen mit den Filmstudios gekommen war. Stattdessen erschienen
die rechts abgebildeten Motive mit der Garbo und einer Filmrolle (Entwürfe:
Antonia Graschberger). |
In politischer Hinsicht erscheint etwa die Sperrung von
bestimmten Stasi-Akten problematisch, wenn es sich um prominente West-Politiker
wie Helmut Kohl handelt. Eine nicht immer unumstrittene Rolle spielt auch
der Verfassungs-schutz, wie z.B. Stefan Austs neues Buch "Lockvogel"
über den Fall Ulrich Schmücker belegt. Auch ist die Rolle von
V-Männern beim Prozess um das NPD-Verbot fragwürdig. Ihre Verstrickungen
hatten einen nicht unerheblichen Anteil am Scheitern des Verfahrens. Wobei
man nach den Parteiverboten von SRP und KPD ohnehin zu fragen ist, ob
dieses schärfste Schwert einer "wehrhaften Demokratie"
das geeignete Mittel zum Umgang mit fragwürdigen Auffassungen darstellt.
Und nicht zuletzt ist die Propaganda als interessengeleitete Manipulation
von öffentlicher Wahrnehmung zu nennen, wie wir sie beim "Bush-Krieg"
gegen den Irak feststellen konnten. US-Verteidigungsminister Rumsfeld
soll - laut "New York Times" (Meldung bei T-Online vom 16.12.2002)
- gezielt Falschmeldungen in befreundete Länder gestreut haben, um
die Stimmung amerikadienlich zu beeinflussen. Selbst der Kriegsgrund soll
gefälscht gewesen sein. Die amerikanische Website www.disinfopedia.org
listet mutmaßliche Propagandalügen auf. Auch die Berichterstattung
über die Einsätze selbst sollten das Bild von einem professionell
inszenierten Kreuzzug vermitteln, bei dem vermutlich ein ähnlich
objektives Bild zustande gekommen ist, wie seinerzeit bei Caesars Bellum
Gallicum. Die Geschichte wird von den Siegern geschrieben. Peter Sloterdijk
meinte, die Journalisten hätten die Rolle von Narkoseärzten,
die während einer laufenden Operation über die gleichbleibende
Dosierung des Narkosestoffes wachten. Im Krieg stirbt bekanntlich die
Wahrheit zuerst. Schon vor Kriegsbeginn schrieb die "Netzeitung",
das Pentagon plane, eigene Berichterstatter an die Front schicken. Zwar
akkreditierte das Militär auch andere zivile Reporter, allerdings
nur, wenn sie sich die militärische Sichtweise zueigen machen. Die
rund 500 "embedded journalists" präsentierten einen regierungsfreundlichen
Medienkrieg à la Hollywood. Defätistische Meinungen sind da
nicht erwünscht. So feuerte NBC Ende März den früheren
CNN-Reporter und Pulitzer-Preisträger Peter Arnett, da er in einem
Interview für das irakische Fernsehen Bushs Kriegstaktik kritisierte
(SZ, 1.4.2003). Propaganda und Militärzensur haben schon im vorherigen
Golf-Krieg 1991 nur Berichte über "chirurgische" Bombeneinsätze
und leichenfreie Bilder erlaubt. Wurde die Presse- und Meinungsfreiheit
zum weiteren Kollateralschaden der Demokratie? Andererseits schien auch
die im Grunde nichts sagende Endlosschleife eines Berichterstattungs-Overkills
zu Abstumpfung und einem Lechzen nach mehr "Action" zu führen.
Nur wenige kritische US-Reporter wie Danny Schechter (www.mediachannel.org)
bemühten sich um objektive Berichterstattung. Eine besonders definitive
Form von Zensur stellte die Bombardierung von Presseeinrichtungen sowie
das Zerstören und Plündern von Kulturinstitutionen dar. Auch
die Schändung des Korans durch US-Soldaten (siehe SPIEGEL)
stellt eine Form von Eingriff in die Würde von Andersdenkenden dar.
Aber das wäre ein anderes Thema.
 |
2.) Institutionen
Auf den ersten Blick gibt es keine Bewilligungsbehörde,
bei der man eine Freigabegenehmigung vor der Veröffentlichung von
Medieninhalten erwirken muss. Dies stimmt aber nur zum Teil:
| So muss jeder Kino-/Video-/DVD-Film samt
Werbematerialien der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft"
(FSK) vorgelegt werden, um eine Altersfreigabe zu erhalten. Ungeprüfte
Filme gelten als "nicht freigegeben unter 18 Jahren" (seit
2003: "Keine Jugendfreigabe"). Die FSK kann Schnittauflagen
nahelegen oder die Freigabe verweigern. Die Juristenkommission kann
die Staatsanwaltschaft über strafbare Verstöße informieren.
Oftmals kürzen Verleiher schon im Vorfeld, um eine möglichst
niedrige Altersstufe zu erhalten und damit eine größere
Kundschaft anzusprechen. |
 |
Ähnliche Selbstkontrollinstanzen gibt es in fast allen
Kulturbereichen (z.B. die 15 Landesmedienanstalten, FSF [Freiwillige Selbst-Kontrolle
Fernsehen], FSM [Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia], USK [Selbstkontrolle
der Unterhaltungsspiele-Anbieter] usw.). Das Chaos der Jugendschutzkontrollen
soll die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) und
ein neuer Mediendienste-Staatsvertrag beseitigen helfen. Am 1. April 2003
trat neben dem schärferen Waffenrecht auch das neue Jugendschutzgesetz
(JuSchG) in Kraft. Es gibt u.a. der BPjS, die nun "Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien" (BPjM, für "Medien"
statt "Schriften") heißt, mehr Macht, da sie nun auch
selbsttätig ohne Antrag indizieren darf. Andererseit kann sie keine
Medien mehr indizieren, die eine Altersfreigabe erhalten haben. Für
Musik, Literatur, Comics u.a. Druckwerke gibt es keine Selbstkontrollinstitutionen.
 |
Zensorische Eingriffe werden vor allem
von der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Medien, früher BPjS) vorgenommen. Diese weltweit einzige Behörde
ihrer Art kann Medienobjekte indizieren, d.h. einem Jugendverbot unterwerfen,
womit sie weitreichenden Vertriebsbeschränkungen wie einem Werbe-
und Versandverbot sowie einem doppelt so hohen Mehrwertsteuersatz
unterliegen.
Die bis heute ergänzten Indices (re.) umfassen im April 2010
rund 7.000 Medienobjekte, darunter knapp 2.750 Videos/DVDs, 600 Computer-Spiele,
über 1000 Tonträger sowie ca. 560 Bücher, Magazine
und Comics, die immer noch indiziert sind. Seit 1954 wurden schätzungsweise
15.000 Medien indiziert, 2007 waren es 697, 2008 641 und 702 im Jahr
2009. Die "Verwaltungsakte mit Dauerwirkung" waren unbegrenzt
lange gültig. Seit dem 1. April 2003 werden Indizierungen automatisch
nach 25 Jahren aufgehoben, wenn sie nicht von Amts wegen bestätigt
werden. Unter bestimmten Umständen kann eine Streichung im vereinfachten
Verfahren auch schon nach 10 Jahren verfügt werden.
Die URLs indizierter Websites (bis März 2003 waren es 730; 2003
kamen 67, 2004 190, 2005 135, 2006 116, 2007 358 2008 265 und 2009
248 dazu) werden nicht mehr veröffentlicht, sondern nur noch
in internen Listen geführt (siehe diese
pdf-Datei).
Der Index der katholischen Kirche (li.) ist immerhin seit 1966 nicht
mehr kirchenrechtsverbindlich. |
 |
Außerdem kann jedes Land- oder Amtsgericht eine Beschlagnahme/Einziehung
von Medien anordnen, wenn sie als "gewaltverherrlichend", "pornographisch"
oder "rassenhetzerisch" verurteilt wurden. Im Juli 2009 unterliegen
insgesamt rund 600 Medienobjekte einem bundesweiten Totalverbot auch für
Erwachsene. Handel, Verbreitung und Import dieser oder inhaltsgleicher
Medien sind untersagt.
 |
Darüber hinaus gibt es Zentralstellen zur Bekämpfung
von Pornographie, über deren Arbeit relativ wenig bekannt ist,
da sie ihre Ergebnisse selten nach außen kommunizieren. Und
nicht zuletzt kann jede Zollbehörde fragwürdige Medien,
die aus dem Nicht-EU-Ausland eingeführt werden sollen, sicherstellen.
Letztlich kann jedes nicht gekennzeichnete bzw. freigegebene Medium
augenscheinlich verdächtig sein. Allein das Hauptzollamt Frankfurt
soll jährlich um die 3.500 Beschlagnahmungen nach § 184
StGB durchführen, auch wenn sich nur wenige der Objekte tatsächlich
als tatbestandsrelevant herausstellen würden. Da betroffene
Käufer meistens kein Aufsehen erregen wollen, kommt es selten
zu Hauptverhandlungen. Die konfiszierten Stücke werden dann
vernichtet.
So stoppte das Zollamt Frankfurt unlängst den Import aus den
USA des Buches "Zeig mal!" (li.) von Will McBride, obwohl
die BPjS bereits vor zehn Jahren eine Jugendgefährdung verneint
hatte. Wütend über den Kinderpornographievorwurf untersagte
der Autor selbst seinerzeit dem Verlag die weitere Verbreitung seines
Aufklärungsbuches, dessen Erstauflage bereits in den 1970er
Jahren erschienen war.
Das nicht unumstrittene Buch wird antiquarisch mit über EUR
200,- gehandelt (siehe SZ, 21.3.2006, S. 11).
|
Zensur im weitesten Sinne kann also sowohl vom Staat und
seinen Organen (Gesetzgeber, Gerichte, Bundesprüfstelle, Staatsanwaltschaft,
Polizei etc.) als auch von der Gesellschaft (in Form einzelner Bürger,
Initiativen, Medienchefs, Institutionen etc.) und in gewissem Maße
auch noch von den Kirchen und moralmächtigen Religionsgemeinschaften
wie dem Zentralrat der Juden oder der Moslems ausgeübt werden.
Zensurbefürworter und -gegner stehen sich meist verständnislos
gegenüber. Die Bewahrpädagogen misstrauen dem Verantwortungsgefühl
des mündigen Bürgers bzw. der Geschäftemacher, die letztlich
alles produzieren, was verkäuflich ist, und fordern festgelegte Grenzen
des Erlaubten. Die anderen plädieren für selbstbestimmte Freiheit
und Verantwortlichkeit auf einen Marktplatz der Ideen, wo gleichberechtigte
Rede und Gegenrede zur Einigung führen.
Dies steht natürlich nicht in einem historisch luftleeren Raum. Die
Positionen haben traditionelle Wurzeln und sind Ausdruck der politischen
und sozialen Befindlichkeit.
Zur Geschichte und Aktualität von Zensur:
"Was wir über unsere Gesellschaft, ja über die Welt, in
der wir leben, wissen, wissen wir durch die Massenmedien", meinte
der Soziologe Niklas Luhmann.
Seitdem der Mensch Gedanken medial verbreitet, dürfte es Zensur geben.
Die Bibliothek von Alexandria soll 642 durch Omar I. mit den Worten zerstört
worden sein: "Wenn die Bücher mit dem Koran übereinstimmen,
sind sie nicht nötig. Wenn sie ihm widersprechen, sind sie schädlich."
|

A. Paul Weber: "Die Versuchung des Heiligen Index"
|
Die ersten relevanten Zensurvorschriften finden
sich kurz nach Erfindung des Buchdrucks in der Mitte des 15. Jahrhunderts.
Denn die bis dahin alleine schriftkundigen Kleriker erkannten schnell,
dass ihnen ihr Deutungsmonopol abhanden kommt, wenn andere die Schriften
kopieren. Auch zu große Freizügigkeit konnte Probleme
geben. So wären um ein Haar Michelangelos Fresken in der Sixtina
zerstört worden. Man begnügte sich aber mit der teilweisen
Übermalung durch den sog. "Hosenmaler" Daniele da
Volterra. Viele Werke fielen im 16.-18. Jahrhundert vor allem den
protestantischen Bilderstürmern zum Opfer.
Bei religiösen Schriften musste sicher gestellt sein, dass
nur die "richtige Lehre" von den richtigen Leuten verbreitet
werde. Abweichlern und ihren Werken drohten Inquisition und Scheiterhaufen.
Die weltlichen Herrscher folgten dem Vorbild und stellten Indices
nicht genehmer Publikationen auf. Autoritäre Zensur sollte
die Macht der Herrschenden und der jeweils herrschenden Grundprinzipien
sichern.
Meines Erachtens führt eine logische Entwicklungslinie
vom 1559 geschaffenen, berühmt-berüchtigten "Index
librorum prohibitorum" (Verzeichnis der verbotenen Bücher)
der katholischen Kirche zum "Gesamtverzeichnis der indizierten
Schriften" der Bundesprüfstelle in Bonn.
Verlor der "Index Romanus", über
den der Münsteraner Prof. Hubert Wolf forscht, und auf dem
sich von Balzac bis Zolá, von Descartes und Kant bis Heine
und Sartre viele Klassiker der Weltliteratur und Philosophie befanden,
1966 seine kirchenrechtliche Strafgewalt, so wird der 1954 geschaffene
'Index Germanicus' bis heute im Namen des Jugendschutzes fortgeführt.
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Aber eins nach dem anderen.
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Mit Erfindung der Massenmedien seit der Industriellen Revolution
konnten sich auch untere Bevölkerungsschichten Bücher,
Fotos und Zeitschriften leisten. Die Befürchtung, dass als
"Schmutz und Schund" kritisierte Medien vor allem die
ungebildeten und damit leicht beeinflussbaren Klassen sowie die
Jugend gefährden, ist eine Idee des 19. Jahrhunderts. Zahlreiche
Sittlichkeitsvereine und Gesetze datieren auf diese Phase zurück.
Moral, Anstand, Recht und Ordnung galt es aufrecht zu erhalten.
Je nach Zeitgeist gerieten unterschiedliche Medieninhalte in den
Brennpunkt: Waren es in Kaiserreich und Weimarer Republik vor allem
der neue Film, Kolportageromane und schlüpfrige Postkarten,
so wurde die gesamte Kulturlandschaft während der Nazi-Herrschaft
geknebelt. Als Stichworte sollen hier reichen: Vertreibung oder
Ermordung von Andersdenkenden und Unerwünschten, Gleichschaltung,
Schwarze Listen, "Säuberungsaktionen", Berufsverbote
und Bücherverbrennung.
Auch Jazz und Swing waren als so genannte "entartete Negermusik"
im NS-Deutschland verboten.
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Der sprichwörtliche "Maulkorb" (re.
eine Werbung für das satirische Lustspiel von Wolfgang Staudte,
das die "Lex Sofia" - d. h. die Strafe für Majestätsbeleidigung
auch ausländischer gekrönter Häupter aufs Korn nimmt)
wurde den obrigkeitstreuen Untertanen angelegt.
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In der Nachkriegszeit erstellten die Alliierten Schwarze
Listen, untersagten NS-Propagandafilme und entfernten Nazi-Schriften,
die den Prozess der Re-Education behinderten. In der jungen Bundesrepublik
kamen vor allem die aus den USA stammenden Comics ins Gerede und gaben
der 1954 frisch gegründeten Bundesprüfstelle die ersten Gründe
zum Einschreiten gegen diesen 'Schmökerschund'. Auch das Fernsehen
stand rasch im Ruf, die Familie zu untergraben und zur Verdummung nicht
nur der lieben Kleinen beizutragen. Selbst "Oskar in der Mülltonne"
wurde nach Elternprotesten in den 1970er Jahren aus der deutschen "Sesamstraße"
geworfen.
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Seit der 68-Studentenrevolte sollten auch
unliebsame Darstellungen von Gewalt, Sex oder Drogen aus dem Bewusstsein
der Öffentlichkeit verdrängt werden. So durften in dem Erotik-Ratgeber
"Helga & Bernd zeigen 100 Liebespositionen" (Flensburg
1969) die beiden Protagonisten dieser "Bodengymnastik" nur
in Ganzkörperoveralls abgebildet werden. Die erogenen Zonen wurden
aus Anstandsgründen auf die Anzüge gemalt (re.). |
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Seit dem KPD-Verbot 1956 wurden linke Äußerungen
kritisch beäugt. Ich erinnere nur an die "Spiegel-Affäre"
von 1962. Die RAF-Terrorakte im sog. Heißen Herbst der späten
Siebziger Jahren führten zu Notstandsgesetzen, Rasterfahndung, Berufsverboten,
dem Radikalenerlass und unzähligen Prozessen wegen Äußerungsdelikten
im sog. "Sympathisanten-Sumpf". Mit Freigabe der "einfachen
Pornographie" 1973 ist nur noch "harte Pornographie" (wenn
Gewalt, Kinder oder Tiere beteiligt sind) verboten.
Video - die unterhaltungselektronische Innovation der 1980er Jahre - erregte
den Argwohn und führte zu einer Renaissance der Jugendschutzbehörden,
da hier erstmals Filme ohne Freigabe, leicht zu kopieren und unkontrollierbar
verbreitet werden konnten. Tausende von Werken, die sich für eine
Kinoverwertung nicht anboten, kamen erst auf den Markt und dann auf den
Index. Nicht zuletzt die von Presse und Öffentlichkeit hochgepushte
Horror-Welle ("Mama, Papa, Zombie") machte Video zum primären
Feindbild und erleichterte staatliche Eingriffe. Computerspiele, DVD und
Internet markieren den derzeitigen Stand der Technik und der berufsbesorgten
Staats- und Jugendschützer. Die unabschätzbaren Möglichkeiten
der schlecht kontrollierbaren neuen Medien bergen für sie eine große
Bedrohungsqualität.
Im Grunde ändert sich wenig, auch wenn die Zensurgründe heute
nicht Majestätsbeleidigung, sondern Verunglimpfung des Staates und
seiner Symbole, Volksverhetzung statt Anreizung zum Klassenkampf oder
Störung des öffentlichen Religionsfriedens statt Gotteslästerung
heißen.
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Zum Glück sind so lebensbedrohliche
Maß- nahmen der Staatsmacht etwa wie die von islamischen Fundamentalisten
hierzulande nicht zu finden.
Einen typischen Fall von "damnatio memoriae" veranschaulichen
diese Beispiele: Wie die Ayatollahs nach der islamischen Revolution
1979 mit ihren Gegnern verfahren sollten, zeigt diese iranische 20
Rials-Banknote der 1970er Jahre, auf der sie das Portrait des gestürzten
und verhassten Schahs mit einer orientalischen Arabeske ausbalkten,
bevor die eigenen Scheine u.a. mit dem Bild von Khomeni vorlagen.
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In Deutschland ist der Einfluss der Religion vergleichsweise
gering. Kircheninterne Zensurfälle gegen aufmüpfige Amtsinhaber
sind indes Legion. In diesem Zusammenhang kann ich nur die Lehrentzugsverfahren
etwa gegen Horst Herrmann, Hans Küng, Uta Ranke-Heinemann, Rupert
Lay oder Hubertus Mynarek erwähnen.
Wie meinte Carl von Ossietzky: "In Deutschland gilt
derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als
der, der ihn gemacht hat."
Teil 2 - Beispiele: Zensur - Fälle, Folgen,
Verbotsumgehungsstrategien
"Es gibt nur eine Art, Gespenster zu bannen. Man muß
sie beschreiben, indem man ihnen den Spiegel vorhält."
Shakespeare, Hamlet
Zensiert, indiziert oder verboten werden kann praktisch
jedes Medium. Lediglich Tageszeitungen und Rundfunk-/ Fernsehsendungen
dürfen nicht indiziert werden. Die Folgen sind unterschiedlich gravierend:
Während ein Porno, der in Erwachsenenvideotheken nach wie vor sein
Publikum findet, von einem Jugendbann wenig Nachteile hat, kann es das
Aus für ein Buch oder eine Zeitschrift bedeuten, wenn sie nicht mehr
öffentlich im Buchhandel oder am Kiosk ausliegen, beworben oder per
Post verschickt werden darf. So bemühte sich in den 1990er Jahren
das Teenie-Magazin "Bravo", nachdem zwei Hefte eines Jahrgangs
auf den Index kamen, nicht der einjährigen Dauerindizierung anheim
zu fallen, die ab drei Indizierungen pro Jahr verfügt werden kann.
Andererseits kann so etwas auch werbeträchtig sein. Uli Weissbrod,
von 2000-2003 "Bravo"-Chefredakteur, warfen die Mitarbeiter
sogar vor, "mit sehr extremen Darstellungen auf den Index zu kommen,
um so Bravo ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken" (zit.
aus SZ, 22.8.2003: "Sex ist nicht alles").
1) Printmedien:
Der Buchdruck als ältestes Massenmedium hat auch die meiste Erfahrung
im Umgang mit Zensur. Vielfältig sind die Eingriffsgründe: Texte
und Bilder auf dem Cover oder im Innenteil können wegen unterschiedlichster
Gründe tatbestandsrelevant sein. Entsprechend findig ist man bei
den Verbotsumgehungsstrategien, angefangen von falschen Angaben im Impressum,
über harmlos klingende Tarnnamen bis hin zu Privatdrucken wie die
Samizdat-Literatur.
Ein Hauptpunkt beim Verbot oder der Zensierung von Büchern
sind fragwürdige politische Aussagen, vor allem wenn sie sich mit
rechten Themen befassen (hier zu einer Staatsschutzliste
mit verbotenen Symbolen). Trotz vieler Stimmen, die im Sinne einer politischen
Aufklärung die (kritisch kommentierte und wissenschaftlich editierte)
Neuauflage von Nazi-Schriften wie Hitlers "Mein Kampf" oder
Rosenbergs "Mythus vom 20. Jahrhundert" befürworten, sind
diese Bücher nach wie vor in Deutschland verboten, wobei der antiquarische
Handel mit ihnen nicht untersagt ist. Das Verwenden von "Mein Kampf"-Zitaten
kann aber zu Problemen führen, selbst in den USA (siehe SPIEGEL),
wo die Kampfschrift von 1924 frei erhältlich ist. Auch Bücher,
die sich kritisch zum Judentum äußern, berühren ein Tabu,
das häufig Zensur bedingt (siehe hier eine
Liste verbotener Bücher).
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Als eines von vielen Beispielen sei der folgende Fall erwähnt:
Beim "Reprint zu wissenschaftlichen Dokumentationszwecken"
des Buches "Weltfreimaurerei - Weltrevolution - Weltrepublik"
(li.) von Friedrich Wichtl und Robert Schneider, das 1936 in der
13. Auflage erschien, überbalkte der Herausgeber 1981 zahllose
Stellen, die ihm juristisch und moralisch bedenklich erschienen.
In einer Fußnote meint der Herausgeber Roland Bohlinger: "Wer
aus wissenschaftlichen Gründen eine vollständige Ausgabe
benötigt, kann vom Verlag eine Liste mit den gestrichenen Stellen
beziehen."
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Es erscheint allerdings fraglich, ob eine angemessene Aufarbeitung
der Geisteshaltung im sog. Dritten Reich stattfinden kann, wenn die aus
heutiger Sicht richtigerweise als gefährlich einzuschätzenden
Stellen unkenntlich gemacht werden. Oder leistet man der Mystifizierung
des Nazi-Ungeistes nicht vielmehr dadurch Vorschub, indem man die auf
uns gekommenen Schriften mit der Aura des Verbotenen und Gefährlichen
gleichsam überhöht? Nach dem mehr als peinlichen Fall von Prinz
Harry hat die EU ein europaweites Verbot von Hakenkreuzen erwogen (siehe
SPIEGEL),
deren Zeigen in Deutschland bereits strafbar ist. Selbst das durchgestrichene
Swastika als eindeutig antifaschistisches Symbol kann zu Prozessen führen
(siehe SPIEGEL
und SPIEGEL
und aktuell SPIEGEL).
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Zeitgeistbedingte Tendenzen zur Freizügigkeit lassen sich
für die Sexualität ausmachen:
Diese Ausgabe (li.) der 1896 in München gegründeten satirischen
Wochenzeitung "Simplicissimus" aus dem Jahr 1959 wurde
nicht nur indiziert und in München beschlagnahmt, sondern auch
der Zeichner Kurt Heiligenstaedt musste eine saftige Geldstrafe
zahlen.
In der Beschlagnahmebegründung hieß es: "Das Titelblatt
der Nummer verletzt durch die fast unverhüllte Wiedergabe der
Brustwarzen der dargestellten weiblichen Figur das allgemeine Scham-
und Sittlichkeitsgefühl in gesellschaftlicher Hinsicht."
Noch 1962 befand sich auch dieses Sauna-Foto (li., aus: Focus 45/2001,
S. 171) auf dem Index.
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Die Liste möglicher Beispiele wäre lang. Wir verweisen
hier auf die Bücher "Der Giftschrank" und "Der verbotene
Blick".
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Es wundert nicht, dass es in der moralinsauren Adenauer-Ära
(1949-1963) gerade erotische Trivialliteratur schwer hatte, da man
befürchtete, sie vermittelten falsche ethische oder religiöse
Werte und könnten seelische Verwirrung stiften. Auch wurde
befürchtet, Begriffe wie Ehe, Treue und Mutterschaft könnten
besudelt oder lächerlich gemacht werden.
So indizierte die just gegründete Prüfstelle am 28.5.1954
diesen Sittenroman namens "Quer durch die Betten Europas"
(li.) von Henry Milten. Es kam außerdem zu Beschlagnahmen,
obwohl extra im Impressum steht: "Alle Stellen in dem Originalroman,
die unter Umständen dazu angetan gewesen wären, bei amtlichen
Stellen Anstoß zu erregen, wurden durch die freiwillige Selbstzensur
unseres Verlags gestrichen" (zit. nach Kellner (Hrsg.): Der
"Giftschrank", S. 146; dort auch die Abb. entnommen).
Vorsichtshalber druckte der Verlag trotzdem den Hinweis "Kein
Verkauf an Jugendliche!" auf den Umschlag, was aber eine Indizierung
auch nicht verhinderte.
Erst im April 2010 strich die BPjM "Die sexuellen Phantasien
der Männer und Frauen" von Nancy Friday vom Index.
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Durch die "Aufklärungswelle" und die Studentenproteste
gelangten seit den späten 60er Jahren Medien, die sich mit 'Sex and
Drugs' beschäftigten, in Konflikt mit dem Jugendschutz. Da Indizierungen
"Verwaltungsakte mit Dauerwirkung" sind, bescherte sie den inkriminierten
Medien quasi ein "lebenslänglich". Mit dem neuen JuSchG
wurde das immerhin auf 25 Jahre begrenzt: "Aufgrund der seit dem
1. April 2003 bestehenden Neuregelung des § 18 Abs. 7 Jugendschutzgesetz
(JuSchG) werden Medien automatisch aus der Liste gestrichen, wenn ihre
Listenaufnahme 25 Jahre zurückliegt. Diese Regelung betrifft zur
Zeit nur Bücher und Broschüren. Die Bundesprüfstelle veröffentlicht
diese bislang 2.000 Titel umfassende Liste fortlaufend nur im Bundesanzeiger"
(aus: "BPjM Kurzinfo April 2003").
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Und wenn sie nicht von Amts wegen nach 25 Jahren gestrichen worden
wären, dann befänden sich z.B. die Werke von de Sade ("Philosophie
im Boudoir" seit 1963), Sacher-Masoch ("Venus im Pelz"
seit 1958) oder William S. Burroughs ("Naked Lunch" seit
1964) immer noch auf dem Index.
Passierten die Drogen-Erfahrungsberichte von auch in bürgerlichen
Kreisen anerkannten Klassikern wie Ernst Jünger, Walter Benjamin
oder Aldous Huxley unbeanstandet die Zensur, so kam Underground-Literatur
zu diesem Thema der linken/autonomen Szene rasch auf den Index.
Dort befindet sich seit 1981 beispielsweise der Klassiker der psychedelischen
Bewegung, das Buch "Politik der Ekstase" vom 'LSD-Papst'
Timothy Leary, dessen Motto "Turn on, tune in, drop out"
die Obrigkeit nicht gerne hörte. Aber auch Anleitungen zum
Hanfanbau sind, wie Anbau und Weitergabe selber, trotz ansatzweiser
Liberalisierung untersagt.
Ebenfalls auf dem Index steht seit 1982 Peter Staffords 1980 im
Volksverlag erschienene "Enzyklopädie der psychedelischen
Drogen" (re.)
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Sex and Drugs sind nicht nur in der Rockmusik, sondern auch
in den Printmedien beliebte Themen, deren übermäßiger
Verbreitung der Staat einen Riegel vorzuschieben versucht.
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Literarische Pornographie wird in letzter Zeit eher
selten juristisch verfolgt. Vielmehr beschlagnahmen Gerichte Hardcore-Pornos
auf Video/DVD sowie entsprechende Magazine. Vor allem SM-Material
aus Holland und Skandinavien wird in Deutschland gerne verboten.
Entsprechende Websites werden gesperrt.
Eine seltene Ausnahme stellt der Roman "Perlen
der Lust" (li.; um eine Textseite zu sehen, bitte mit der Maus
drüberfahren) von Charles W. Fenton (Pseudonym) dar, der Anfang
der 80er Jahre bei Knaur erschien.
Erwartungsgemäß indizierte die BPjS diese
"Memoiren eines Verführers" am 31.8.1985. Doch damit
nicht genug: Die im viktorianischen England angesiedelte Geschichte
um Lust und Ausschweifung erregte den Münchner Amtsrichter
offenbar so sehr, dass er das Buch am 18.3.1986 nach § 184
III StGB bundesweit beschlagnahmen ließ. Seitdem ist es als
"sozialschädlich" in Deutschland auch für erwachsene
Leser verboten. Besonders tatbestandsrelevant war die Schilderung
von sexuellen Aktivitäten von Heranwachsenden.
Der Verlag konnte (oder wollte) sich auch Nachfrage
nicht mehr an die Einzelheiten dieses schon länger zurück
liegenden Falles erinnern. Das ursprünglich DM 7,80 billige
Taschenbuch erzielt in Sammlerkreisen übrigens Liebhaberpreise
von immerhin rund EUR 20.-.
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Ein wolkiger Tatbestand ist politisch motivierte Zensur,
die sich je nach Stimmungsklima und Großwetterlage gegen linke oder
rechte Strömungen richtet. Mal werden Bücher über Atomkraftgegner
aus den Bibliotheken entfernt, mal trifft es Bücher wie die Autobiographie
"Wie alles anfing" von Michael "Bommi" Baumann, die
Mitte der 70er Jahre zu Razzien, Hausdurchsuchungen und Prozessen führte
und erst nach einem Rechtsstreit in mehreren Instanzen vom Vorwurf der
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung freigesprochen wurde.
Der 1980 erschienene Ratgeber zum Blaumachen "Wege zu Wissen und
Wohlstand - Lieber krankfeiern als gesund schuften" wurde verboten,
da Aufruf zu Krankheitssimulation strafbar sei. Auch die literarische
Schilderung von Gewalt kann ein Indizierungsgrund sein, wie z.B. Bret
Easton Ellis' Yuppie-Roman "American Psycho" belegt. Erst fünf
Jahre nach der Indizierung 1995 erkannte auch die Bundesprüfstelle
den künstlerischen Wert und strich das Buch vom Index.
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Einen regelrechten Straftatbestand (§ 130a StGB, Anleitung
zu Straftaten) erfüllen Ratgeberbücher zum Bombenbau,
Giftmischen oder zur bewaffneten Selbstverteidigung, wie sie in
den USA (zumindest bis zum 11. September 2001) häufig verbreitet
wurden.
So sind in Deutschland mehrere Bücher aus dem Verlag "Loompanics
Unlimited " verboten, z.B. "Home Workshop Explosives"
von "Uncle Fester". Das Amtsgericht München beschlagnahmte
diesen Titel 1991 und ließ ihn 1992 einziehen. Mittlerweile
ist das zwar verjährt, erlaubt sind diese Bücher aber
dennoch nicht.
Zum einen ist es angesichts der Bedrohung durch Terroristen verständlich,
dass derlei Bücher untersagt werden, zum anderen dürfte
es für Verbrecher bei entsprechender krimineller Energie nicht
schwierig sein, aus dem Internet derlei Informationen herunter zu
laden.
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Neben solch eindeutig (zumindest potenziell) sozialschädlichen
Medieninhalten gibt es zahllose juristische und gesellschaftliche Grauzonen.
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Ein skurriler Grund für
die Durchsuchung des Redaktionsbüros von "Max" stellte
im Februar 2003 der Verdacht auf strafbare "Störung der
Totenruhe" dar. Anlass für die Polizeiaktion waren Fotos
über die sehr umstrittene Leichenschau "Körperwelten".
Es sollte ermittelt werden, wer das Fotografieren der Plastinate u.a.
in kniender Pose vor der Feldherrenhalle angeordnet hatte. Laut dpa
(22.9.2003) kündigt der Verlag Verfassungs-Beschwerde wegen dieser
Durchsuchung an. Nach Verlagsmeinung hätte die "Pressefreiheit
durch diese völlig unverhältnismäßige Aktion
der Münchner Justiz schweren Schaden genommen", meine Chefredakeur
Christian Krug.
Bei der Schau in München war übrigens die Präsentation
von "Scheuendes Pferd mit Reiter" (re.) untersagt. Ist die
Würde des Menschen auch posthum unantastbar? |
 |
| Wegen dieses Covers (li.) ließ Kanzler
Schröder das Buch April 2004 verbieten. Rechts soll das neue
sein. |
Am 9.3.2005 erwirkte von Hagens eine Einstweilige Verfügung
gegen den SPIEGEL, der in seiner Ausgabe vom 28.2.2005 und in nachfolgenden
Berichten in SPIEGEL-ONLINE Vorwürfe gegen den Plastinator und seine
Ausstellung veröffentlicht hat. Unter anderem wurde untersagt, wörtlich
oder sinngemäß zu behaupten, "Gunther von Hagens stelle
in der Ausstellung "Körperwelten" Leichen von hingerichteten
Chinesen aus".
Ein weites Feld sind die Persönlichkeitsrechte. Als
"Focus" und "Welt" ohne Genehmigung anlässlich
der Publikation des Briefwechsels zwischen Marlene Dietrich und Erich
Maria Remarque das einzig bekannte Aktfoto der Filmdiva (ein eher harmloser
Rückenakt in Schwarzweiß) abdruckten, klagten ihre Erben erfolgreich
dagegen, weil Verstorbene "ein gesteigertes Schutzbedürfnis"
genössen (SZ, 10.8.2002). "Welt" und "Focus"
wurden zu Unterlassung und Zahlung von je Euro 5.000.- verurteilt. Die
bislang höchste Schmerzensgeldsumme, die bislang in Deutschland einem
Minderjährigen wegen Paparazzi-Fotos zugesprochen wurde, bekam Alexandra,
die dreijährige Tochter von Prinzessin Caroline und Prinz Ernst August.
Ende Mai 2003 bestätigte das Berliner Kammergericht ein Urteil des
Landgerichts vom 11.12.2001 und sprach den Klägern EUR 76.693,78
zu. Die in zwei Illustrierten abgedruckten Fotos zeigten das Kind auf
dem Arm seiner Mutter und beim Spielen im privaten Garten.
 |
Auch wenn sich reale Personen in Romanen verunglimpft sehen, kann
es zu Unterlassungsklagen und einstweiligen Verfügungen kommen.
So darf laut Anordnung des Münchner Landgerichtes seit März
2003 Maxim Billers Roman "Esra"
(siehe den Telepolis-Artikel "Literaturgericht") aus
dem Verlag Kiepenheuer & Witsch (KiWi) nicht mehr vertrieben
oder beworben werden. Am 23.7.2003 hob das Oberlandesgericht München
die Verfügung unter der Auflage auf, dass bis zum Hauptverfahren
nur noch die "entschärfte" Fassung (siehe Bildbeispiel
unten, aus: SZ, 9.8.2003) vertrieben werden dürfe (SZ, 24.7.2003:
"Schwabing wird geschwärzt"). Ende August wurde trotzdem
auch die "geweißte" Fassung untersagt (SZ, 22.8.:
"Das Ende des Schlüsselromans" und 23.8.2003: "Angriff
und Rache"). Auch laut OLG München im April 2004 bleiben
beide Fassungen verboten. Der BGH bestätigte am 21.6.2005,
und das Bundesverfassungsgericht 2007 das Verbot. Die seltene Erstauflage
erzielt z.B. bei eBay Sammlerpreise von rund EUR 150.-
|
Dem Landgericht München erschien auch die gekürzte
Fassung als nicht hinreichend für eine Aufhebung des Verbotes, da
die Personen (Billers Ex-Geliebte und deren Mutter) noch zu erkennen seien.
Dies wirft die grundsätzliche Frage auf, inwieweit ein Belletristik-Autor
bei seinem Phantasieprodukt reale Ereignisse einfließen lassen darf,
die dann womöglich als Persönlichkeitsrechtsverletzungen der
Protagonisten justiziabel sein können. Das Bundesverfassungsgericht
verbot das Buch endgültig im Oktober 2007 (siehe BVerfG-Urteil).
 |
In der "bereinigten" Fassung
von Maxim Billers Roman "Esra" fehlen auf richterliche Anordnung
hin seit dem 23.7.2003 alle Wörter, die Rückschlüsse
und Bezüge auf die Klägerinnen (eine Mutter und ihre Tochter,
die sich in den Romanfiguren wiedererkannten) zulassen könnten.
Das Flickwerk aus geweißten Leer-Stellen gehört zu den
seltsamsten Neuerscheinungen des Bücherherbstes 2003. Gleichwohl
entschied das Oberlandesgericht München Mitte Oktober, dass auch
diese Fassung nicht verbreitet werden darf (SZ, 16.10.2003, S. 15:
"Der öffentliche Akt"). Die Kunstfreiheit unterlag
den Persönlichkeitsrechten und der Intimsphäre der Klägerinnen.
|
Neben "Weißungen" bzw. Auslassungen sind
Schwärzungen die häufigsten Mittel, ein Buch trotz juristischer
Bedenken weiter vertreiben zu können.
| Selten sind solche Fälle
nicht, nur erblicken die zivilrechtlich erwirkten Balken selten das
Licht der breiten Öffentlichkeit, vor allem, wenn es sich um
weniger bekannte Bücher handelt. So findet sich in dem 1997 in
Wien erschienenen Buch "Schwarze Anthroposophie - Rudolf Steiners
okkult-rassistische Weltanschauung" von Guido und Michael Grandt
der rechts gezeigte Zettel des Verlages zur Erklärung der unkenntlich
gemachten Stellen. |
 |
Ähnlich kompliziert sind die Empfindlichkeiten, wenn
es sich um die Aufdeckung von Seilschaften und Filz handelt. So durfte
das Buch "Undercover" von Erich Schmidt-Eenboom Ende der 1990er
Jahren nach einer Klage von betroffenen Journalisten nur mit teilweise
geschwärzten Passagen vertrieben werden. Der Bachem-Verlag entfernte
schon vor Drucklegung 2002 aus dem Buch "Ganz unter uns" den
Beitrag von Erwin und Ute Scheuch, die sich wohl zu intensiv mit dem Kölschen
Klüngel befassten. Trotzig druckte die SZ die herausgenommenen Passagen
ab.
Ein besonders tabuiertes Thema stellt der Antisemitismus dar, der in Zeiten
der political correctness schnell zum Passepartout-Argument gegen unerwünschte
Äußerungen missbraucht werden kann. So wurden im Frühjahr
2002 Stimmen laut, den Roman "Tod eines Kritikers" von Martin
Walser wegen angeblich antisemitischer Tendenzen nicht zu veröffentlichen,
was der Suhrkamp Verlag aber ablehnte. Und Micha Brumlik forderte im August
2003 den Verlag in einem offenen
Brief (hier in FR-Online) auf, das kurz zuvor erschienene Buch "Nach
dem Terror. Ein Traktat" von Ted Honderich "unverzüglich
vom Markt zu nehmen", da es "antisemitischen Antizionismus"
verbreite (vgl. Ijoma Mangold: "Monströse Moral", in: SZ,
6.8.2003, S. 11). Aufgeschreckt machte Suhrkamp einen Rückzieher
und ließ das bereits vergriffene Buch nicht mehr nachdrucken (SZ,
7.8.2003: "Nach dem Eklat"). Der deutsche General Günzel
wurde gefeuert, da er im November 2003 die Rede des - mittlerweile aus
der Partei ausgeschlossenen - CDU-Politikers Hohmann, der u.a. von Juden
als "Tätervolk" sprach, gelobt hatte. In den USA kürzte
Mel Gibson nach Antisemitismus-Kritik u.a. vom Wiesenthal-Zenter gegen
seinen Film "The Passion" u.a. das Bibel-Zitat "Da rief
das ganze Volk: Sein Blut komme über uns und unsere Kinder"
heraus. (vgl. SZ, 18.8.2003: "Die Geburt einer Passion" und
7.2.2004: "Mel, steh' uns bei").
 |
 |
2001 mussten in dem Buch "Der Oligarch" von Jürgen
Roth (Abb. re.) über Machenschaften ukrainischer Geschäftsleute
nach einer erfolgreichen Klage des Geschäftsmannes B.F. vor
dem Landgericht Düsseldorf 14 Passagen mit schwarzen Balken
unkenntlich gemacht werden (siehe die Rollover-Bilder).
Es soll sich bei den Schilderungen um unwahre Behauptungen gehandelt
haben.
Auch in Roths neuem Buch "Die Gangster aus dem Osten"
mussten 2004 einige Passagen geschwärzt werden.
|
Doch nicht nur Texte, sondern vor allem auch
Fotos können den Zensurwillen hervorrufen:
 |
Glimpflicher kam das Männer-magazin
"GQ" davon, da die von den Grossisten bean-standeten Internet-Erotik-Bilder
des renommierten Foto-grafen Thomas Ruff im Heft 09/02 an den 'kitzligen'
Stellen nachträglich mit Filzstift über-balkt werden konnten.
Trotz künstlerischer Verfremdung durch Unschärfe durften
nur zensierte Exemplare frei am Kiosk verkauft werden. |
 |
Auch wenn spektakuläre Razzien und Fahndungen wie gegen
die autonomen Magazine "Interim" und "Radikal" immer
mal wieder vorkommen, so stehen im aktuellen Brennpunkt der Ermittlungen
und Verbote eher rechtsextreme Propaganda-Schriften, nicht zuletzt, da
die steigende Zahl entspr. Straftaten das Ansehen des (Wirtschafts-)Standortes
Deutschland gefährdet. Eine Reihe von NS-Symbolen sind hierzulande
als Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verboten. Selbst
bei der staatlich autorisierten Präsentation von anerkannter Hochkultur
kann es Probleme geben. So ließ der letzte Postminister Bötsch
Ende 1997 die bereits gedruckte und ausgelieferte Gedenkmarke zum Todestag
von Heinrich Heine wieder zurückziehen und einstampfen, da der Designer
auf dem Bogenrand altgermanische Runen als Symbole für Leben und
Tod abgebildet hatte, die auch von Neonazis verwendet werden.
 |
Ganz andere Bedenken hatte
man Ende 2000 bei der Indizierung von "Mein erstes Shopping-Buch".
Die BPjS meinte, Regeln wie "Lehne gebastelte Geschenke ab"
würden Kinder zu egoistischem Konsum und Markenfetischismus verleiten.
Die Autorin Judith
Wilske reichte Klage gegen die Indizierung ein. Im März 2003
urteilte das Verwaltungsgericht Köln (hier können Sie sich
die Pressemitteilung
der Autoren als pdf-Datei herunterladen), das Buch sei Kunst und die
Indizierung rechtswidrig. Die von der BPjM initiierte Revision wurde
im Juli 2004 gerichtlich geklärt: Nach fast vier Jahren Rechtsstreit
musste das Buch vom Index genommen werden. |
Das besonders verbotsfreudige Amtsgericht Berlin-Tiergarten
tat sich am 13.2.2003 mal wieder mit Beschlagnahmungen hervor. Dieses
Mal traf es wegen Pornographie nach § 184 III StGB drei Bildbände
des in Paris lebenden US- Fotografen Roy Stuart. Dessen seit Ende der
1990er Jahre im Taschen Verlag erschienenen tabuarmen Erotik-Bücher
"Roy Stuart Volume I-III" sind allerdings in so großen
Auflagen verbreitet, dass ein Verbot ähnlich sinnlos erscheint, wie
das Unterfangen, die Büchse der Pandora wieder schließen zu
wollen. Nicht nur in praktisch jedem Used-Books-Bereich aller Online-Buchhändler
lassen sich seine dreisprachigen Erotikbücher finden. Bzw. ließen
sich finden. Dies hat sich etwa bei amazon.de mit dem Verbot geändert.
Ab dem 1. April (kein Scherz!) verschickte "amazon-wachposten"
an alle Anbieter dieser Bücher ein Mail, in dem u.a. steht: "Wir
möchten Ihnen mitteilen, dass wir folgende Artikel aus unserem Programm
genommen haben: Roy Stuart etc. Wir mussten diese Artikel aus rechtlichen
Gruenden entfernen, da diese Titel von der Bundesprüfstelle (BPjS)
auf die Liste der indizierten Titel gesetzt wurden." Das stimmt zwar
so nicht ganz, hat aber zur Folge, dass diese drei Stuart-Bücher
dort nicht mehr erhältlich sind. Statt "verboten" steht
allerdings "Ausverkauft" oder "Führen wir nicht mehr".
Da das Jugendschutzgesetz auch den Versandhandel tangiert, gibt es ähnliche
Vorschriften bei Auktionshäusern, Mail-Order-Firmen usw. Am 29.4.2003
war im Newsletter der BPjM zu lesen, dass die Bücher nun doch nicht
wegen § 184 III StGB beschlagnahmt wurden: "Das AG Tiergarten
hat diese Bildbände jedoch als Pornographie eingestuft." Was
immer das nun auch heißen mag... Offiziell indiziert wurden "Roy
Stuart Vol. I und Vol. II" erst am 29.5.2009. Damit greifen dann
auch die damit verbundenen Werbe- und Vertriebsbeschränkungen.
Auf meine Anfrage sandte mir der Generalstaatsanwalt freundlicherweise
eine Kopie des Beschlusses zu:
 |
 |
Diese richterliche Bestätigung der Beschlagnahme wurde
u.a. wie folgt gerechtfertigt: "Es liegen Gründe für die
Annahme vor, dass die genannten Bücher eingezogen werden, da sie
einen solchen Inhalt haben, dass die vorsätzliche Verbreitung in
Kenntnis ihres Inhaltes bei Hinzutreten weiterer Tatumstände den
Tatbestand eines Strafgesetzes (§ 184 Abs. 1, 2, 8 StGB) verwirklichen
würde (§§ 184 Abs. 7, 74 StGB)." Ob es tatsächlich
zu einem dauerhaften, bundesweiten Totalverbot kommen wird, erscheint
mir dennoch fraglich. Zur besseren Lesbarkeit liegt der Beschluss auch
im pdf-Format (Seite
1) (und Seite
2) vor (bei Interesse die Seitenzahlen anklicken). Übrigens hob
die Bundesprüfstelle ihre Inidzierung der Bände Vol. I und II
am 30.10.2009 wieder auf.
Sobald eBay (hier klicken
für weitere Fälle) von dem Gerichtsbeschluss oder der Indizierung
erfährt, wird die Online-Auktions-Plattform es ähnlich wie amazon
machen, da auch dort Indiziertes (z.B. einige "Ärzte"-Platten)
oder gar Verbotenes nicht gehandelt werden darf. Selbst "obszöne"
Worte kommen nicht durch die eBay-Zensur (außer es handelt sich
etwa um "Arsch" im Wort "Haarschnitt").
2) Comics:
Einen sensiblen Seismographen des Kampfes zwischen Zeitgeist und Jugendschutz
bilden Comics, die bei ihrem Erscheinen zu heftigen Kontroversen führten.
Sie stellten in den 1950er Jahren den Hauptfeind der Jugendschützer
dar. Heute uns harmlos Erscheinendes führte seinerzeit zu regelrechten
Bücherverbrennungen und Diskussionen über den Untergang des
Abendlandes. Im Tausch gegen so genannte "gute Jugendbücher"
wanderten Zehntausende Comics auf den Scheiterhaufen des gesunden Volksempfindens.
Ein beliebter Feuerspruch lautete: "Was an Schmutz und Schund ich
hab', fort damit ins Schmökergrab".
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Das gereizte Klima schärfte die Schere
im Kopf der Verlage, was gelegentlich zu solch eigentümlichen
Kuriositäten wie überdeckenden Sprechblasen bei "Comanche
- Der lange Weg nach Laramie" (re.) oder zu wegretuschierten
Waffen z.B. bei "Akim" (li.) führte.
Kurioserweise wurden dort die Texte wie "Wirf dein Schwert weg"
nicht mit geändert, obwohl es ja bereits dem Zensor zum Opfer
gefallen war. |
Denn es sind nicht nur schwarze Balken, leere Seiten oder
herausgeschnittene Szenen, die als konkrete Zensuropfer erkennbar sind.
Häufiger - aber auch schlechter nachzuweisen - sind die durch eine
vorauseilende Selbstzensur umgemodelten bzw. verstümmelten Beispiele.
Nur in seltenen Fällen ist bekannt, wie der ursprüngliche Zustand
aussah. So erklären sich z.B. die plötzlich flachbrüstigen
Heldinnen in diversen Tarzan-Heften (li.).
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Das kam nicht von ungefähr, denn die frisch gegründete
Prüfstelle hatte sich zunächst auf Comics kapriziert.
So indizierte sie Ende 1954 das im Lehning Verlag erschienene Heft
8 der Wildwest-Serie "Der Schwarze Reiter" (re.). Mehrere
Hefte wurden sogar beschlagnahmt. Bei "Unterwegs nach Alamo"
prangert das Urteil den "brutalen und entsittlichenden Inhalt
des Heftes" an und stellt fest: "Eine Lektüre der
vorliegenden Art gefährdet die sittliche Entwicklung des Jugendlichen
auf das Schwerste, insbesondere wegen der drastischen und suggestiv
wirkenden Illustrationen." (zit. aus: Kellner (Hg.): Der Giftschrank,
S. 147).
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Auch im ohnehin schon idyllischen und asexuellen Disney-Universum
duldete Firmengründer Walt praktisch keinen Sex. In den deutschen
Versionen wurde nochmals entschärft. So fliegt Dagobert Duck ein
Schneeball statt einer Patrone über den Kopf, denn Waffen oder Alkoholika
werden entfernt; Atombomben mutieren zu Dynamitstangen, Atomraketen zu
Mondflügen und aus Uran-Transporten werden zu Waggons mit Goldbarren.
Wir verzichten aus Urhebergründen auf die Abbildung entsprechender
Bildbeispiele. Die dezenten Seitenhiebe auf die NS-Zeit erregen immer
mal wieder die Gemüter, etwa wenn im aktuellen Micky-Maus-Heft erstmals
eine Carl-Barks-Geschichte aus den 50er Jahren ("April Fools Day")
mit "Mein Kampf" auf dem Müllplatz veröffentlicht
wird (siehe SPIEGEL).
Von Propaganda könne hingegen keine Rede sein, da Hitlers Kampfschrift
dort läge, wo sie hin gehörte.
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Einen der zahlreichen Skandale der Geschichte des März Verlages
von Jörg Schröder provozierte "Lucy's Lustbuch"
aus dem Jahr 1971. Der von Alfred von Meysenbug geschaffene und
unter dem Pseudonym Alfred Demarc veröffentlichte Bildband
enthält auf 80 Seiten allerlei farbenfrohe Comics im Pop-Art-Stil
eines Mel Ramos, die Prominente wie Freddy Quinn, Heino, F. J. Strauß
u.a. in derb-schlüpfrigen Posen zeigen. 1975 wurde das Album
aus Jugendschutzgründen von der Bundesprüfstelle indiziert
und soll bereits vorher laut Schröder von der Staatsanwaltschaft
Frankfurt - wohl wegen Beleidigung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten
- beschlagnahmt worden sein. Es sollen nur relativ wenige Exemplare
erhalten sein, was den hohen Sammlerpreis von rund EUR 150,- erklärt.
Das Comic-Buch wurde mittlerweile vom Index gestrichen sein, da
mehr als 25 Jahre vergangen sind. Aus heutiger Sicht scheint ein
Jugendgefährdungspotenzial wohl nicht mehr gegeben.
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Wurden bereits harmlose Kinderhefte zensiert, so verwundert
nicht, dass später Erwachsenencomics kontrolliert wurden. Vor allem
die im Alpha Comic Verlag erschienen Alben von Paolo Serpieri mussten
in den 1980er und 90er Jahren durch Überbalkungen entschärft
werden, um einer drohenden Indizierung zu entgehen. In die Schlagzeilen
und schließlich den Ruin geriet der Verlag Mitte der 90er Jahre
durch eine Anzeige des fragwürdigen Vereins "M.U.T.". Er
erwirkte die größte Nachkriegsrazzia in über 1.000 Buchhandlungen,
worauf viele Läden sämtliche Titel an den Verlag zurückschickten.
Der Prozess kostete Unsummen und ging bis zum BGH. Verurteilt wurde der
Verlag wegen eines Bildes auf einer Seite des Albums "Alkovengeheimnisse",
das nicht einmal im eigenen Verlag erschienen war, sondern nur von ihm
vertrieben wurde (das tatbestandsrelevante Panel und das Gerichtsurteil
sind in "Ab 18" - Band 2 wiedergegeben). Ungünstig für
Alpha war, dass der Prozess mit Geldstrafen gegen die Geschäftsführer
und einem Vergleich endete, was es den Betroffenen unmöglich machte,
Schadenersatzforderungen zu stellen. Achim Schnurrer verabschiedete sich
- Alpha hörte auf zu existieren. Der Auslieferservice "Packwahn"
fungiert nun als eine Art Auffanggeselleschaft.
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Bei importierten Comics wacht übrigens eine Juristenkommission
der Zeitschriftenvertreiber über die Inhalte.
Meistens canceln die deutschen Verlage selbst das in den USA gerne
als Zeichen für besonders finstere Schurken verwendete Hakenkreuz,
auch wenn es sich gewissermaßen um historisch verortete Comics
(li. das US-Original, re. die deutsche Version) handelt. Z.B. mutiert
das Hakenkreuz bei "Master Man" in der deutschen Fassung
des Dino Verlages zu einem Fensterkreuz (siehe "Ab 18"
- Band 2).
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Auch bei den populären Mangas werfen die Jugenschutzbehörden
ein verschärftes Auge auf desorientierende Inhalte:
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So wurden Heft 1 und 3 der Serie "Vampire
Master" ("Dark Crimson") von Satoshi Urushihara (li.)
am 21.12.2002 bzw. am 30.4.2005 und das Manga-Taschenbuch "ARMS
Band 2" (re.) von Ryouji Minagawa und Kyouichi Nanatsuki aus
dem Panini Verlag bzw. Planet Manga am 30.11.2004 indiziert.
Wohl aufgrund des harmlosen Covers sind die Kontrolleure
von eBay noch nicht auf den "gefährlichen" Inhalt
aufmerksam geworden, denn gelegentlich sind die Planet-Manga-Bücher
noch über die Auktionsplattform erhältlich, während
es bei amazon offenbar aus dem Programm genommen wurde.
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3) Satire:
Kurt Tucholskys Feststellung "Was darf Satire - Alles" trifft
heute nur bedingt zu, wenn etwa der Bayerische Rundfunk sich aus "Scheibenwischer"
ausblendet oder der WDR in den 90er Jahren Wiglaf Droste den Ton abdreht,
als er ein Spottgedicht über Kardinal Ratzinger über den Äther
schicken wollte. Ein Aufkleber mit einem Kruzifix und dem Text "Masochismus
ist heilbar" führte in den 80er Jahren zu Prozess und Verurteilung
wegen Gotteslästerung. Die angeklagte antiklerikale Aktivistin Birgit
Römermann ging durch mehrere Instanzen, mußte aber die Strafe
in Höhe von DM 1.000.- doch zahlen.
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Satire als Mittel der Kritik stößt
auch dann an ihre Grenzen, wenn sich der Karikierte wie im Fall des
Schnapsfläschchenetiketts namens "Helmut's Birne" verhohnepiepelt
fühlt.
So schrieb das Kanzleramt am 27.3.1997 an die Firma Dahlhoff in Ahlen:
"Sie werden daher gebeten, sofort die Verwendung der Etiketten
einzustellen, etwa vorhandene Vorräte an Etiketten zu vernichten
und sicherzustellen, daß derartige Etiketten nicht mehr gedruckt
werden."
Angesichts der lebhaft interessierten Presse und in Anbetracht der
nahenden Wahlkampfes sah Helmut Kohl indes von weiteren Schritten
ab. |
Dabei klagte Kanzler Kohl unseres Wissens nur ein einziges
Mal - wegen einer Karikatur im "Penthouse". Und dort ging es
um seine Gattin Hannelore, die als "Pin-up" auf einem Mercedes
dargestellt wurde.
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Weniger Glück hatten 1993 die Witzbolde
von "Titanic", die regelmäßig mit Klagen und
Prozessen zu kämpfen haben, sei es wegen Gotteslästerung,
Beleidigung oder Verun-glimpfung.
Der kostspieligste Fall bezog sich auf die linke Collage, die den
damaligen SPD-Ministerpräsi-denten Björn Engholm in der
Badewanne von Uwe Barschel zeigt. Das Landgericht Hamburg verurteilte
"Titanic" (das Urteil ist in "Ab 18" - Band 1
abgedruckt) zu DM 40.000.- Schmer-zensgeld und untersagte die Verbreitung
der Abbildung.
Von weiteren juristischen Schritten musste "Titanic" aus
Kostengründen absehen und brachte ein Titelblatt (re.), das eindeutig
als Satire gekennzeichnet war. Obwohl nicht weniger geschmacklos,
führte das zu keinen Prozessen. |
Karl Kraus meinte: "Satire, die der Zensor versteht,
wird zurecht verboten." Da hätte er es ja im aktuellen "Popetown"-Fall
einfach, denn um feinsinnigen Sarkasmus à la Monty Python geht
es dabei eher nicht:
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Die für Mai 2006 geplante Ausstrahlung der "Papst-Satire"
"Popetown" auf MTV sorgt schon jetzt für Aufregung.
Vorsorglich beleidigte Katholiken wollen die in England bereits
verbotene Persiflage um einen infantil durchgeknallten Pontifex
(Abb. li. und re.) verhindern.
Während Jugendschützer fordern, die Sache noch einmal
zu überdenken, betonen die Jungen Liberalen die Pressefreiheit,
fordert ein Bischof zum Boykott auf, und will ein Erzbischof das
Verbot des Comic-Papstes. Der CSU-Fraktionschef zeigte MTV an, und
Bayern will im Sommer mal wieder eine Verschärfung des §166
StGB beantragen.
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Nun, mit einem juristischen Kniff könnte das Verbot
sogar gelingen, denn auch die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes
ist in Deutschland nach § 103 StGB strafrelevant; auch wenn der Vatikan
der kleinste Staat ist.
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Auch Staatsymbole wie Fahne, Hymne, Adler,
Bundespräsident etc. sind durch §§ 90, 90a StGB gegen
Verunstaltung oder Verunglimpfung gesichert. Selbst staatstragende
Berufsgruppen wie Soldaten oder Polizisten genießen besonderen
Schutz, etwa vor solchen Entgleisungen wie dem Aufkleber "Polizeisportverein"
(li.), der ein Logogramm zeigt, auf dem ein vermummter Staatsdiener
auf eine am Boden liegende Figur einknüppelt. Das Motiv wurde
beschlagnahmt; mehrere Verurteilungen folgten (siehe ein Urteil in
unserem Buch "Ab 18" - Band 2). |
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Und das auch antifaschistisch gemeinte Hakenkreuzzertrümmerung
oder -durchbalkung strafbar sein kann, musste der Punk-Vertrieb-Inhaber
Jürgen Kamm im Herbst 2006 feststellen:
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Das Landgericht Stuttgart verurteilte Kamm
am 29.9.2006 zu einer Geldstrafe von EUR 3.600 wegen "Verwendung
von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Das Gericht
war der Ansicht, die unter diesem Symbol begangenen Verbrechen seien
so gravierend gewiesen, dass eine alltägliche oder gar modische
Verwendung auch in verfremdeter Form verharmlosend wirken könne.
Die Verteidiger gingen in Revision. Im März 2007 hob der BGH
das Urteil wieder auf. |
Ende von Teil 1
Weiter
zu Teil 2 (Themen: Musik,
Film, Kunst, Werbung, PC-Spiele etc.)

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